Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
28 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Ausschuss beschließt, die TOP 5.1 und 5.2 gemeinsam zu beraten. Die Verwaltung
erläutert, dass bisher keine neuen Ausführungen des Landschaftsverbandes Rheinland
vorliegen. Aus diesem Grund schließt sich der Ausschuss für Soziales und Gesundheit der Z
2 / V 89/2002 einstimmig an. Eine Entscheidung zur Z 2 / R 1/2002 entfällt, da hierfür die
Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses gegeben ist..