Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
22.07.11, 21:18
Aktualisiert
29.07.11, 11:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014)
am 12.07.2011:
12.
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Schuckenteichweg – 2. BA“
Beschluss:
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 06.07.2011
fasst der Rat folgenden Beschluss:
„Die Straße „Schuckenteichweg – 2. BA“ – Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Greste (Teilbereich) und
Flurstücke 1146, 1529 + 1570, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe – erhalten die Eigenschaft einer
Haupterschließungsstraße und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des
Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Träger der
Straßenbaulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -