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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Schuckenteichweg – 2. BA“)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
12.07.2011
Erstellt
22.07.11, 21:18
Aktualisiert
29.07.11, 11:36
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Anlage „Schuckenteichweg – 2. BA“)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Rates (Wahlperiode 2009/2014) am 12.07.2011: 12. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Anlage „Schuckenteichweg – 2. BA“ Beschluss: Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 06.07.2011 fasst der Rat folgenden Beschluss: „Die Straße „Schuckenteichweg – 2. BA“ – Flurstück 50, Flur 1, Gemarkung Greste (Teilbereich) und Flurstücke 1146, 1529 + 1570, Flur 2, Gemarkung Leopoldshöhe – erhalten die Eigenschaft einer Haupterschließungsstraße und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -