Daten
Kommune
Kall
Größe
84 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
236/2015
17.11.2015
Vorlage erstellt:
02.11.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 9
Auflösung der Hauptschule Kall zum 01.08.2016
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die Hauptschule Kall zum 01.08.2016 aufzulösen.
Sachdarstellung:
Bekanntermaßen laufen derzeit Planungen zur Verlegung der Hauptschule Mechernich an den
Standort Kall zum Schuljahr 2016/17. Erste Abstimmungsgespräche zwischen den betroffenen
Schulleitungen und Schulträgern haben stattgefunden. Hauptvorteile dieser Maßnahme sind eine
gesicherte Lehrerversorgung und somit auch eine optimale Beschulung der Schüler/innen der
beiden auslaufenden Schulen. Zudem ist die Infrastruktur der Hauptschule Kall für alle Beteiligten optimal und die Raumsituation ausreichend. Nach Aussage der Bezirksregierung ist dieses
Modell genehmigungsfähig.
Die Verlegung der Hauptschule Mechernich an den Standort Kall hat zur Folge, dass die Hauptschule Kall –inkl. gebundenem Ganztag- aufgelöst und sich der Hauptschule Mechernich unter
Trägerschaft der Stadt Mechernich anschließen wird. Dabei wird weiterhin ein offener Ganztag
für Kinder mit entsprechendem Betreuungsbedarf angeboten.
Am 02.11.2015 fanden jeweils Elternversammlungen in den Hauptschulen Kall und Mechernich
statt, in denen die Eltern über das Vorhaben informiert wurden.
Es ist vorgesehen, dass die Kaller Schulkonferenz am 09.11.2015 den Auflösungsbeschluss der
Hauptschule Kall fasst. Nach Beschlussfassung des Rates soll die Genehmigung bei der Bezirksregierung erbeten werden.