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Beschlusstext (Verlagerung der Stiftungsverwaltung "Stiftung Kloock" vom Kreis Euskirchen auf die Stadt Zülpich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
46 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Verlagerung der Stiftungsverwaltung "Stiftung Kloock" vom Kreis Euskirchen auf die Stadt Zülpich)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 23. Sitzung des Kreistages am 16.12.2003 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreistag stimmt der Verlagerung der Stiftungsverwaltung „Stiftung Kloock“ vom Kreis Euskirchen auf die Stadt Zülpich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, a) einen Übertragungsvertrag mit der Stadt Zülpich abzuschließen b) die Übertragung des Stammvermögens der Stiftung durch Umschreibung im Grundbuch zu veranlassen und c) den Transfer des Rücklagenvermögens zu veranlassen. Die Kosten der Übertragung trägt der Kreis Euskirchen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Zülpich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)