Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 23. Sitzung des Kreistages am 16.12.2003 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 36/2003
vom 11.11.2003 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und fasst
folgenden Beschluss:
Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt der Neustrukturierung der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden zu. Er beschließt
auf der Grundlage der anliegenden Verträge:
1. Die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH beteiligt
sich an der neu zu gründenden Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH mit einem Anteil von 12.500 € am Stammkapital i. H. v. insgesamt 25.000 €. Dem Gesellschaftsvertrag
gemäß Anlage 1 der Dringlichkeitsentscheidung 36/2003
wird zugestimmt.
2. Die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH beteiligt sich als
Komplementärin an der neu zu gründenden Energie Nordeifel GmbH & Co. KG. Dem Gesellschaftsvertrag gemäß Anlage 2 der Dringlichkeitsentscheidung 36/2003 wird zugestimmt.
3. Die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH beteiligt
sich als Kommanditistin an der neu zu gründenden Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG mit einem Anteil vom 12.500 €
am Festkapital i. H. v. insgesamt 25.000 €.
4. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG beteiligt sich mit
einem Nominalwert i. H. v. 2.944.900 € an der KreisEnergie-Versorgung Schleiden GmbH. Hierzu werden die
bisherigen Anteile der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen
GmbH und der RWE Rhein-Ruhr AG geteilt. Der Anteil der
Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH an der KreisEnergie-Versorgung Schleiden GmbH in Höhe von
1.472.450 € wird auf die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
übertragen. Der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen
GmbH und der RWE Rhein-Ruhr AG verbleiben damit Restanteile an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH
in Höhe von jeweils 77.550 €. Die Übertragung der Anteile
erfolgt zum 01.01.2004.
5. Der zwischen RWE Rhein-Ruhr AG, Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH, Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GbR und Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH
geschlossene
Ergebnisabführungsvertrag
vom
17./18.12.2001 wird am 31.12.2003 mit der Maßgabe aufgehoben, dass der im Geschäftsjahr 2003 von der KEV
GmbH erwirtschaftete Gewinn noch an die KEV GbR abzuführen ist (Anlage 3 der Dringlichkeitsentscheidung
36/2003).
6. Die Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GbR wird zum
-231.12.2004 aufgelöst (Anlage 4 der Dringlichkeitsentscheidung 36/2003).
7. Zwischen
dem
Organträger
Energie
Nordeifel
GmbH & Co. KG und der Organgesellschaft Kreis-EnergieVersorgung Schleiden GmbH wird ein Gewinnabführungsvertrag gemäß Anlage 5 der Dringlichkeitsentscheidung
36/2003 geschlossen.
8. Soweit sich anlässlich der vorzunehmenden Beurkundungen noch geringfügige Änderungsbedarfe aus notarieller
Sicht ergeben, sind die Vertragsentwürfe entsprechend anzupassen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)