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Beschlusstext (Neustrukturierung der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Neustrukturierung der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH) Beschlusstext (Neustrukturierung der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 23. Sitzung des Kreistages am 16.12.2003 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 36/2003 vom 11.11.2003 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und fasst folgenden Beschluss: Der Kreistag des Kreises Euskirchen stimmt der Neustrukturierung der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden zu. Er beschließt auf der Grundlage der anliegenden Verträge: 1. Die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH beteiligt sich an der neu zu gründenden Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH mit einem Anteil von 12.500 € am Stammkapital i. H. v. insgesamt 25.000 €. Dem Gesellschaftsvertrag gemäß Anlage 1 der Dringlichkeitsentscheidung 36/2003 wird zugestimmt. 2. Die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH beteiligt sich als Komplementärin an der neu zu gründenden Energie Nordeifel GmbH & Co. KG. Dem Gesellschaftsvertrag gemäß Anlage 2 der Dringlichkeitsentscheidung 36/2003 wird zugestimmt. 3. Die Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH beteiligt sich als Kommanditistin an der neu zu gründenden Energie Nordeifel GmbH & Co. KG mit einem Anteil vom 12.500 € am Festkapital i. H. v. insgesamt 25.000 €. 4. Die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG beteiligt sich mit einem Nominalwert i. H. v. 2.944.900 € an der KreisEnergie-Versorgung Schleiden GmbH. Hierzu werden die bisherigen Anteile der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH und der RWE Rhein-Ruhr AG geteilt. Der Anteil der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH an der KreisEnergie-Versorgung Schleiden GmbH in Höhe von 1.472.450 € wird auf die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG übertragen. Der Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH und der RWE Rhein-Ruhr AG verbleiben damit Restanteile an der Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH in Höhe von jeweils 77.550 €. Die Übertragung der Anteile erfolgt zum 01.01.2004. 5. Der zwischen RWE Rhein-Ruhr AG, Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH, Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GbR und Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH geschlossene Ergebnisabführungsvertrag vom 17./18.12.2001 wird am 31.12.2003 mit der Maßgabe aufgehoben, dass der im Geschäftsjahr 2003 von der KEV GmbH erwirtschaftete Gewinn noch an die KEV GbR abzuführen ist (Anlage 3 der Dringlichkeitsentscheidung 36/2003). 6. Die Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GbR wird zum -231.12.2004 aufgelöst (Anlage 4 der Dringlichkeitsentscheidung 36/2003). 7. Zwischen dem Organträger Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Organgesellschaft Kreis-EnergieVersorgung Schleiden GmbH wird ein Gewinnabführungsvertrag gemäß Anlage 5 der Dringlichkeitsentscheidung 36/2003 geschlossen. 8. Soweit sich anlässlich der vorzunehmenden Beurkundungen noch geringfügige Änderungsbedarfe aus notarieller Sicht ergeben, sind die Vertragsentwürfe entsprechend anzupassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)