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Beschlusstext (Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 23. Sitzung des Kreistages am 16.12.2003 im Raum 104 des Berufsbildungszentrums Euskirchen (BZE) in Euskirchen-Euenheim, In den Erken 7 FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolf teilt mit, dass seine Fraktion der Gebührensatzung nicht zustimmen werde. Die FDPFraktion sei der Meinung, dass für diese Gebührensatzung das Jährlichkeitsprinzip und nicht eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren gelten sollte. Dr. Wolf beantragt, über diesen Antrag seiner Fraktion förmlich abzustimmen. Abstimmungsergebnis: 3 dafür 41 dagegen 0 Enthaltungen Damit ist der Antrag der FDP-Fraktion abgelehnt. Sodann stellt der Vorsitzende die Vorlage 232/2003 zur Abstimmung. Der Kreistag beschließt den Erlass der Elften Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen vom 28.12.1992 in der der Vorlage 232/2003 als Anlage I beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)