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Beschlussvorlage (Bebauungsplangebiet Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey; hier: Erschließung)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
18.03.11, 19:00
Aktualisiert
18.03.11, 19:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplangebiet Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Erschließung) Beschlussvorlage (Bebauungsplangebiet Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Erschließung)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 31.03.2011 31/2011 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 15.03.2011 Bezeichnung Bebauungsplangebiet Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey; hier: Erschließung Sachverhalt: In der Gemeinderatssitzung am 07.10.2010 wurde über die Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen beschlossen. Ein Satzungsbeschluss soll aber erst gefasst werden, wenn der Investor, die GEBIG IPG mbH, Köln, einen entsprechenden Erschließungsvertrag vorlegt. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.12.2010 wurde ein Entwurf eines Erschließungsvertrages beraten. Der Entwurf beinhaltete u. a. eine Kostenbeteiligung der Gemeinde an den Erschließungskosten. Der Ausschuss hat diese aber abgelehnt. Der Investor hat daraufhin seine Planungen für die Erschließung des Plangebietes überarbeitet und den beiliegenden Antrag auf Erschließung des Plangebiet in zwei Bauabschnitten zur Beratung vorgelegt (Anlage 1). Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Erschließung des Plangebietes in zwei Bauabschnitten keine Bedenken. Allerdings sollte die Erschließung des 2. Bauabschnittes nicht länger als fünf Jahre nach Umsetzung des 1. Bauabschnittes hinausgezögert werden. Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der Erschließung des Plangebietes Nr. C 4 in zwei Bauabschnitten und einer Fristsetzung von fünf Jahren zur Umsetzung des 2. Bauabschnittes einverstanden sein, könnte folgender Beschluss gefasst werden. 1 Anlage - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Antrag des Investors GEBIG IPG mbH, Neuenhöfer Allee 49-51, 50935 Köln, vom 23.02.2011 zu, das Plangebiet Nr. C 4 „Feldstraße“ im Ortsteil Gey in zwei Bauabschnitten zu erschließen. Dabei ist die Erschließung des 2. Bauabschnittes spätestens nach fünf Jahren nach Erschließung des 1. Bauabschnittes durchzuführen. Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt den Bürgermeister, mit dem Investor einen entsprechenden Erschließungsvertrag für die nächste Gemeinderatssitzung zu erarbeiten und vorzulegen. In dieser Sitzung ist dann auch der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. C 4 zu fassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)