Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
18.03.11, 19:00
Aktualisiert
18.03.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
31.03.2011
31/2011
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
15.03.2011
Bezeichnung
Bebauungsplangebiet Nr. C 4 "Feldstraße" im Ortsteil Gey;
hier: Erschließung
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung am 07.10.2010 wurde über die Auswertung der im Rahmen der Offenlage eingegangenen Anregungen beschlossen. Ein Satzungsbeschluss soll aber erst gefasst werden, wenn der Investor, die GEBIG IPG mbH, Köln, einen entsprechenden Erschließungsvertrag
vorlegt.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 02.12.2010 wurde ein Entwurf eines
Erschließungsvertrages beraten. Der Entwurf beinhaltete u. a. eine Kostenbeteiligung der
Gemeinde an den Erschließungskosten. Der Ausschuss hat diese aber abgelehnt.
Der Investor hat daraufhin seine Planungen für die Erschließung des Plangebietes überarbeitet
und den beiliegenden Antrag auf Erschließung des Plangebiet in zwei Bauabschnitten zur Beratung vorgelegt (Anlage 1). Seitens der Verwaltung bestehen gegen die Erschließung des Plangebietes in zwei Bauabschnitten keine Bedenken. Allerdings sollte die Erschließung des 2. Bauabschnittes nicht länger als fünf Jahre nach Umsetzung des 1. Bauabschnittes hinausgezögert werden.
Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der Erschließung des Plangebietes Nr. C 4 in zwei
Bauabschnitten und einer Fristsetzung von fünf Jahren zur Umsetzung des 2. Bauabschnittes
einverstanden sein, könnte folgender Beschluss gefasst werden.
1 Anlage
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Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss dem Antrag des
Investors GEBIG IPG mbH, Neuenhöfer Allee 49-51, 50935 Köln, vom 23.02.2011 zu, das Plangebiet Nr. C 4 „Feldstraße“ im Ortsteil Gey in zwei Bauabschnitten zu erschließen. Dabei ist die
Erschließung des 2. Bauabschnittes spätestens nach fünf Jahren nach Erschließung des 1. Bauabschnittes durchzuführen.
Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt den Bürgermeister, mit dem Investor einen entsprechenden Erschließungsvertrag für die nächste Gemeinderatssitzung zu erarbeiten und vorzulegen.
In dieser Sitzung ist dann auch der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. C 4 zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)