Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, alle Träger, die bisher die erhöhten Zuschüsse zu den
Betriebskosten nach § 18 Abs. 4 GTK erhalten haben, auch weiterhin als finanzschwach
anzuerkennen.