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Allgemeine Vorlage (Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage zur Erzeugung regenerativer Energie mit Fermenter, Versorgungsschacht, Gärrestelager, Festmistplatte und BHKW- Container mit einer installierten elektrischen Leistung von 75 kWel auf den Grundstücken Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstücke 56, 57 und 63, gelegen bei Wahlen, Daubenforst 1)

Daten

Kommune
Kall
Größe
102 kB
Datum
18.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
27.07.15, 18:06
Allgemeine Vorlage (Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage zur Erzeugung regenerativer Energie mit Fermenter, Versorgungsschacht, Gärrestelager, Festmistplatte und BHKW- Container mit einer installierten elektrischen Leistung von 75 kWel auf den Grundstücken Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstücke 56, 57 und 63, gelegen bei Wahlen, Daubenforst 1) Allgemeine Vorlage (Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage zur Erzeugung regenerativer Energie mit Fermenter, Versorgungsschacht, Gärrestelager, Festmistplatte und BHKW- Container mit einer installierten elektrischen Leistung von 75 kWel auf den Grundstücken Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstücke 56, 57 und 63, gelegen bei Wahlen, Daubenforst 1) Allgemeine Vorlage (Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage zur Erzeugung regenerativer Energie mit Fermenter, Versorgungsschacht, Gärrestelager, Festmistplatte und BHKW- Container mit einer installierten elektrischen Leistung von 75 kWel auf den Grundstücken Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstücke 56, 57 und 63, gelegen bei Wahlen, Daubenforst 1)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 116/2015 18.06.2015 Vorlage erstellt: 02.06.2015 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X TOP Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: 4 Vorliegende Bauanträge und Bauvoranfragen 4.1 Neubau einer landwirtschaftlichen Biogasanlage zur Erzeugung regenerativer Energie mit Fermenter, Versorgungsschacht, Gärrestelager, Festmistplatte und BHKW- Container mit einer installierten elektrischen Leistung von 75 kWel auf den Grundstücken Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstücke 56, 57 und 63, gelegen bei Wahlen, Daubenforst 1 Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung bzw. des Antragstellers zum geplanten Projekt werden zur Kenntnis genommen. Sofern alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind, wird die Verwaltung ermächtigt, das gemeindliche Einvernehmen herzustellen. Zwecks Darlegung und Beurteilung der zusätzlichen Lärmbelästigung soll der Antragsteller aufgefordert werden, eine Gegenüberstellung der Fahrbewegungen (vorher/nachher) durch die Ortslage Wahlen vorzulegen. Sachdarstellung: Die Antragstellerin beabsichtigt auf den Grundstücken Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstücke 56, 57 und 63, gelegen bei Wahlen, Daubenforst 1, eine landwirtschaftliche Biogasanlage zur Erzeugung regenerativer Energie mit Fermenter, Versorgungsschacht, Gärrestelager, Festmistplatte und BHKW-Container mit einer installierten elektrischen Leistung von 75 kWel zu errichten. Diesbezüglich ist bei der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Euskirchen ein entsprechender Bauantrag eingegangen. Die Gemeinde wurde mit Verfügung vom 03.03.2015 gebeten, über das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Vorlagen-Nr. 116/2015 Seite 2 Nach erster Prüfung durch den Kreis Euskirchen hinsichtlich der genehmigungsrechtlichen Einstufung ist das beantragte Vorhaben nicht im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zu genehmigen, da die Schwellenwerte bzw. Grenzen der 4. Verordnung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) weder erreicht noch überschritten werden. Über das Vorhaben ist somit nach Baurecht zu entscheiden. Bei Biogasanlagen wäre ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG z.B. erforderlich bei: - Verbrennungsmotoranlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW - Gärreste-/Güllelagerung ab einer Lagerkapazität von 6.500 m³ u.a.. Die Baugrundstücke Gemarkung Wahlen, Flur 6, Flurstücke 56, 57 und 64, gelegen bei Wahlen, Daubenforst 1, liegen im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kall als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Die Errichtung von Biomasseanlagen sind im Außenbereich nur unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Nr. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) privilegiert: Privilegierungsvorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB (1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es… 6. der energetischen Nutzung von Biomasse im Rahmen eines Betriebes nach Nr. 1 oder 2 oder eines Betriebes nach Nr. 4, der Tierhaltung betreibt, sowie dem Anschluss solcher Anlagen an das öffentliche Versorgungsnetz dient, unter folgenden Voraussetzungen: a) b) c) d) das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalem Zusammenhang mit dem Betrieb, die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben nach den Nummern 1,2 oder 4, soweit letzterer Tierhaltung betreibt, es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und die Feuerungswärmeleistung der Anlage überschreitet nicht 2,0 MW und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr. Für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 ist als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB). Die Baugenehmigungsbehörde hat nach erster Prüfung zur Vervollständigung weitere Unterlagen bzw. Nachbesserungen insbesondere aus immissionsschutzrechtlicher Sicht vom Antragsteller nachgefordert, so dass die Verwaltung zunächst fristwahrend das Einvernehmen nicht erklärt hat. Zur weiteren Erläuterung des Vorhabens werden die derzeit vorliegenden Antragsunterlagen ab dem Tage der Zustellung der Sitzungseinladung im Fraktionszimmer zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird der Bauherr bzw. Vertreter des Planungsbüros das geplante Projekt in der Fachausschusssitzung erläutern. Vorlagen-Nr. 116/2015 Seite 3 Gemäß der Bau, - Nutzungs-, und Betriebsbeschreibung für das geplante Projekt sollen folgende Inputstoffe in der Anlage eingesetzt werden: Rindergülle, Rinderfestmist, Futterreste und Grassilage. Zur Anlieferung (Betriebs- und Lieferverkehr) bzw. Verkehrsbelastung wird folgendes angegeben: „Die Nacht- und Ruhezeiten durch Liefer- und Betriebsverkehr bleiben von dem geplanten Biogasanlagenbetrieb zum großen Teil unberührt, da die Rindergülle aus der benachbarten Tierhaltung über Rohrleitungen und Pumpen der Anlage zugeführt wird. Bei der Ausbringung der vergorenen Gülle könnten ggfls. Arbeitsspitzen entstehen, die sich jedoch nur auf den Vegetationszeitraum der üblichen landwirtschaftlichen Pflanzenproduktion beschränken. Die Düngung der Pflanzen erfolgt wie gewohnt nach guter fachlicher Praxis zu den jeweils gewohnten Düngungszeiträumen. Der Umfang der Transporte zur Ausbringung des Gärrestes gegenüber der Ausbringung der Gülle wird sich kaum verändern, da sämtliche Inputstoffe aus dem eigenen Betrieb stammen.“ Zu der Anzahl der täglichen Fahrbewegungen (Gegenüberstellung voher/nachher) wird keine Aussage getroffen. Ebenso wird die Frage der wegemäßigen Erschließung im Antrag nicht hinreichend erläutert bzw. bewertet.