Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kindergärten der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
97 kB
Erstellt
09.02.11, 16:22
Aktualisiert
09.02.11, 16:22
Beschlussvorlage (Kindergärten der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption) Beschlussvorlage (Kindergärten der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption) Beschlussvorlage (Kindergärten der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption)

öffnen download melden Dateigröße: 97 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 24.02.2011 1/2011 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 4-49-01 01.02.2011 Bezeichnung Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Betriebserlaubnisse sowie Weiterentwicklung Sachverhalt: Die Gemeinde Hürtgenwald als Träger der Kindergärten in Brandenberg, Gey und Kleinhau hat zum Kindergartenjahr 2010/ 11 turnusmäßig neue Betriebserlaubnisse gem. § 45 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) beim Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt beantragt. Neben der Einreichung von umfangreichen Unterlagen hat am 08.12.2010 eine Bereisung aller Einrichtungen mit Vertretern des Landes- und des Kreisjugendamtes stattgefunden. Zwischenzeitlich liegen der Gemeinde Hürtgenwald alle Betriebserlaubnisse mit Wirkung vom 01.08.2010 unter folgenden Maßgaben vor. Kindergarten Platzzahl Befristung Brandenberg 33 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter 7 Plätze für unter 3-jährige Kinder 40 Plätze insgesamt Bis zur Fertigstellung der notwendigen Um-/ Anbaumaßnahmen Gey 73 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter 12 Plätze für unter 3-jährige Kinder 85 Plätze insgesamt Bis zur Fertigstellung der notwendigen Um-/ Anbaumaßnahmen, längstens bis zum 31.07.2013 Kleinhau 34 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter 8 Plätze für unter 3-jährige Kinder 42 Plätze insgesamt Bis zum 31.07.2013 - Seite 1 von 3 - Ein besonderer Schwerpunkt wurde von den Vertretern des Landes- und Kreisjugendamtes auf die Möglichkeit gelegt, dass die Kinder in allen Einrichtungen ein warmes Mittagessen erhalten können. Bisher wird nur im Kindergarten Gey, entstanden aus der täglichen Betreuungszeit von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, ein warmes Mittagessen angeboten. Die diesbezüglichen Aussagen lauten wie folgt: „Das Angebot von regelmäßigem warmen Mittagessen für alle Kinder sollte auch hier als Qualitätsmerkmal der Einrichtung und als Profil des Trägers in der Konzeption Berücksichtigung finden.“ Zu den Vorteilen zählen u.a.: - das Essen wird als gemeinsame Aktivität verstanden, die einen gemeinsamen Beginn und ein gemeinsames Ende hat - das Vorbildverhalten der Erzieherinnen und Erzieher kommt verstärkt zum Tragen - Tischrituale können gepflegt werden - Tischsitten/ Esskultur können positiv gefördert werden - die Kinder lernen durch das Auf- und Abdecken Verantwortung zu übernehmen - der Spaß und die Freude am Essen überträgt sich auch auf „schlechte Esser“ - die Bereitschaft, unbekannte Lebensmittel auszuprobieren ist größer - die Kinder sitzen gemeinsam am Tisch und werden nicht durch gehende Kinder gestört - die Tischgemeinschaft wirkt sich positiv auf das Sozialverhalten aus In den drei gemeindlichen Kindergärten wird bisher nur in der Einrichtung „Eifelzwerge“ in Gey ein warmes Mittagessen angeboten, welches sich stark steigender Beliebtheit erfreut. So sind die Anmeldezahlen von 27 (Kindergartenjahr 2008/09) über 35 (Kindergartenjahr 2009/10) auf 50 (Kindergartenjahr 2010/11) gestiegen. Für das nächste Kindergartenjahr (2011/12) liegen derzeit bereits 67 Anmeldungen vor. Im Land NRW verfügen bereits ca. 90% aller Kindergärten über das Angebot eines warmen Mittagessens (siehe externe Untersuchung zum KiBiz von Prognos und Riedel von Januar 2011 im Auftrag der Landesregierung NRW). Neben einer veränderten Akzeptanz unter den betroffenen Familien (es melden gezielt Erziehungsberechtigte ihre Kinder in den Einrichtungen an, in denen das Essensangebot vorhanden ist) dürfte hierbei auch die Tatsache eine Rolle spielen, dass bei einer wöchentlichen Betreuungszeit von 35 Stunden (z.B. täglich von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr) verbindlich ein warmes Mittagessen in der Einrichtung gebucht werden muss, d.h. die Erziehungsberechtigten haben bei diesem Betreuungsumfang keine Wahl, ob sie für ihr Kind ein Mittagessen bestellen oder nicht. Für das warme Mittagessen entstehen derzeit Kosten in Höhe von 2,25 € pro Mahlzeit, die von den Familien zu tragen sind. Der Kreis Düren (Jugendamt) übernimmt für Leistungsbezieher nach dem SGB II (Hartz IV) einen Betrag von maximal 2,50 € je Essen. An dieser Stelle darf ich darauf hinweisen, dass sowohl das erste als auch das zweite Kindergartenjahr im Gebiet des Kreisjugendamtes Düren beitragsfrei sind. Zudem sind Beitragsbefreiungen von Geschwisterkindern in der entsprechenden Gebührensatzung des Kreises Düren festgeschrieben, etwa wenn das Geschwisterkind eine Offene Ganztagsgrundschule besucht. Grundsätzlich sind die finanziellen Aufwendungen für die Familien im Kindergartenbereich in den letzten Jahren spürbar gesunken. In der Vergangenheit wurde sowohl im Kindergarten Brandenberg als auch in Kleinhau mehrfach der Bedarf nach einem warmen Mittagessen abgefragt. Es hat sich hierbei gezeigt, dass lediglich von einer Anzahl von ca. 6 - 8 Eltern der Bedarf nach einem Essen gemeldet worden ist. Um eine verlässliche und regelmäßige Mittagsverpflegung dauerhaft anbieten zu können, muss man aber von einer Mindest-Teilnehmerzahl von 12 - 14 Kindern ausgehen. - Seite 2 von 3 - Sollte die Gemeinde Hürtgenwald als Träger der Einrichtungen in Brandenberg und Kleinhau ein warmes Mittagessen in den vorgenannten Einrichtungen anbieten wollen, so wäre dies nur zu bewerkstelligen, indem die pädagogische Konzeptionen dahingehend geändert würden, dass die Teilnahme am Mittagessen bei einer Betreuung von 35-Wochenstunden verpflichtend ist. Möglicherweise könnte dies dazu führen, dass aus Kostengründen einige Buchungen aus dem 35Stunden Bereich zurückgenommen werden und stattdessen eine 25-Stunden Betreuung gewünscht wird. Es stellt sich für die Gemeinde Hürtgenwald als Träger der Kindergärten in Brandenberg und Kleinhau die Frage, ob man hier weiterhin auf die Freiwilligkeit setzt und möglicherweise auf absehbare Zeit das Angebot mangels Teilnehmerzahlen nicht umsetzen kann oder ob man im 35Stunden Bereich die Buchung eines Mittagessens verbindlich vorsieht. Unstrittig dürfte sein, dass der Erhalt einer gesunden Mittagsverpflegung im Kindergarten bereits heute ein wichtiges Qualitätsmerkmal für jede Einrichtung ist, deren Bedeutung in Zukunft noch zunehmen wird. Beschlussvorschlag: Alternative 1: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den Kindergärten in Brandenberg und Kleinhau ein regelmäßiges, warmes Mittagessen nach Möglichkeit in der Einrichtung einzuführen. Die Einführung des Mittagessens soll nur freiwillig bei einer Mindest-Teilnehmerzahl von 12 erfolgen. Alternative 2: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den Kindergärten in Brandenberg und Kleinhau ein regelmäßiges, warmes Mittagessen einzuführen. Die Einführung eines Mittagessens soll hierbei im Rahmen der pädagogischen Konzeption der Einrichtungen bei einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 35-Stunden verpflichtend festgeschrieben werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)