Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
97 kB
Erstellt
09.02.11, 16:22
Aktualisiert
09.02.11, 16:22
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
24.02.2011
1/2011
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
4-49-01
01.02.2011
Bezeichnung
Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Betriebserlaubnisse sowie Weiterentwicklung
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hürtgenwald als Träger der Kindergärten in Brandenberg, Gey und Kleinhau hat
zum Kindergartenjahr 2010/ 11 turnusmäßig neue Betriebserlaubnisse gem. § 45 SGB VIII
(Kinder- und Jugendhilfe) beim Landschaftsverband Rheinland – Landesjugendamt beantragt.
Neben der Einreichung von umfangreichen Unterlagen hat am 08.12.2010 eine Bereisung aller
Einrichtungen mit Vertretern des Landes- und des Kreisjugendamtes stattgefunden.
Zwischenzeitlich liegen der Gemeinde Hürtgenwald alle Betriebserlaubnisse mit Wirkung vom
01.08.2010 unter folgenden Maßgaben vor.
Kindergarten
Platzzahl
Befristung
Brandenberg
33 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter
7 Plätze für unter 3-jährige Kinder
40 Plätze insgesamt
Bis zur Fertigstellung der
notwendigen Um-/
Anbaumaßnahmen
Gey
73 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter
12 Plätze für unter 3-jährige Kinder
85 Plätze insgesamt
Bis zur Fertigstellung der
notwendigen Um-/ Anbaumaßnahmen, längstens bis
zum 31.07.2013
Kleinhau
34 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter
8 Plätze für unter 3-jährige Kinder
42 Plätze insgesamt
Bis zum 31.07.2013
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Ein besonderer Schwerpunkt wurde von den Vertretern des Landes- und Kreisjugendamtes auf
die Möglichkeit gelegt, dass die Kinder in allen Einrichtungen ein warmes Mittagessen erhalten
können. Bisher wird nur im Kindergarten Gey, entstanden aus der täglichen Betreuungszeit von
7.00 Uhr bis 16.00 Uhr, ein warmes Mittagessen angeboten. Die diesbezüglichen Aussagen lauten
wie folgt:
„Das Angebot von regelmäßigem warmen Mittagessen für alle Kinder sollte auch hier als
Qualitätsmerkmal der Einrichtung und als Profil des Trägers in der Konzeption
Berücksichtigung finden.“
Zu den Vorteilen zählen u.a.:
- das Essen wird als gemeinsame Aktivität verstanden, die einen gemeinsamen Beginn und ein
gemeinsames Ende hat
- das Vorbildverhalten der Erzieherinnen und Erzieher kommt verstärkt zum Tragen
- Tischrituale können gepflegt werden
- Tischsitten/ Esskultur können positiv gefördert werden
- die Kinder lernen durch das Auf- und Abdecken Verantwortung zu übernehmen
- der Spaß und die Freude am Essen überträgt sich auch auf „schlechte Esser“
- die Bereitschaft, unbekannte Lebensmittel auszuprobieren ist größer
- die Kinder sitzen gemeinsam am Tisch und werden nicht durch gehende Kinder gestört
- die Tischgemeinschaft wirkt sich positiv auf das Sozialverhalten aus
In den drei gemeindlichen Kindergärten wird bisher nur in der Einrichtung „Eifelzwerge“ in Gey ein
warmes Mittagessen angeboten, welches sich stark steigender Beliebtheit erfreut. So sind die
Anmeldezahlen von 27 (Kindergartenjahr 2008/09) über 35 (Kindergartenjahr 2009/10) auf 50
(Kindergartenjahr 2010/11) gestiegen. Für das nächste Kindergartenjahr (2011/12) liegen derzeit
bereits 67 Anmeldungen vor.
Im Land NRW verfügen bereits ca. 90% aller Kindergärten über das Angebot eines warmen
Mittagessens (siehe externe Untersuchung zum KiBiz von Prognos und Riedel von Januar 2011
im Auftrag der Landesregierung NRW).
Neben einer veränderten Akzeptanz unter den betroffenen Familien (es melden gezielt
Erziehungsberechtigte ihre Kinder in den Einrichtungen an, in denen das Essensangebot
vorhanden ist) dürfte hierbei auch die Tatsache eine Rolle spielen, dass bei einer wöchentlichen
Betreuungszeit von 35 Stunden (z.B. täglich von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr) verbindlich ein warmes
Mittagessen in der Einrichtung gebucht werden muss, d.h. die Erziehungsberechtigten haben bei
diesem Betreuungsumfang keine Wahl, ob sie für ihr Kind ein Mittagessen bestellen oder nicht.
Für das warme Mittagessen entstehen derzeit Kosten in Höhe von 2,25 € pro Mahlzeit, die von
den Familien zu tragen sind. Der Kreis Düren (Jugendamt) übernimmt für Leistungsbezieher nach
dem SGB II (Hartz IV) einen Betrag von maximal 2,50 € je Essen.
An dieser Stelle darf ich darauf hinweisen, dass sowohl das erste als auch das zweite
Kindergartenjahr im Gebiet des Kreisjugendamtes Düren beitragsfrei sind. Zudem sind
Beitragsbefreiungen von Geschwisterkindern in der entsprechenden Gebührensatzung des
Kreises Düren festgeschrieben, etwa wenn das Geschwisterkind eine Offene Ganztagsgrundschule besucht. Grundsätzlich sind die finanziellen Aufwendungen für die Familien im
Kindergartenbereich in den letzten Jahren spürbar gesunken.
In der Vergangenheit wurde sowohl im Kindergarten Brandenberg als auch in Kleinhau mehrfach
der Bedarf nach einem warmen Mittagessen abgefragt. Es hat sich hierbei gezeigt, dass lediglich
von einer Anzahl von ca. 6 - 8 Eltern der Bedarf nach einem Essen gemeldet worden ist. Um eine
verlässliche und regelmäßige Mittagsverpflegung dauerhaft anbieten zu können, muss man aber
von einer Mindest-Teilnehmerzahl von 12 - 14 Kindern ausgehen.
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Sollte die Gemeinde Hürtgenwald als Träger der Einrichtungen in Brandenberg und Kleinhau ein
warmes Mittagessen in den vorgenannten Einrichtungen anbieten wollen, so wäre dies nur zu
bewerkstelligen, indem die pädagogische Konzeptionen dahingehend geändert würden, dass die
Teilnahme am Mittagessen bei einer Betreuung von 35-Wochenstunden verpflichtend ist.
Möglicherweise könnte dies dazu führen, dass aus Kostengründen einige Buchungen aus dem 35Stunden Bereich zurückgenommen werden und stattdessen eine 25-Stunden Betreuung
gewünscht wird.
Es stellt sich für die Gemeinde Hürtgenwald als Träger der Kindergärten in Brandenberg und
Kleinhau die Frage, ob man hier weiterhin auf die Freiwilligkeit setzt und möglicherweise auf
absehbare Zeit das Angebot mangels Teilnehmerzahlen nicht umsetzen kann oder ob man im 35Stunden Bereich die Buchung eines Mittagessens verbindlich vorsieht.
Unstrittig dürfte sein, dass der Erhalt einer gesunden Mittagsverpflegung im Kindergarten bereits
heute ein wichtiges Qualitätsmerkmal für jede Einrichtung ist, deren Bedeutung in Zukunft noch
zunehmen wird.
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den
Kindergärten in Brandenberg und Kleinhau ein regelmäßiges, warmes Mittagessen nach
Möglichkeit in der Einrichtung einzuführen. Die Einführung des Mittagessens soll nur freiwillig bei
einer Mindest-Teilnehmerzahl von 12 erfolgen.
Alternative 2:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit den
Kindergärten in Brandenberg und Kleinhau ein regelmäßiges, warmes Mittagessen einzuführen.
Die Einführung eines Mittagessens soll hierbei im Rahmen der pädagogischen Konzeption der
Einrichtungen bei einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 35-Stunden verpflichtend
festgeschrieben werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)