Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
135/2015 1.Ergänzung
23.06.2015
Vorlage erstellt:
08.06.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Schmitz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 7.3
Müllentsorgung in Bürgerhallen und Sportlerheimen
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2015 –TOP 5.3- beschließt
der Rat, dem Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2015 nicht zu entsprechen. Die Verwaltung
schlägt vor, den Vereinen bei der Nutzung von Sportheimen und Bürgerhäusern, die Behältergrundgebühr einer Restabfalltonne zu erlassen.
Sachdarstellung:
Die SPD-Fraktion beantragt mit beigefügtem Schreiben vom 26.02.2015, allen Bürgerhäusern
und Sportlerheimen in der Gemeinde Kall kostenlose Restabfallsäcke zur Verfügung zu stellen.
Bereits in der Vergangenheit sowie gemäß Empfehlung der Haushaltskommission und Ratsbeschluss vom 13.12.2012 wurden für Bürgerhäuser und Sportlerheime Abfallgebühren veranlagt.
Eine Übersicht ist als Anlage beigefügt.
Bisher wurden auch keine 1.100 l Container (3.173,50 €/jährlich) von den Vereinen in Anspruch
genommen bzw. als Bedarf angemeldet. Seitens der Verwaltung wird auch keine Notwendigkeit
gesehen, diese zur Verfügung zu stellen, da es dem Gedanken der Müllreduzierung widerspricht.
Mit der Umstellung der Abfallbeseitigung 2015 wurde nochmals der aktuelle Bedarf abgefragt
und erfasst.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die 26 möglichen Entleerungen bei einer Vielzahl der Objekte nicht zum Tragen kommen, da die Gebäude nicht dauerhaft belegt sind. (Hinweis: Kosten je
Entleerung bei 120l Restabfalltonne = 4,60 €, bei 240l Restabfalltonne = 9,20 €).
Aus der beigefügten Übersicht ist ersichtlich, das rund 6.065,- € Abfallbeseitigungsgebühren als
Vorausleistung für 2015 erhoben wurden. Bisher wurden, bis auf die Anfrage eines Vereins, keine Probleme an die Verwaltung herangetragen.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der gerade erst angelaufenen Umstellung im Bereich
Abfall schlägt die Verwaltung vor, zunächst von einer grundsätzlichen Befreiung im Sinne des
Antrags abzusehen.
Vorlagen-Nr. 135/2015 1. Ergänzung
Seite 2
Insgesamt würde dieser Nachlass z.Zt. 2.175,- € betragen. Aus der beigefügten Übersicht ist der
jeweilige Betrag (Erlass) ersichtlich.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Abrechnungsvorschlag für die Müllsäcke zusätzlichen
Verwaltungsaufwand verursacht, der z.Zt. nicht abgeschätzt werden kann.