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Allgemeine Vorlage (Müllentsorgung in Bürgerhallen und Sportlerheimen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (Müllentsorgung in Bürgerhallen und Sportlerheimen) Allgemeine Vorlage (Müllentsorgung in Bürgerhallen und Sportlerheimen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 135/2015 1.Ergänzung 23.06.2015 Vorlage erstellt: 08.06.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Schmitz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 7.3 Müllentsorgung in Bürgerhallen und Sportlerheimen Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.06.2015 –TOP 5.3- beschließt der Rat, dem Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2015 nicht zu entsprechen. Die Verwaltung schlägt vor, den Vereinen bei der Nutzung von Sportheimen und Bürgerhäusern, die Behältergrundgebühr einer Restabfalltonne zu erlassen. Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion beantragt mit beigefügtem Schreiben vom 26.02.2015, allen Bürgerhäusern und Sportlerheimen in der Gemeinde Kall kostenlose Restabfallsäcke zur Verfügung zu stellen. Bereits in der Vergangenheit sowie gemäß Empfehlung der Haushaltskommission und Ratsbeschluss vom 13.12.2012 wurden für Bürgerhäuser und Sportlerheime Abfallgebühren veranlagt. Eine Übersicht ist als Anlage beigefügt. Bisher wurden auch keine 1.100 l Container (3.173,50 €/jährlich) von den Vereinen in Anspruch genommen bzw. als Bedarf angemeldet. Seitens der Verwaltung wird auch keine Notwendigkeit gesehen, diese zur Verfügung zu stellen, da es dem Gedanken der Müllreduzierung widerspricht. Mit der Umstellung der Abfallbeseitigung 2015 wurde nochmals der aktuelle Bedarf abgefragt und erfasst. Die Verwaltung geht davon aus, dass die 26 möglichen Entleerungen bei einer Vielzahl der Objekte nicht zum Tragen kommen, da die Gebäude nicht dauerhaft belegt sind. (Hinweis: Kosten je Entleerung bei 120l Restabfalltonne = 4,60 €, bei 240l Restabfalltonne = 9,20 €). Aus der beigefügten Übersicht ist ersichtlich, das rund 6.065,- € Abfallbeseitigungsgebühren als Vorausleistung für 2015 erhoben wurden. Bisher wurden, bis auf die Anfrage eines Vereins, keine Probleme an die Verwaltung herangetragen. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage und der gerade erst angelaufenen Umstellung im Bereich Abfall schlägt die Verwaltung vor, zunächst von einer grundsätzlichen Befreiung im Sinne des Antrags abzusehen. Vorlagen-Nr. 135/2015 1. Ergänzung Seite 2 Insgesamt würde dieser Nachlass z.Zt. 2.175,- € betragen. Aus der beigefügten Übersicht ist der jeweilige Betrag (Erlass) ersichtlich. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Abrechnungsvorschlag für die Müllsäcke zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht, der z.Zt. nicht abgeschätzt werden kann.