Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
194/2015 1.Ergänzung
17.11.2015
Vorlage erstellt:
02.11.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 8
Satzung über die Unterhaltung und Benutzung des Gemeindearchivs Kall (Archivbenutzungssatzung)
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport vom
20.10.2015 –TOP 8- beschließt der Rat, die beigefügte Satzung über die Unterhaltung und Benutzung des Gemeindearchivs Kall (Archivbenutzungssatzung) zu erlassen.
Sachdarstellung:
Die bisherige Aktenordnung der Gemeinde Kall aus dem Jahr 1983 wurde durch die Archivberatungsstelle des LVR gründlich überarbeitet. Eine Synopse der bisherigen Archivordnung und der
neuen Archivbenutzungssatzung sowie ein kompletter Entwurf der neuen Satzung sind beigefügt.
In der vorliegenden Archivbenutzungssatzung sind die Benutzungsgebühren in § 11 geregelt.
Danach ist die Benutzung des Archivs grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr
richtet sich nach der bestehenden Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Kall. Diese ist
ebenfalls als Anlage beigefügt.
Auf die Beifügung der in der Satzung verwiesenen Aktenordnung wird verzichtet, da diese nur für
den verwaltungsinternen Dienstgebrauch Gültigkeit hat.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die beigefügte Archivbenutzungssatzung zu erlassen und Gebühren für die Benutzung des Archivs gemäß der Veraltungsgebührensatzung zu erheben.