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Beschlusstext (Schülerfahrkosten hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Schülerfahrkosten
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG)) Beschlusstext (Schülerfahrkosten
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG))

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 13.09.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16. Schülerfahrkosten hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) V 239/2006 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 22.08.2006 Z1 06.09.2006 13.09.2006 Z2 Z3 Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 zusammen zu behandeln. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz beantragt im Namen seiner Fraktion - wie auch in der Sitzung des Fachausschusses und des Kreisausschusses (siehe Z 1 und Z 2/V 238/2006 und 239/2006) -, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II generell von den Eigenanteilen an den Lernmittelkosten und Schülerfahrtkosten zu befreien. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) spricht sich gegen den Antrag der SPD-Fraktion aus. Die CDU-Fraktion halte weiterhin eine generelle Befreiung nicht für vertretbar. Die vom Fachausschuss und vom Kreisausschuss vorgeschlagene Beschlussempfehlung stelle einen tragfähigen Kompromiss hinsichtlich der Härtefallregelung dar. Allerdings sollte die Beschlussempfehlung dahingehend konkretisiert werden, dass in den Einzelfällen, in denen Einkommen und Vermögen eines ALG-Empfängers eine Gleichsetzung mit dem Einkommen und dem Vermögen von SGB XIIEmpfängern zulässt, verwaltungsseitig zu prüfen ist, ob eine Befreiung von der Eigenleistung möglich ist. Diesem Ergänzungsvorschlag der CDU-Fraktion schließen sich UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke und Kreistagsmitglied Mende (B 90/Grüne) im Namen ihrer Fraktionen an. Der Vorsitzende stellt zuerst die weitergehenden Anträge der SPD-Fraktion, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II generell von den Eigenanteilen an Lernmittelkosten und Schülerfahrtkosten zu befreien, zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dagegen -2Sodann stellt Landrat Rosenke die Vorlagen 238/2006 und 239/2006 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Kreisausschusses vom 06.09.2006 (siehe Z 2/V 238/2006 und Z 2/V 239/2006) sowie des vorstehenden Ergänzungsvorschlages der CDU-Fraktion, unterstützt von der UWV-Fraktion und Fraktion B 90/Grüne, wie folgt zur Abstimmung: Zu TOP 14: Lermittelkosten - V 238/2006 Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3 SchulG zu befreien. Verwaltungsseitig ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Einkommen eines ALG II-Empfängers eine Gleichsetzung mit dem Einkommen von SGB XII-Empfängern und damit eine Befreiung von der Eigenleistung zulässt. Dies ist nach Meinung des Kreistages dann der Fall, wenn die Transferleistungen nach SGB II (Hartz IV) die Leistungen nach SGB XII (BSHG alt) nicht übersteigen und gleich gelagerte Vermögensverhältnisse gegeben sind. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über die Anzahl der Härtefälle und die Gesamtsumme der gewährten Befreiungen - getrennt für SGB XII- und SGB II-Leistungsempfangende - zu berichten. Abstimmungsergebnis: Zu TOP 15: Mit Mehrheit dafür Schülerfahrtkosten - V 239/2006 Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gemäß § 97 Abs. 3 SchulG zu befreien. Verwaltungsseitig ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Einkommen eines ALG II-Empfängers eine Gleichsetzung mit dem Einkommen von SGB XII-Empfängern und damit eine Befreiung von der Eigenleistung zulässt. Dies ist nach Meinung des Kreistages dann der Fall, wenn die Transferleistungen nach SGB II (Hartz IV) die Leistungen nach SGB XII (BSHG alt) nicht übersteigen und gleich gelagerte Vermögensverhältnisse gegeben sind. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über die Anzahl der Härtefälle und die Gesamtsumme der gewährten Befreiungen - getrennt für SGB XII- und SGB II-Leistungsempfangende - zu berichten. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür