Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 13.09.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 16.
Schülerfahrkosten
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil
gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG)
V 239/2006
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
22.08.2006
Z1
06.09.2006
13.09.2006
Z2
Z3
Der Kreistag beschließt einstimmig, die Tagesordnungspunkte
14 und 15 zusammen zu behandeln.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz beantragt im Namen
seiner Fraktion - wie auch in der Sitzung des Fachausschusses
und des Kreisausschusses (siehe Z 1 und Z 2/V 238/2006 und
239/2006) -, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II generell von den Eigenanteilen an den Lernmittelkosten und Schülerfahrtkosten zu befreien.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) spricht sich gegen den
Antrag der SPD-Fraktion aus. Die CDU-Fraktion halte weiterhin
eine generelle Befreiung nicht für vertretbar. Die vom Fachausschuss und vom Kreisausschuss vorgeschlagene Beschlussempfehlung stelle einen tragfähigen Kompromiss hinsichtlich
der Härtefallregelung dar.
Allerdings sollte die Beschlussempfehlung dahingehend konkretisiert werden, dass in den Einzelfällen, in denen Einkommen und Vermögen eines ALG-Empfängers eine Gleichsetzung
mit dem Einkommen und dem Vermögen von SGB XIIEmpfängern zulässt, verwaltungsseitig zu prüfen ist, ob eine
Befreiung von der Eigenleistung möglich ist.
Diesem Ergänzungsvorschlag der CDU-Fraktion schließen sich
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke und Kreistagsmitglied
Mende (B 90/Grüne) im Namen ihrer Fraktionen an.
Der Vorsitzende stellt zuerst die weitergehenden Anträge der
SPD-Fraktion, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
generell von den Eigenanteilen an Lernmittelkosten und Schülerfahrtkosten zu befreien, zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dagegen
-2Sodann stellt Landrat Rosenke die Vorlagen 238/2006 und
239/2006 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen
des Kreisausschusses vom 06.09.2006 (siehe Z 2/V 238/2006
und Z 2/V 239/2006) sowie des vorstehenden Ergänzungsvorschlages der CDU-Fraktion, unterstützt von der UWV-Fraktion
und Fraktion B 90/Grüne, wie folgt zur Abstimmung:
Zu TOP 14:
Lermittelkosten - V 238/2006
Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem
SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gemäß § 96 Abs. 3
SchulG zu befreien. Verwaltungsseitig ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Einkommen eines ALG II-Empfängers eine Gleichsetzung mit dem Einkommen von SGB XII-Empfängern und
damit eine Befreiung von der Eigenleistung zulässt.
Dies ist nach Meinung des Kreistages dann der Fall, wenn die
Transferleistungen nach SGB II (Hartz IV) die Leistungen nach
SGB XII (BSHG alt) nicht übersteigen und gleich gelagerte
Vermögensverhältnisse gegeben sind.
Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über die Anzahl
der Härtefälle und die Gesamtsumme der gewährten Befreiungen - getrennt für SGB XII- und SGB II-Leistungsempfangende
- zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zu TOP 15:
Mit Mehrheit dafür
Schülerfahrtkosten - V 239/2006
Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem
SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gemäß § 97 Abs. 3
SchulG zu befreien. Verwaltungsseitig ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Einkommen eines ALG II-Empfängers eine Gleichsetzung mit dem Einkommen von SGB XII-Empfängern und
damit eine Befreiung von der Eigenleistung zulässt.
Dies ist nach Meinung des Kreistages dann der Fall, wenn die
Transferleistungen nach SGB II (Hartz IV) die Leistungen nach
SGB XII (BSHG alt) nicht übersteigen und gleich gelagerte
Vermögensverhältnisse gegeben sind.
Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über die Anzahl
der Härtefälle und die Gesamtsumme der gewährten Befreiungen - getrennt für SGB XII- und SGB II-Leistungsempfangende
- zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür