Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
85 kB
Erstellt
06.12.10, 19:00
Aktualisiert
06.12.10, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
16.12.2010
184/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Geb.kalk. Bestattungswesen
Kw/Goe
29.11.2010
Datum:
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen
der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Wegen des Sachverhaltes wird auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am
25.11.2010 verwiesen.
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald fasst nach Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses
folgenden Beschluss:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
a) „Bereitstellung Friedhof“,
b) „Durchführung von Bestattungen“,
c) „Grabentfernungen“.
Die kalkulierten Kosten betragen:
Kindergrab
0,00 €
Reihengrab
300,00 €
Rasen-Reihengrab
1.060,00 €
Einzelwahlgrab
1.110,00 €
Doppelwahlgrab
2.210,00 €
Urnenreihengrab
300,00 €
Urnenwahlgrab
1.110,00 €
Benutzung Leichenhalle
170,00 €
Friedhof Gey alt
250,00 €
Friedhof Gey alt
Friedhof Gey alt
920,00 €
1.840,00 €
Friedhof Gey alt
740,00 €
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Durchführung der Bestattung
A) Erdbestattung
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
B) Urnenbestattung
515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
350,00 € je Fall
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
260,00 € je Fall
Entfernen einer Doppelgrabstätte
Entfernen einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
3. Die Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald wird in der
beiliegenden Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)