Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 13.09.2006 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4.
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das
Jahr 2005;
a) Entlastung der Sparkassenorgane
b) Verwendung des Jahresüberschusses
V 232/2006
Kreisausschuss
Kreistag
Z1
Z2
06.09.2006
13.09.2006
Landrat Rosenke übergibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden Josef Carl Rhiem (CDU).
An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nehmen die Kreistagsmitglieder und Landrat Rosenke, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse
Euskirchen angehören, wegen Befangenheit nicht teil.
Der amtierende Vorsitzende ruft die Vorlage 232/2006 auf; er
verweist auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Kreisausschusses vom 06.09.2006 im Sinne der Z 1/V 232/2006.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bedankt sich für die ergänzenden Informationen der Kreissparkasse Euskirchen gemäß der Z 2/V 232/2006.
Unter Bezugnahme auf die geplanten Änderungen im Sparkassenrecht, hier insbesondere die Absicht, die Ausschüttungen
der Sparkassen der freien Entscheidung der Städte und Gemeinden als Träger zu überlassen (bisher entscheidendes Vorschlagsrecht der Sparkassenorgane und ausschließlich Ausschüttungen für gemeinnützige Zwecke), verweist er auf die
gültigen Beschlüsse des Kreistages, zu gegebener Zeit Stiftungen einzurichten. Hier sollte der Kreis weiterhin seine Einflussmöglichkeiten wahrnehmen.
Der Allgemeine Vertreter des Landrates, Herr Poth, erwidert
darauf hin direkt, dass die Änderung des Sparkassenrechts
weiterhin ein Thema bleibe und dass in diesem Zusammenhang
noch keine endgültigen Entscheidungen getroffen worden seien. Dies gelte selbstverständlich dann auch für evtl. einzurichtende Stiftungen.
Der amtierende Vorsitzende stellt die Vorlage 232/2006 zur
Abstimmung.
Der Kreistag fasst daraufhin folgende Beschlüsse:
-2a)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2005 gem. § 7 Abs. 2
Buchstabe f) Sparkassengesetz NRW - SpkG NRW - Entlastung zu erteilen.
b)
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates
der Kreissparkasse Euskirchen vom 12.06.2006 beschließt
der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des
Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für
das Jahr 2005 in Höhe von 307.627,20 € der
Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27
Abs. 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 SpkG NRW).
Der amtierende Vorsitzende spricht im Namen des Kreistages
dem anwesenden Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse,
Herrn Flessau, Lob und Anerkennung für das gute Jahresergebnis aus mit der Bitte, dies an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KSK weiterzuleiten.
Herr Flessau bedankt sich auch im Namen des nicht anwesenden Vorstandsmitgliedes Koch für die ausgesprochene Entlastung.
Landrat Rosenke bedankt sich bei Herrn Rhiem und übernimmt
wieder die Sitzungsleitung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)