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Allgemeine Vorlage (1.1 Stellung von Anträgen zur Tagesordnung per E-Mail)

Daten

Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Allgemeine Vorlage (1.1	Stellung von Anträgen zur Tagesordnung per E-Mail)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 146/2015 23.06.2015 Vorlage erstellt: 12.06.2015 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 1 1.1 Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen Stellung von Anträgen zur Tagesordnung per E-Mail Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachdarstellung: Mit E-Mail vom 11.06.2015 hat die FDP-Fraktion die schriftliche Anfrage an die Verwaltung gestellt, ob die Stellung von Anträgen zur Tagesordnung per E-Mail zulässig sei. § 48 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) schreibt keine Form für Anträge zur Tagesordnung vor. Auch in der Kommentierung zu § 48 GO NRW sind keine näheren Vorgaben enthalten. Entsprechende Regelungen können in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse getroffen werden. Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall enthält ebenfalls keine näheren Formvorschriften. Demnach ist eine Schriftform für Anträge zur Tagesordnung nicht vorgegeben und die Stellung von solchen per E-Mail ist zulässig. Dennoch sind die Anträge gemäß § 48 GO i.V.m. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse in der Gemeinde Kall, insbesondere aus verwaltungsorganisatorischen Gründen, innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen vor dem Sitzungstag vorzulegen.