Daten
Kommune
Kall
Größe
24 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
12.06.15, 18:07
Aktualisiert
12.06.15, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
146/2015
23.06.2015
Vorlage erstellt:
12.06.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1
1.1
Mitteilungen und Beantwortung von schriftlichen Anfragen
Stellung von Anträgen zur Tagesordnung per E-Mail
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit E-Mail vom 11.06.2015 hat die FDP-Fraktion die schriftliche Anfrage an die Verwaltung gestellt, ob die Stellung von Anträgen zur Tagesordnung per E-Mail zulässig sei.
§ 48 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) schreibt keine Form für Anträge zur Tagesordnung
vor. Auch in der Kommentierung zu § 48 GO NRW sind keine näheren Vorgaben enthalten. Entsprechende Regelungen können in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse getroffen werden.
Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Kall enthält ebenfalls keine näheren Formvorschriften. Demnach ist eine Schriftform für Anträge zur Tagesordnung nicht
vorgegeben und die Stellung von solchen per E-Mail ist zulässig.
Dennoch sind die Anträge gemäß § 48 GO i.V.m. § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat
und die Ausschüsse in der Gemeinde Kall, insbesondere aus verwaltungsorganisatorischen
Gründen, innerhalb der gesetzten Frist von 14 Tagen vor dem Sitzungstag vorzulegen.