Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
29.03.08, 04:25
Aktualisiert
29.03.08, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Neugestaltung der Gremienstruktur der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG und der KEV GmbH
Landrat Rosenke verweist auf die Beratungen in der Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang vom 25.02.2008 (Z 1/V 390/2008).
Er teilt mit, dass die RWE Rhein-Ruhr AG damit einverstanden
sei, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von 4 auf 6 zu
erhöhen.
Die im Fachausschuss erörterte mögliche Änderung des § 7
Abs. 3
des
KEV-Gesellschaftsvertrages
(jederzeitige
Abberufung des Geschäftsführers) werde von der RWE RheinRur AG abgelehnt.
In
Konsequenz
daraus
müsste
der
Entwurf
des
Gesellschaftsvertrages der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
(siehe Anlage 3 zur V 390/2008) in § 10 Abs. 1 wie folgt
geändert werden:
"Der Aufsichtsrat besteht aus 6 Mitgliedern, von denen je 3
von dem Kreis Euskirchen und der RWE Rhein-Ruhr-AG
entsandt werden."
Des Weiteren müsste Ziffer 2 der Beschlussempfehlung der
Verwaltung zur Vorlage 390/2008 entsprechend angepasst
werden.
Der Kreisausschuss nimmt die vorstehenden Ausführungen
zustimmend zur Kenntnis.
Er stimmt im Übrigen der Vorlage 390/2008 unter
Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
vom 25.02.2008 (siehe Z 1/V 390/2008) zu und empfiehlt dem
Kreistag folgende Beschlussfassung:
1. Der Kreistag stimmt der Neugestaltung der Gremienstruktur
innerhalb des Konzerns Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
auf der Grundlage der der Vorlage 390/2008 beigefügten
Entwürfe
der
Gesellschaftsverträge
und
der
Änderungsempfehlung des Kreisausschusses zu.
2. Der Kreistag entsendet die folgenden Vertreter/innen in den
Aufsichtsrat der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG:
1. ____________________________
2. ____________________________
V 390/2008
3. ____________________________
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig