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Beschlusstext (Neues Kommunales Finanzmanagement hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
29.03.08, 04:25
Aktualisiert
29.03.08, 04:25
Beschlusstext (Neues Kommunales Finanzmanagement
hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Neues Kommunales Finanzmanagement V 409/2008 hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 409/2008 zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan B wird gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW auf 50.000 € festgesetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig