Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
49 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
29.03.08, 04:25
Aktualisiert
29.03.08, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Neues Kommunales Finanzmanagement
V 409/2008
hier: Beschluss über die Wertgrenze für die Veranschlagung
und Abrechnung einzelner Investitionsmaßnahmen gemäß § 26
Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW
Der Kreisausschuss stimmt der Vorlage 409/2008 zu und
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Die Wertgrenze für die Veranschlagung und Abrechnung
einzelner Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan B wird
gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe g KrO NRW auf 50.000 €
festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig