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Beschlusstext (Verkehrsüberwachung im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
29.03.08, 04:25
Aktualisiert
29.03.08, 04:25
Beschlusstext (Verkehrsüberwachung im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlusstext (Verkehrsüberwachung im Kreis Euskirchen
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Verkehrsüberwachung im Kreis Euskirchen hier: Antrag der SPD-Fraktion Landrat Rosenke stellt am Beginn seiner Ausführungen zur Verkehrsüberwachung im Kreis Euskirchen klar, dass die Gefahrenabwehr, das Gemeinwohl und die Verkehrserziehung im Vordergrund aller Bemühungen der Kreispolizeibehörde Euskirchen stehen, nicht die Beförderung von Polizeibediensteten, die Erfüllung angeblich vorgegebener Quoten bei der Ahndung von Verkehrsverstößen oder gar ein "Wettbewerb" einzelner Polizeidienststellen zur Erzielung der höchsten Quote. Auszugsweise trägt Landrat Rosenke aus dem "Sicherheitsprogramm der Kreispolizeibehörde Euskirchen" folgende Zielvorgaben vor: Viel mehr haben die Kreispolizeibehörden gemäß Erlass des Innenministeriums vom 30.09.2005 im Rahmen der bestehenden Vorgaben Sicherheitsprogramme, die zu einer Verbesserung/Optimierung der Aufgabenerfüllung führen, zu entwickeln. Die konkrete Steuerung erfolgt über Erfolgsfaktoren, die durchgehend erhoben, fortgeschrieben und weiterentwickelt werden. Von der Polizei wahrgenommene Verkehrsverstöße werden im Kreis Euskirchen konsequent geahndet, um einen negativen Einfluss auf die Verkehrsmoral zu verhindern. Dies gilt auch für Verkehrsverstöße, die einen Verkehrsunfall zur Folge haben. Die Leiter der Polizeiwachen Euskirchen und Schleiden gewährleisten - die erlasskonforme Aufnahme von Bagatellunfällen einschließlich der Sanktionen entsprechend den Regelsätzen des Verwarngeldkatalogs - die konsequente Ahndung erkannter Verkehrsverstöße - das Erreichen von mindestens einer verkehrspolizeilichen Maßnahme jedes Streifenbeamten/jeder Streifenbeamtin pro Dienstschicht - den temporären Einsatz eines Einsatztrupps Verkehr (gilt nur für den Leiter der Polizeiwache Euskirchen) Die relativ hohen Verunglücktenzahlen im Kreis Euskirchen A 127/2008 resultieren überwiegend aus zu hohen Geschwindigkeiten und der Tatsache, dass viele Verkehrsteilnehmer/innen sich nicht anschnallen. In Konsequenz daraus, wurde im Rahmen des Sicherheitsprogramms entschieden, durch verstärkte Verkehrskontrollen flächendeckenden Druck auf die Verkehrsteilnehmer im ganzen Kreisgebiet aufzubauen, damit Geschwindigkeitsvorschriften eingehalten werden und die Anschnallpflicht beachtet wird. Im Rahmen der konkreten Umsetzung als Bestandteil der Verfügung zum Sicherheitsprogramm der Kreispolizeibehörde Euskirchen wurde für jeden Beamten/Beamtin pro Schicht eine repressive Maßnahme im Verkehrsbereich vorgegeben (Verwarngeld, Ordnungswidrigkeitenanzeige, Entnahme einer Blutprobe). Eine sog. "Knöllchenquote" habe er nie gefordert. Die Zahl der Verwarnungen etc. habe auch keinen Einfluss auf die polizeiliche Karriere. Es müsse aber im Rahmen des Sicherheitsprogramms gehandelt werden, zumal durch jeden Verkehrsunfall ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden entstehe. Nach ihm vorliegenden Unterlagen sei dieser volkswirtschaftlicher Schaden im Vergleich zum Jahr 2006 im Jahr 2007 erheblich zurückgegangen. Als ein weiteres Erfolgsmerkmal des Sicherheitsprogramms könne des Weiteren festgehalten werden, dass die "Verunglücktenhäufigkeitszahl" im Kreis Euskirchen gemessen am Landesdurchschnitt 10 % niederiger sei. Hinsichtlich der Beförderungspraxis bei der Kreispolizeibehörde Euskirchen - und auch allen anderen Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen - müsse in diesem Zusammenhang grundsätzlich einmal auf Folgendes hingewiesen werden: Grundlage jeder Beförderung ist eine (anlassbezogene) Beurteilung. In dieser Beurteilung werden das Leistungsverhalten, das Leistungsergebnis, das Sozialverhalten, die Mitarbeiterführung (nur für Vorgesetzte) und zusätzliche besondere Fachkenntnisse und Verwendungsmöglichkeiten bewertet. Allein aus der vorstehenden Aufführung der Hauptmerkmale einer Beurteilung ist schon zu ersehen, dass eine sog. "Knöllchenquote" nicht die maßgebende Größe sein kann. Die mehrfach geäußerte Behauptung: "Wer Knöllchen verteilt, wird befördert" geht insgesamt an der Sache vorbei. SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bezweifelt die Richtigkeit der vorherigen Ausführungen des Landrates. Seitens der SPD-Fraktion bestünden die Zweifel weiterhin. Er verweist auf die umfangreichen Berichte in den Medien. Insbesondere bezweifelt er, dass Verkehrskontrollen an besonderen Unfallschwerpunkten sowie an Schulen und Kindergärten durchgeführt werden, wie dies anlässlich der Beratungen des Antrages 76/2006 des Kreistages am 14.06.2006 verwaltungsseitig dargestellt worden ist. Des Weiteren sei der SPD-Fraktion von Polizeibediensteten mitgeteilt worden, dass die jeweilige Anzahl der Ahndung von Verkehrsverstößen bei Beförderungen sehr wohl eine wesentliche Rolle spiele. Es könne doch nicht sein, dass Polizeibeamte, die zu wenig Verkehrsverstöße geahndet haben, berufliche Nachteile zu befürchten hätten. Was den Vergleich der Dienstgruppen bei der Ahndung von Verkehrsverstößen angehe, existierten konkrete Aufstellungen im Intranet der Kreispolizeibehörde. Dies lasse aus der Sicht der SPD-Fraktion nur den Schluss zu, dass es hier vordergründig um die Steigerung der Einnahmen aus Bußgeldern gehe. Landrat Rosenke erwidert daraufhin direkt, dass es hinsichtlich der Einnahmen bei Bußgeldern, Verwarnungen etc. beim Kreis keine Steigerung gegeben habe. Im Jahr 2005 nahm der Kreis ca. 400.000 € ein, im Jahr 2006 ca. 360.000 € und im Jahr 2007 ca. 380.000 €. Diese Zahlen sprächen dafür, dass hier von einer sog. Abzockerei nicht gesprochen werden könne. Hinsichtlich der Informanten der SPD-Fraktion aus dem Kreis der Polizeibediensteten bietet er diesen Bediensteten an, jederzeit mit ihnen persönlich zu sprechen, um in diesen Gesprächen einige Missverständnisse auszuräumen und die tatsächlichen Fakten bei der Kreispolizeibehörde Euskirchen klarzustellen. In der nun folgenden weiteren Aussprache bemerkt FDPFraktionsvorsitzender Reiff, dass einige Verkehrsteilnehmer/innen nur dann eine den Vorschriften entsprechende Teilnahme am Straßenverkehr lernen würden, wenn sie "zur Kasse gebeten" würden. Gut gemeinte Belehrungen helfen in diesen Fällen nicht. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt an, ob es von den 15 auffälligsten Unfallschwerpunkten/Unfallbereichen Controllingberichte über den Erfolg oder den Misserfolg von polizeilichen und verwaltungsseitigen Maßnahmen zur Beseitigung/Entschärfung dieser Unfallschwerpunkte/Unfallbereiche gäbe. Landrat Rosenke sagt zu, ggf. vorhandene Erfahrungsberichte den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Der Kreisausschuss nimmt den Antrag 127/2008 und die Ausführungen des Landrats dazu zur Kenntnis.