Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
59 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
29.03.08, 04:25
Aktualisiert
29.03.08, 04:25
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2008 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Verkehrsüberwachung im Kreis Euskirchen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Landrat Rosenke stellt am Beginn seiner Ausführungen zur
Verkehrsüberwachung im Kreis Euskirchen klar, dass die
Gefahrenabwehr, das Gemeinwohl und die Verkehrserziehung
im Vordergrund aller Bemühungen der Kreispolizeibehörde
Euskirchen stehen, nicht die Beförderung von
Polizeibediensteten, die Erfüllung angeblich vorgegebener
Quoten bei der Ahndung von Verkehrsverstößen oder gar ein
"Wettbewerb" einzelner Polizeidienststellen zur Erzielung der
höchsten Quote.
Auszugsweise trägt Landrat Rosenke aus dem
"Sicherheitsprogramm der Kreispolizeibehörde Euskirchen"
folgende Zielvorgaben vor:
Viel mehr haben die Kreispolizeibehörden gemäß Erlass des
Innenministeriums vom 30.09.2005 im Rahmen der
bestehenden Vorgaben Sicherheitsprogramme, die zu einer
Verbesserung/Optimierung der Aufgabenerfüllung führen, zu
entwickeln. Die konkrete Steuerung erfolgt über Erfolgsfaktoren,
die durchgehend erhoben, fortgeschrieben und weiterentwickelt
werden.
Von der Polizei wahrgenommene Verkehrsverstöße werden im
Kreis Euskirchen konsequent geahndet, um einen negativen
Einfluss auf die Verkehrsmoral zu verhindern. Dies gilt auch für
Verkehrsverstöße, die einen Verkehrsunfall zur Folge haben.
Die Leiter der Polizeiwachen Euskirchen und Schleiden
gewährleisten
-
die erlasskonforme Aufnahme von Bagatellunfällen
einschließlich der Sanktionen entsprechend den
Regelsätzen des Verwarngeldkatalogs
-
die konsequente Ahndung erkannter Verkehrsverstöße
-
das Erreichen von mindestens einer verkehrspolizeilichen
Maßnahme jedes Streifenbeamten/jeder Streifenbeamtin
pro Dienstschicht
-
den temporären Einsatz eines Einsatztrupps Verkehr (gilt
nur für den Leiter der Polizeiwache Euskirchen)
Die relativ hohen Verunglücktenzahlen im Kreis Euskirchen
A 127/2008
resultieren überwiegend aus zu hohen Geschwindigkeiten und
der Tatsache, dass viele Verkehrsteilnehmer/innen sich nicht
anschnallen. In Konsequenz daraus, wurde im Rahmen des
Sicherheitsprogramms entschieden, durch verstärkte
Verkehrskontrollen flächendeckenden Druck auf die
Verkehrsteilnehmer im ganzen Kreisgebiet aufzubauen, damit
Geschwindigkeitsvorschriften eingehalten werden und die
Anschnallpflicht beachtet wird. Im Rahmen der konkreten
Umsetzung als Bestandteil der Verfügung zum
Sicherheitsprogramm der Kreispolizeibehörde Euskirchen
wurde für jeden Beamten/Beamtin pro Schicht eine repressive
Maßnahme im Verkehrsbereich vorgegeben (Verwarngeld,
Ordnungswidrigkeitenanzeige, Entnahme einer Blutprobe).
Eine sog. "Knöllchenquote" habe er nie gefordert. Die Zahl der
Verwarnungen etc. habe auch keinen Einfluss auf die
polizeiliche Karriere. Es müsse aber im Rahmen des
Sicherheitsprogramms gehandelt werden, zumal durch jeden
Verkehrsunfall ein hoher volkswirtschaftlicher Schaden
entstehe. Nach ihm vorliegenden Unterlagen sei dieser
volkswirtschaftlicher Schaden im Vergleich zum Jahr 2006 im
Jahr 2007 erheblich zurückgegangen. Als ein weiteres
Erfolgsmerkmal des Sicherheitsprogramms könne des Weiteren
festgehalten werden, dass die "Verunglücktenhäufigkeitszahl"
im Kreis Euskirchen gemessen am Landesdurchschnitt 10 %
niederiger sei.
Hinsichtlich der Beförderungspraxis bei der Kreispolizeibehörde
Euskirchen - und auch allen anderen Kreispolizeibehörden des
Landes Nordrhein-Westfalen - müsse in diesem
Zusammenhang grundsätzlich einmal auf Folgendes
hingewiesen werden:
Grundlage jeder Beförderung ist eine (anlassbezogene)
Beurteilung. In dieser Beurteilung werden das
Leistungsverhalten, das Leistungsergebnis, das
Sozialverhalten, die Mitarbeiterführung (nur für Vorgesetzte)
und zusätzliche besondere Fachkenntnisse und
Verwendungsmöglichkeiten bewertet. Allein aus der
vorstehenden Aufführung der Hauptmerkmale einer Beurteilung
ist schon zu ersehen, dass eine sog. "Knöllchenquote" nicht die
maßgebende Größe sein kann.
Die mehrfach geäußerte Behauptung: "Wer Knöllchen verteilt,
wird befördert" geht insgesamt an der Sache vorbei.
SPD-Fraktionsvorsitzender Uwe Schmitz bezweifelt die
Richtigkeit der vorherigen Ausführungen des Landrates. Seitens
der SPD-Fraktion bestünden die Zweifel weiterhin. Er verweist
auf die umfangreichen Berichte in den Medien.
Insbesondere bezweifelt er, dass Verkehrskontrollen an
besonderen Unfallschwerpunkten sowie an Schulen und
Kindergärten durchgeführt werden, wie dies anlässlich der
Beratungen des Antrages 76/2006 des Kreistages am
14.06.2006 verwaltungsseitig dargestellt worden ist.
Des Weiteren sei der SPD-Fraktion von Polizeibediensteten
mitgeteilt worden, dass die jeweilige Anzahl der Ahndung von
Verkehrsverstößen bei Beförderungen sehr wohl eine
wesentliche Rolle spiele. Es könne doch nicht sein, dass
Polizeibeamte, die zu wenig Verkehrsverstöße geahndet haben,
berufliche Nachteile zu befürchten hätten.
Was den Vergleich der Dienstgruppen bei der Ahndung von
Verkehrsverstößen angehe, existierten konkrete Aufstellungen
im Intranet der Kreispolizeibehörde. Dies lasse aus der Sicht
der SPD-Fraktion nur den Schluss zu, dass es hier
vordergründig um die Steigerung der Einnahmen aus
Bußgeldern gehe.
Landrat Rosenke erwidert daraufhin direkt, dass es hinsichtlich
der Einnahmen bei Bußgeldern, Verwarnungen etc. beim Kreis
keine Steigerung gegeben habe. Im Jahr 2005 nahm der Kreis
ca. 400.000 € ein, im Jahr 2006 ca. 360.000 € und im Jahr 2007
ca. 380.000 €. Diese Zahlen sprächen dafür, dass hier von
einer sog. Abzockerei nicht gesprochen werden könne.
Hinsichtlich der Informanten der SPD-Fraktion aus dem Kreis
der Polizeibediensteten bietet er diesen Bediensteten an,
jederzeit mit ihnen persönlich zu sprechen, um in diesen
Gesprächen einige Missverständnisse auszuräumen und die
tatsächlichen Fakten bei der Kreispolizeibehörde Euskirchen
klarzustellen.
In der nun folgenden weiteren Aussprache bemerkt FDPFraktionsvorsitzender Reiff, dass einige
Verkehrsteilnehmer/innen nur dann eine den Vorschriften
entsprechende Teilnahme am Straßenverkehr lernen würden,
wenn sie "zur Kasse gebeten" würden. Gut gemeinte
Belehrungen helfen in diesen Fällen nicht.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke fragt an, ob es von den
15 auffälligsten Unfallschwerpunkten/Unfallbereichen
Controllingberichte über den Erfolg oder den Misserfolg von
polizeilichen und verwaltungsseitigen Maßnahmen zur
Beseitigung/Entschärfung dieser
Unfallschwerpunkte/Unfallbereiche gäbe.
Landrat Rosenke sagt zu, ggf. vorhandene Erfahrungsberichte
den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Der Kreisausschuss nimmt den Antrag 127/2008 und die
Ausführungen des Landrats dazu zur Kenntnis.