Daten
Kommune
Kall
Größe
85 kB
Datum
17.11.2015
Erstellt
06.11.15, 18:08
Aktualisiert
06.11.15, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
223/2015
17.11.2015
Vorlage erstellt:
23.10.2015
Federführung:
Fachbereich I
An den
Haupt- und Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Emons
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allgemeiner Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 1.2
Antrag nach § 24 GO NRW - Anregung der Republikaner NRW vom 25.09.2015 zur Ernennung von Victor Orbán zum Ehrenbürger der Gemeinde Kall
Beschlussvorschlag:
Der Antrag der Partei „Die Republikaner“ wird als unzulässig zurückgewiesen.
Sachdarstellung:
Die Republikaner, LV NRW, regen mit beigefügter E-Mail vom 25.09.2015 und Schreiben vom
14.10.2015 an, Victor Orbán, Ministerpräsident des Landes Ungarn, in Kall zum Ehrenbürger zu
ernennen.
Nach § 34 Absatz 1 Satz 1 GO NRW kann die Gemeinde Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, das Ehrenbürgerrecht verleihen.
Da Herr Orbán sich nicht um die Gemeinde Kall verdient gemacht hat, ist der Antrag abzulehnen.
Ungeachtet dessen ist die Anregung gemäß beiliegendem Schnellbrief 218/2015 des Städte- und
Gemeindebundes NRW als unzulässig zurückzuweisen.
Dennoch besteht die rechtliche Verpflichtung, die Anregung dem Haupt- und Finanzausschuss
als zuständigem Gremium (gem. § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung) vorzulegen, da § 24 GO NRW
insoweit dem Hauptverwaltungsbeamten der Kommune kein eigenes Vorprüfungsrecht gewährt.