Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
99 kB
Erstellt
28.01.10, 10:35
Aktualisiert
28.01.10, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
28.01.2010
7/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Datum:
Kw/zie
15.01.2010
Bezeichnung
Haushalt 2010
Verabschiedung einer Prioritätenliste für die vorgesehenen Investitionen im laufenden Jahr
Sachverhalt:
Im vergangenen Haushaltsjahr konnte der Haushaltsausgleich nur durch die Inanspruchnahme
der allgemeinen Rücklage erreicht werden. Auf dieser Grundlage ist die Genehmigung des Haushaltes 2009 bei der Kommunalaufsicht beantragt worden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde mit der Aufsichtsbehörde eine Prioritätenliste für die Investitionen abgestimmt.
Der Haushaltsentwurf 2010 sieht abermals eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vor. Aufgrund dessen ist für die beabsichtigten Investitionen eine Prioritätenliste 2010 nach dem Erlass
des Innenministers NRW zur Haushaltssicherung erarbeitet worden. Hiermit soll eine frühzeitige
Genehmigung der Vorhaben erreicht werden.
Auszugsweise ist der Erlass nachstehend wiedergegeben.
Die Gemeinde hat ihrem Antrag auf Genehmigung zur Verringerung der Ausgleichsrücklage zwei
Dringlichkeitslisten, eine Dringlichkeitsliste A und eine Dringlichkeitsliste B, beizufügen. Die Aufstellung der Dringlichkeitslisten erfolgt in der Verantwortung der Gemeinde nach einem vorgesehenen Muster.
In die Dringlichkeitsliste A sind die rentierlichen Investitionsmaßnahmen aufzunehmen. In die
Dringlichkeitsliste B sind die teil- und unrentierlichen Investitionsmaßnahmen aufzunehmen.
Die Dringlichkeitslisten sind unter Beachtung des Bruttoprinzips und auf der Grundlage der jahresbezogenen, investiven Auszahlungen zu führen.
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Dringlichkeitsliste A
Die für die Dringlichkeitsliste A relevanten Investitionsmaßnahmen beziehen sich auf folgende
Aufgabenbereiche:
Rettungsdienst,
Abfallwirtschaft ,
Abwasserbeseitigung,
Straßenreinigung und
Friedhofs- und Bestattungswesen
In Höhe der jahresbezogenen Auszahlungen für Eigenanteile an investiven Maßnahmen in diesen
Bereichen kann eine Kreditaufnahme genehmigt werden. Dieser Vorgehensweise liegt die Erwägung zugrunde, dass die Auszahlungen weitgehend oder weit überwiegend aus Gebühren/Entgelten refinanziert werden.
Einer Vorlage der Dringlichkeitsliste A an die Aufsichtsbehörde bedarf es, um den quantitativen
Umfang der relevanten jahresbezogenen Eigenanteile, die Notwendigkeit der Maßnahmen und die
richtige Zuordnung zu den Produktgruppen prüfen zu können.
Dringlichkeitsliste B
Die teil- und unrentierlichen Investitionsmaßnahmen der Dringlichkeitsliste B sind in drei Kategorien zu unterteilen und innerhalb der Unterteilung zu ordnen. Diese Kategorien geben eine Rangfolge der „Unabweisbarkeit“ und Unaufschiebbarkeit“ von Investitionsauszahlungen wieder. Dabei
sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
die Wirkungen für die künftige Entwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft,
die betriebswirtschaftlichen Folgekosten und
die Auswirkungen auf die Entwicklung der Ertragslage und die Eigenkapitalausstattung der Gemeinde
Für die Dringlichkeitsliste B gelten folgende Kategorien:
Kategorie 1: Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, die im Rahmen der Erfüllung
gesetzlicher Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus
denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z.B.: Verkehrssicherungsmaßnahmen,
Schulbau).
Kategorie 2: Auszahlungen für dringend notwendige Investitionsmaßnahmen zum Erhalt
und zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn ein Verzicht oder
ein zeitlicher Aufschub eindeutig unwirtschaftlich wäre.
Kategorie 3: Weitere Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die Fördermittel der EU,
des Bundes oder des Landes bewilligt wurden oder sicher ist, dass sie bewilligt
werden.
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Der jahresbezogene, investive Anteil zweckgebundener Zuwendungen wird in der Dringlichkeitsliste B entlastend abgezogen und der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde angerechnet. Bei
neuen Maßnahmen ist zu prüfen, ob in künftigen Haushaltsjahren entstehende Finanzierungsraten
(Eigenanteil) darstellbar sind, ohne den genehmigungsfähigen Kreditaufnahmerahmen offensichtlich zu überschreiten.
Die Aufstellung der Dringlichkeitslisten erfolgt in Verantwortung der Gemeinde. Sie kann je nach
der Aufgabenzuordnung eigene Prioritäten setzen. Aus der Reihenfolge der aufgeführten Maßnahmen ergibt sich die von der Gemeinde gewünschte Priorisierung. Dabei hat die Gemeinde unter Berücksichtigung der Kategorien in der Dringlichkeitsliste B einen eigenen Beurteilungs- und
Entscheidungsspielraum, bei dem aber vorrangige rechtliche Pflichten (Verkehrssicherungspflichten, Erfüllung von Auftragsangelegenheiten) und gesetzlich pflichtige Maßnahmen (gesetzliche
Pflichtaufgaben) zu beachten sind. Die von der Gemeinde gewählte Reihenfolge/Priorisierung
muss die objektive Notwendigkeit berücksichtigen.
Bei den Maßnahmen aus der Investitionstätigkeit der nicht zur Dringlichkeitsliste A gehörenden
Aufgaben sind die jahresbezogenen Eigenanteile (Investitionsauszahlungen) die relevanten Rechengrößen für die Ermittlung des genehmigungsfähigen Kreditaufnahmerahmens.
Im Interesse eines Zugangs der Gemeinden (GV) in vorläufiger Haushaltsführung zu PPP/ÖPP,
insbesondere für die Erledigung gesetzlicher Pflichtaufgaben, sind Investitionsmaßnahmen, die
mit alternativen Finanzierungsformen (z.B. ÖPP/PPP) realisiert werden sollen, unter Berücksichtigung der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde bei gegebener Wirtschaftlichkeit gegenüber eigener Kreditfinanzierung grundsätzlich möglich. Es erfolgt eine pauschalierte Anrechnung
der ermittelten Investitionsleistungen auf den jährlichen Kreditaufnahmerahmen. Die Anrechnung
ist im Interesse der Gleichbehandlung der Gemeinden geboten. Der anzurechnende Betrag orientiert sich an der Bauinvestitionsleistung (einschließlich der Leistung für den Grunderwerb) nach
Abzug verfügbarer Investitionszuweisungen/-zuschüsse oder anderer Finanzleistungen Dritter. Er
wird jährlich mit einem Zehntel als „Eigenanteil“ in der Dringlichkeitsliste B an vorderer Stelle aufgenommen, und zwar ab dem Eintritt der Zahlungsverpflichtung der Gemeinde.
Der vollständige Text des Erlasses ist im Internet unter www.im.nrw.de/bürger und kommunen/Leitfäden und Runderlasse für Aufsichtsbehörden/Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung abrufbar.
Die Dringlichkeitsliste schließt mit einem Eigenanteil in Höhe von 1.521.790,00 € ab. Hiervon sind
noch folgende Beträge abzuziehen:
350.000,00 €
693.000,00 €
224.000,00 €
48.700,00 €
1.315.700,00 €
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a) vorgesehener Grundstücksverkauf
b) Investitions-, Bildungs- und Sportpauschale
c) Beiträge für bereits ausgebaute Straßen
d) Feuerschutzpauschale
Summe:
Der danach verbleibende Betrag von 206.090,00 € wäre demnach nur über den Kreditmarkt zu
finanzieren.
In der Dringlichkeitsliste B sind unter den Prioritäten Nummern 5 und 6 die geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit 33.850,00 € und die Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) mit
254.050,00 € für alle Produkte dargestellt. Es handelt sich hierbei um bewegliche Vermögensgegenstände unter bzw. über 410,00 € für alle Bereiche (u. a. Schulen, Kindergärten, Spielplätze,
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Feuerwehr, Verwaltung und Bauhof) welche aus den entsprechende Investitionspauschalen (Feuerschutz-, Bildungs-, Sport- und allgemeine Investitionspauschale) finanziert werden.
Die Durchführung der Investitionen sind nach den in Spalte 1 dargestellten Prioritäten lt. Anlage
durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Dringlichkeitsliste für die Investitionen im Haushaltsjahr 2010 zu und ermächtigt den Bürgermeister, das Erforderliche zu veranlassen.
Dies gilt vorbehaltlich der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2010.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
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4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Fachamt)
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(Bürgermeister)