Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
28.01.10, 10:35
Aktualisiert
28.01.10, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
28.01.2010
3/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Palm
Aktenzeichen:
Datum:
Pa/zie
14.01.2010
Bezeichnung
Neuwahl eines Mitgliedes für den Schulausschuss sowie eines Mitgliedes des Ausschusses für Jugend, Kultur und Vereine
Sachverhalt:
Im Wege der Ersatzbestimmung ist Herr Rolf Sieben als neues Mitglied in den Rat der Gemeinde
Hürtgenwald für das Ratsmitglied Stefan Grießhaber nachgerückt. Durch die erfolgte Ersatzbestimmung gehen die Ausschusssitze, die Herr Stefan Grießhaber inne gehabt hatte, nícht automatisch auf das neue Ratsmitglied über. Es ist in jedem Falle eine Neuwahl durch den Rat erforderlich. Herr Stefan Grießhaber gehörte als ordentliches Mitglied dem Schulausschuss und dem Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine der Gemeinde Hürtgenwald an. Es ist zu beachten, dass
gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Zahl der sachkundigen Bürger nicht die Zahl der Ratsmitglieder erreichen darf. In sofern kann nur ein anderes Ratsmitglied gewählt werden. Herr Rolf Sieben war zudem als sachkundiger Bürger Mitglied des
Schulausschusses.
Bei der Besetzung der Ausschüsse am 29.10.2009 durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald
(siehe TOP 9 der Niederschrift) hat man sich auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt. Danach steht das Vorschlagsrecht der CDU-Fraktion zu.
Beschlussvorschlag:
Ohne
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Keine
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)