Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
28.01.10, 10:35
Aktualisiert
28.01.10, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
28.01.2010
2/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Palm
Aktenzeichen:
Datum:
Pa/zie
14.12.2010
Bezeichnung
Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Rolf Sieben
Sachverhalt:
Am 10.12.2009 hat das Ratsmitglied Stefan Grießhaber seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der
Gemeinde Hürtgenwald mit Wirkung ab 01.01.2010 gemäß den §§ 37 und 38 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) erklärt.
Gemäß § 45 KWahlG habe ich als Nachfolger für Herrn Stefan Grießhaber den in der Reserveliste
der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU - vom 19.05.2009 für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Hürtgenwald am 30.08.2009 unter lfd. Nummer 28 als Ersatzbewerber für
Herrn Stefan Grießhaber aufgeführten Bewerber Peter Huppertz, geb.25.03.1962, An der Mühle
15, 52393 Hürtgenwald, festgestellt.
Herr Peter Huppertz hat mit Erklärung vom 31.12.2009 den Sitz im Rat der Gemeinde
Hürtgenwald nicht angenommen.
Entsprechend der genannten Reserveliste der CDU habe ich als nächsten Bewerber unter lfd.
Nummer 18 Herrn Rolf Sieben, geb. 16.06.1954, Sonnenweg 9, 52393 Hürtgenwald, festgestellt.
Herr Rolf Sieben hat mit Erklärung vom 07.01.2010, den Sitz im Rat der Gemeinde Hürtgenwald
angenommen.
Gemäß § 67 Abs. 3 werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
-1 -
Die Verpflichtung kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass das neue Ratsmitglied Rolf Sieben sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister verliest die Verpflichtungsformel. Rolf Sieben bekundet sein Einverständnis
dem Bürgermeister gegenüber durch Handschlag.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)