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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Rolf Sieben)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
28.01.10, 10:35
Aktualisiert
28.01.10, 10:35
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 28.01.2010 2/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Palm Aktenzeichen: Datum: Pa/zie 14.12.2010 Bezeichnung Einführung und Verpflichtung des neuen Ratsmitgliedes Rolf Sieben Sachverhalt: Am 10.12.2009 hat das Ratsmitglied Stefan Grießhaber seinen Verzicht auf den Sitz im Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit Wirkung ab 01.01.2010 gemäß den §§ 37 und 38 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) erklärt. Gemäß § 45 KWahlG habe ich als Nachfolger für Herrn Stefan Grießhaber den in der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU - vom 19.05.2009 für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Hürtgenwald am 30.08.2009 unter lfd. Nummer 28 als Ersatzbewerber für Herrn Stefan Grießhaber aufgeführten Bewerber Peter Huppertz, geb.25.03.1962, An der Mühle 15, 52393 Hürtgenwald, festgestellt. Herr Peter Huppertz hat mit Erklärung vom 31.12.2009 den Sitz im Rat der Gemeinde Hürtgenwald nicht angenommen. Entsprechend der genannten Reserveliste der CDU habe ich als nächsten Bewerber unter lfd. Nummer 18 Herrn Rolf Sieben, geb. 16.06.1954, Sonnenweg 9, 52393 Hürtgenwald, festgestellt. Herr Rolf Sieben hat mit Erklärung vom 07.01.2010, den Sitz im Rat der Gemeinde Hürtgenwald angenommen. Gemäß § 67 Abs. 3 werden Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. -1 - Die Verpflichtung kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass das neue Ratsmitglied Rolf Sieben sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister verliest die Verpflichtungsformel. Rolf Sieben bekundet sein Einverständnis dem Bürgermeister gegenüber durch Handschlag. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)