Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
50 kB
Erstellt
28.01.10, 10:35
Aktualisiert
28.01.10, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
28.01.2010
1/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
I Rie/zie
14.01.2010
Bezeichnung
Fatima Kindergarten Vossenack;
hier: Trägerschaft
Sachverhalt:
Zum 01.01.2010 ist die Trägerschaft des Fatima Kindergartens Vossenack von der Katholischen
Kirchengemeinde St. Josef Vossenack auf die neue Trägergesellschaft für katholische
Kindertageseinrichtungen für Kinder (Kath. KiTa gGmbH) in den Regionen Düren-Eifel mit Sitz in
Schleiden übergegangen.
Hintergrund sind strukturelle Veränderungen im Bistum Aachen. Zu den Einzelheiten darf ich auf
die beigefügten Unterlagen des Bistums Aachen verweisen.
Danach sind zu Beginn dieses Jahres alle katholischen Kindergärten im Bistum Aachen von den
einzelnen Kirchengemeinden vor Ort auf
a) Kirchengemeindeverbände
oder alternativ
b) regionale Trägerverbünde in Form einiger gemeinnütziger GmbH`s
übertragen worden.
Die Kirchengemeinde St. Josef hat sich zunächst als Übergangslösung für die Möglichkeit b), die
KiTa gGmbH Düren-Eifel entschieden. Die Alternative a), der Kirchengemeindeverband Kreuzau/
Hürtgenwald ist nicht zum Zuge gekommen.
Grundsätzliche Aussage der Kirchengemeinde St. Josef im Herbst 2009 war, dass man es
bevorzugen würde, den Fatima Kindergarten in die Trägerschaft der Gemeinde Hürtgenwald zu
übertragen.
-1 -
Zwischen der Gemeinde Hürtgenwald und der Kirchengemeinde St. Josef haben in den letzten
Wochen mehrere Gespräche über die Trägerschaft des Fatima Kindergartens stattgefunden, um
eine Sachverhaltsdarstellung zu erarbeiten, die es den Entscheidungsträgern ermöglicht, sich ein
umfassendes Bild zu machen.
Seitens der Gemeinde Hürtgenwald ist ein Fragenkatalog an die Kirchengemeinde mit der Bitte
um Beantwortung übersandt worden. Dieser Fragenkatalog ist dieser Vorlage beigefügt. Da es
sich bei den einzelnen Antworten um vertrauliche Angaben zu Personal und Finanzierung der
Einrichtung handelt, ist dieser gem. § 6 der Geschäftsordnung des Rates in nicht-öffentlicher
Sitzung zu beraten.
Seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) zum 01.08.2008 stehen alle Träger von
Kindertageseinrichtungen vor großen finanziellen und administrativen Herausforderungen. Die
Finanzierung der Kindertageseinrichtungen erfolgt gem. § 19 KiBiz allein anhand der sog.
Kindpauschale. Handelt es sich gem. § 20 KiBiz um einen kirchlichen Träger, so gewährt das
Jugendamt 88% der Kindpauschalen, bei einem kommunalen Träger verringert sich dieser
Zuschuss auf 79%.
Das Anmelde- und Buchungsverhalten der Eltern von Kindern hat somit unmittelbaren Einfluss auf
die Auskömmlichkeit der Kindpauschalen einer Einrichtung. Aus diesem Grunde sollten diese
Daten für das kommende Kindergartenjahr ebenfalls als Beratungsgrundlage vorliegen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald verweist die Thematik zur weiteren Beratung in die Sitzung
des Schulausschusses der Gemeinde Hürtgenwald am 23.02.2010. Zu diesem Zeitpunkt sind
auch die Anmeldezahlen für das kommende Kindergartenjahr 2010/2011 beim Träger des Fatima
Kindergartens zu erfragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig Kann derzeit nicht beziffert werden
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
Abteilungsleiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)