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Mitteilungsvorlage (Landtagswahl 09.05.2010; Einteilung des Gemeindegebietes in Stimmbezirke gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz (LWahlG))

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
54 kB
Erstellt
28.01.10, 10:35
Aktualisiert
28.01.10, 10:35
Mitteilungsvorlage (Landtagswahl 09.05.2010; 
Einteilung des Gemeindegebietes in Stimmbezirke gem. § 15 Abs. 1 
Satz 2 Landeswahlgesetz (LWahlG)) Mitteilungsvorlage (Landtagswahl 09.05.2010; 
Einteilung des Gemeindegebietes in Stimmbezirke gem. § 15 Abs. 1 
Satz 2 Landeswahlgesetz (LWahlG))

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 28.01.2010 146/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: 2 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 062.210 Rie/G 29.12.2009 Bezeichnung Landtagswahl 09.05.2010; Einteilung des Gemeindegebietes in Stimmbezirke gem. § 15 Abs. 1 Satz 2 Landeswahlgesetz (LWahlG) Sachverhalt: Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 LWahlG teilt der Bürgermeister das Gemeindegebiet in Stimmbezirke ein. Die Stimmbezirke sollen gem. § 15 Abs. 2 LWahlG nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt sein, dass allen Stimmberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Zudem soll kein Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner umfassen. Für Hürtgenwald bedeutet dies, dass in jeder Ortschaft wie bisher ein Wahllokal eingerichtet wird. Die Erfahrungen der vergangenen drei Wahlen haben gezeigt, dass - immer weniger Wahlhelfer zu finden sind, - immer mehr Wahlberechtigte von der Briefwahl Gebrauch machen, - die Wahlbeteiligung nachlässt. Aufgrund dieser Tatsachen erscheint es sachgerecht, wenn die Einteilung der Stimmbezirke dahingehend angepasst wird, dass Stimmbezirke zusammengelegt werden. Um eine Vergleichbarkeit zu vergangenen Wahlen zu gewährleisten, wurde keine neue Straßenzuteilung innerhalb der Stimmbezirke vorgenommen. Bisher Neu 01.0 Zerkall, Bergstein 02.0 Bergstein 03.0 Brandenberg 04.0 Gey (Bereich An der Mühle) 05.0 Gey (Bereich Feldstraße) 06.1 Gey (Bereich Löwenhof) 06.2 Horm 07.0 Großhau 08.0 Hürtgen 09.0 Kleinhau 10.0 Straß, Schafberg 11.0 Vossenack (Bereich Unterdorf) 12.0 Vossenack (Bereich Mitte) 13.0 Vossenack (Bereich Germeter) 14.0 Vossenack, Raffelsbrand, Simonskall (Bereich Auf der Harth) 99.1 Briefwahl 99.2 Briefwahl 01.0 Bergstein, Zerkall 02.0 Brandenberg 03.0 Gey (Bereich An der Mühle/ Löwenhof) 04.0 Gey (Bereich Feldstraße) 05.0 Großhau 06.0 Hürtgen 07.0 Kleinhau 08.0 Straß, Schafberg, Horm 09.0 Vossenack (Bereich Unterdorf/ Mitte) 10.0 Vossenack, Raffelsbrand, Simonskall (Bereich Germeter/ Auf der Harth) 99.1 Briefwahl Beschlussvorschlag: Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)