Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
17 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
04.08.11, 21:15
Aktualisiert
04.08.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 10. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 21.07.2011
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
19:21 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Albrecht (für Herrn Leiding),
Herr Brinkmann, Herr Heidemann, Herr Küwert (für Herrn Hanning), Herr Schmidt
(für Herrn Bas)
CDU:
Herr Habicht (für Herrn Gräfe), Herr Baltschun, Herr Daake, Herr Meier-Krumsiek (für
Herrn Fiedler), Herr Niemann, Herr Pankoke
B90/Grüne:
Herr Dr.Bruck, Herr Gadow
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
zahlreich
Presse:
1
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet AV Herr Puchert-Blöbaum den sachkundigen Bürger, Herrn
Manfred Schmidt, gem. § 58 Abs. 3 i.V.m. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW.
Weiter begrüßt er insbesondere zu TOP 5 (öffentlicher Sitzungsteil) Herrn Driediger und Herrn Regier von
der Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V..
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
AM Herr Niemann erkundigt sich, ob in der Gemeinde Leopoldshöhe -wie derzeit in vielen anderen
Kommunen- Stromfernleitungen verlegt werden. Der Verwaltung sei diesbezüglich nichts bekannt, so
FBL Herr Oortman.
AM Herr Eger bittet darum, die Verwaltungsvorlagen und deren Anlagen verständlicher zu formulieren
und auf die Rechtschreibung zu achten.
-2-
3.
Informationen der Verwaltung
Es liegen keine Informationen vor.
4.
Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier: Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Herr Raddatz stellt die Planung vor und weist daraufhin, dass der Entwurf auf Grundlage der damaligen
Beratungen im Ausschuss, weiteren Gesprächen mit den Grundstückseigentümern und den möglichen
Investoren erarbeitet worden sei. In dem Zusammenhang werden die zwei vorliegenden
Investorenvorschläge von Herrn Raddatz kurz erläutert.
AV Herr Puchert-Blöbaum ergänzt, dass eine Entscheidung bezüglich eines Investors jedoch in der
Zuständigkeit des Betriebsausschusses Immobilien und Gebäudemanagement liegt.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erkundigt sich, warum der Planungsentwurf eine relativ dichte
Bebauung mit wenigen Grünflächen beinhaltet. Herr Raddatz erklärt, da die Grundstücke sich in
unmittelbarer Nähe zum Ortskern befinden, hält die Verwaltung eine Bebauung auf den Flächen, wie
der Entwurf sie beinhaltet, für sinnvoll und geeignet.
Dies entspricht auch den bereits vorgestellten Arbeiten zum Rahmenplan für den Bereich südlich der
Herforder Straße. Zudem werden für den Bereich die von der Baunutzungsverordnung vorgesehenen
Grundflächenzahlen (GRZ) und Geschossflächenzahlen (GFZ) festgesetzt.
Abschließend gibt Herr Raddatz bekannt, dass ein Investor angeregt habe, eine Dachneigung im WA A
und MI B von 15° - 40° zuzulassen (bisher 20° - 40°). Seitens der Verwaltung wird dies befürwortet, da
sich eine geringere Höhenentwicklung nicht negativ auf die Umgebungsbebauung auswirken werde.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Da die Wünsche der Anwohner im Planungsentwurf berücksichtigt worden seien, erklärt die CDUFraktion, dass sie dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmt.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe nimmt die Ausführungen zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal – südlich der Herforder Straße“
unter Berücksichtigung der geänderten Dachneigung (hier: im WA A und MI B 15° - 40°)
zustimmend
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der
Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB.
2. Der Hochbau- und Planungsausschusses nimmt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Leopoldshöhe, welche durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände
Westphal – südlich der Herforder Straße“ ausgelöst wird, zur Kenntnis.
- einstimmig 5.
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und
Aufstellung eines Bebauungsplanes "Im Schmeltebruch"
AV Herr Puchert-Blöbaum begrüßt die Herren Driediger und Regier von der Mennonitengemeinde
Bechterdissen e.V. und bittet sie um Vorstellung Ihres Vorhabens.
Herr Regier macht anhand von Folien deutlich, um welches Grundstück es sich handelt. Das
Grundstück befindet sich in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Gemeindezentrum und in räumlicher
Nähe zum Wohnort vieler Gemeindemitglieder. Die Fläche wird seit Jahren für verschiedene
Veranstaltungen von allen Gemeindemitgliedern genutzt. Derzeit befinden sich auf der ca. 15.000 m²
Fläche ein Fußballplatz und zwei Volleyballfelder.
Die Mennonitengemeinde Bechterdissen e.V. (derzeit ca. 750 Gemeindemitglieder) möchte auf einer
Teilfläche von ca. 6.500 m² eine Seniorenanlage mit ca. 30 Wohneinheiten mit Gartennutzung,
Gemeinschaftsraum und Stellplätzen errichten (s. Anlage). Die verbleibende Fläche soll wieder als
Sport-, Spiel- und Freizeitfläche zur Verfügung stehen, um Jung und Alt gleichermaßen gerecht zu
werden. Eine größere Anzahl von Wohneinheiten sei auch für die Zukunft nicht geplant, erläutert Herr
Regier auf Nachfrage.
Abschließend macht Herr Regier deutlich, dass die Seniorenanlage nicht unbedingt nur für
-3-
Gemeindemitglieder gedacht sei. In dem Zusammenhang weist er auf das bestehende Altenwohnheim
seiner Gemeinde in der Straße „Im Schmeltebruch“ hin, wo 12 Wohneinheiten zur Verfügung stehen,
welche nicht ausschließlich von Mennoniten genutzt werden.
Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion begrüßen das Vorhaben und beauftragen die Verwaltung, zu
prüfen, ob das Vorhaben auf der Fläche zu verwirklichen sei.
Um eine Klärung zu erzielen, schlägt FBL Herr Oortman vor, kurzfristig eine landesplanerische Anfrage
gem. § 34 Landesplanungsgesetz zu stellen. Die Entscheidung darüber liegt in der Zuständigkeit der
Bezirksregierung Detmold.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne weist auf die letzte Ausschusssitzung hin, wo sie bereits erklärt habe,
dass sie das Projekt inhaltlich durchaus unterstützt, aber nicht auf der vorgesehenen Fläche. Die
Fraktion ist der Meinung, dass in der Gemeinde Leopoldshöhe für ein derartiges Bauvorhaben noch
Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen einer Nachverdichtung bestehen.
Sodann lässt AV Herr Puchert-Blöbaum wie folgt abstimmen:
Der Hochbau- und Planungsausschuss unterstützt das Vorhaben und beauftragt die Verwaltung, bis zur
nächsten Sitzung die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz zu stellen.
- 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 6.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil
Asemissen
Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße
Eingangs erläutert AV Herr Puchert-Blöbaum den Sachverhalt. Die Stilllegung des freigestellten
Vorhabens erfolgte durch den Kreis Lippe, da unzulässigerweise ein Walmdach errichtet worden sei.
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ lässt nur Satteldächer zu.
AV Herr Puchert-Blöbaum führt weiter aus, dass die 10. Änderung dieses Bebauungsplanes anstehe
und in dem Zusammenhang geplant sei, zukünftig geneigte Dächer zuzulassen. Unter diese
Festsetzung fallen neben Satteldächern auch Walmdächer. Nach Abschluss des Änderungsverfahrens
wäre dann ein Walmdach in der Gartenstraße zulässig. Bei der Beurteilung und späteren
Beschlussfassung müsse seine Ansicht nach diese besondere Begebenheit, so endet AV Herr PuchertBlöbaum seine Ausführungen, berücksichtigt werden.
AM Herr Brinkmann kann dem nicht folgen. Wenn vorgegebene Höhenpunkte bei einem Hausbau nicht
genau eingehalten werden, könne er das noch nachvollziehen. Aber die nachträgliche Genehmigung
einer unzulässigen Dachform werde er nicht unterstützen.
AM Herr Eger hält Bebauungspläne für überflüssig, wenn sie nicht eingehalten werden. Weiter führt er
aus, dass der Neubau mit dem Walmdach nicht in das bisher harmonisch wirkende Straßenbild passe.
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird die Auffassung vertreten, dass geltendes Recht von
den Architekten und Baufamilien eingehalten werden müsse. In diesem Fall besteht ein rechtskräftiger
Bebauungsplan mit der Festsetzung, dass ausschließlich Satteldächer zulässig sind. Aus diesem
Grund werde dem Antrag nicht zugestimmt. Unter Architekten heiße es sowieso schon, dass in
Leopoldshöhe Verstöße gegen die Festsetzungen in den Bebauungsplänen im Nachhinein legalisiert
werden, und das kann nicht richtig sein, so endet die Fraktion ihre Ausführungen.
Auf Antrag der CDU-Fraktion folgt eine Sitzungsunterbrechung von 18.47 Uhr bis 18.52 Uhr.
Anschließend gibt die CDU-Fraktion bekannt, dass sie der geänderten Dachform zustimmt, da zukünftig
geneigte Dächer und somit auch Walmdächer erlaubt sein sollen.
Im Anschluss wird folgender Beschluss gefasst:
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag zu, da im Geltungsbereich der geplanten
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zukünftig geneigte Dächer zulässig
sein sollen.
- 9 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) 7.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die zur Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange
- Satzungsempfehlung an den Rat
-4-
Im Anschluss an eine rege Diskussion wird deutlich, dass noch Unklarheiten hinsichtlich der
Festsetzungen zu den Einfriedungen bestehen. AM Herr Baltschun schlägt vor, heute noch keine
Satzungsempfehlung an den Rat zu beschließen. Da die nächste Ratsitzung erst am 06.10.2011
stattfindet, solle von der Verwaltung in der nächsten Hochbau- und Planungsausschusssitzung am
29.09.2011 noch einmal zu den Einfriedungen ausgeführt werden. Es solle sichergestellt werden, dass
die vorhandenen Einfriedungen mit den Festsetzungen in der Bebauungsplanänderung
übereinstimmen.
Von Seiten der Ausschussmitglieder wird dem zugestimmt.
Die endgültige Beschlussfassung wird somit vertagt.
Hinsichtlich der Stellungnahme der Nachbarschaft bezüglich der Geschossigkeit des möglichen
Neubaues wird der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, die bisherigen Festsetzungen beizubehalten.
13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 10.
Änderung des Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ als Satzung und deren zugehörige Begründung
zu beschließen.
Zurückverwiesen
Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:07 Uhr.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin