Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
47 kB
Erstellt
28.01.10, 18:32
Aktualisiert
28.01.10, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
08.02.2010
16/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
27.01.2010
Bezeichnung
7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades
a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden,
b) Beschluss über die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Gemäß des Beschlusses des Bau- und Umweltausschusses vom 08.10.2009 wurde im Zeitraum
vom 26.10.2009 bis 27.11.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Auswertung der hierzu eingegangenen Anregungen erfolgte in Abstimmung mit dem Stadtplanungsbüro Zimmermann und ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Soweit erforderlich, wurden die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung mit in die Begründung und in den Planentwurf eingearbeitet. Der Entwurf der Begründung einschließlich des Planentwurfes für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB liegt als Anlage 2 bei.
Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann und Herr Fehr vom Büro für Ökologie und
Landschaftsplanung werden in der Sitzung anwesend sein und für Erläuterungen und Fragen zur
Verfügung stehen.
2 Anlagen
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss über die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Weiterhin wird beschlossen, im Rahmen der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs.
2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)