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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
21.07.2011
Erstellt
04.08.11, 21:15
Aktualisiert
04.08.11, 21:15
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen
Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 10. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 21.07.2011: 6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Ortsteil Asemissen Antragsteller: im Bereich der Gartenstraße Eingangs erläutert AV Herr Puchert-Blöbaum den Sachverhalt. Die Stilllegung des freigestellten Vorhabens erfolgte durch den Kreis Lippe, da unzulässigerweise ein Walmdach errichtet worden sei. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ lässt nur Satteldächer zu. AV Herr Puchert-Blöbaum führt weiter aus, dass die 10. Änderung dieses Bebauungsplanes anstehe und in dem Zusammenhang geplant sei, zukünftig geneigte Dächer zuzulassen. Unter diese Festsetzung fallen neben Satteldächern auch Walmdächer. Nach Abschluss des Änderungsverfahrens wäre dann ein Walmdach in der Gartenstraße zulässig. Bei der Beurteilung und späteren Beschlussfassung müsse seine Ansicht nach diese besondere Begebenheit, so endet AV Herr PuchertBlöbaum seine Ausführungen, berücksichtigt werden. AM Herr Brinkmann kann dem nicht folgen. Wenn vorgegebene Höhenpunkte bei einem Hausbau nicht genau eingehalten werden, könne er das noch nachvollziehen. Aber die nachträgliche Genehmigung einer unzulässigen Dachform werde er nicht unterstützen. AM Herr Eger hält Bebauungspläne für überflüssig, wenn sie nicht eingehalten werden. Weiter führt er aus, dass der Neubau mit dem Walmdach nicht in das bisher harmonisch wirkende Straßenbild passe. Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird die Auffassung vertreten, dass geltendes Recht von den Architekten und Baufamilien eingehalten werden müsse. In diesem Fall besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan mit der Festsetzung, dass ausschließlich Satteldächer zulässig sind. Aus diesem Grund werde dem Antrag nicht zugestimmt. Unter Architekten heiße es sowieso schon, dass in Leopoldshöhe Verstöße gegen die Festsetzungen in den Bebauungsplänen im Nachhinein legalisiert werden, und das kann nicht richtig sein, so endet die Fraktion ihre Ausführungen. Auf Antrag der CDU-Fraktion folgt eine Sitzungsunterbrechung von 18.47 Uhr bis 18.52 Uhr. Anschließend gibt die CDU-Fraktion bekannt, dass sie der geänderten Dachform zustimmt, da zukünftig geneigte Dächer und somit auch Walmdächer erlaubt sein sollen. Im Anschluss wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag zu, da im Geltungsbereich der geplanten 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zukünftig geneigte Dächer zulässig sein sollen. Beratungsergebnis: - 9 Ja-Stimme(n), 3 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) -