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Beschlusstext (Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des Verbandsrates des Erftverbandes)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Datum
04.03.2008
Erstellt
29.03.08, 04:25
Aktualisiert
29.03.08, 04:25
Beschlusstext (Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des Verbandsrates des Erftverbandes)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 15. Sitzung des Kreisausschusses am 04.03.2008 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 21 Neubesetzung der Delegiertenversammlung bzw. des Verbandsrates des Erftverbandes Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 81/2008 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 20.02.2008 (Z 1/D 81/2008) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 81/2008 vom 07.02.2008 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NRW und beschließt: 1. Der Kreistag entsendet aufgrund der vollen Beitragseinheiten Herrn Urban-Josef Jülich in die Delegiertenversammlung des Erftverbandes. 2. Der Kreistag beschließt für die Mitgliedergruppe 4 – Kreise – entsprechend der Beitragsteileinheiten einen einheitlichen Wahlvorschlag wie folgt: a) Der Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss und der Kreis Euskirchen entsenden für ihre vollen Beitragseinheiten je einen Delegierten. b) Die zwei zu wählenden Delegierten stellen der Kreis Düren und der Rhein-Sieg-Kreis mit jeweils einem Delegiertensitz. c) Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Delegierten stellt der Rhein-Erft-Kreis den 1. Nachfolger und der Kreis Euskirchen den 2. Nachfolger. Als 2. Nachfolger wird Herr Hans-Josef Nolden benannt. d) Aufgrund des vereinbarten Rotationsverfahrens stellt der Rhein-Erft-Kreis für die kommende Legislaturperiode das Mitglied für den Verbandsrat. Der Vertreter dieses Mitgliedes wird vom Rhein-Kreis-Neuss gestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 81/2008