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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Erstellt
09.02.10, 18:53
Aktualisiert
09.02.10, 18:53
Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 23.02.2010 8/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 2 Rie/G 19.01.2010 Bezeichnung Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen sowie der stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen Sachverhalt: Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO sind die sachkundigen Bürger von der Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Diese Verpflichtung kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die Ausschussvorsitzende die nachfolgende Verpflichtungsformel verliest und die sachkundigen Bürger sodann per Handschlag verpflichtet. „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, dass Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“ Beschlussvorschlag: Die Vorsitzende des Schulausschusses führt die sachkundigen Bürger gem. § 67 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO in ihre Ämter ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Fachamt) (Bürgermeister)