Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
71 kB
Erstellt
09.02.10, 18:53
Aktualisiert
09.02.10, 18:53
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
23.02.2010
8/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
2 Rie/G
19.01.2010
Bezeichnung
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen sowie der stellvertretenden
sachkundigen Bürger/innen
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO sind die
sachkundigen Bürger von der Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Diese Verpflichtung kann z. B. in der Weise vollzogen werden, dass die Ausschussvorsitzende die
nachfolgende Verpflichtungsformel verliest und die sachkundigen Bürger sodann per Handschlag
verpflichtet.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
dass Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten
zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“
Beschlussvorschlag:
Die Vorsitzende des Schulausschusses führt die sachkundigen Bürger gem. § 67 Abs. 3 GO in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO in ihre Ämter ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen
und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Fachamt)
(Bürgermeister)