Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
111 kB
Erstellt
10.02.10, 19:01
Aktualisiert
10.02.10, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus
und Landwirtschaft
Termin
23.02.2010
25/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
6
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
Haushalt 2010
Kw/zie
02.02.2010
Datum:
Bezeichnung
Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages für selbständig erwerbstätige natürliche und
juristische Personen
Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Beratungen zur Haushaltssatzung 2009 am
30.01.2009 unter TOP 3 beschlossen, dass der Fremdenverkehrsbeitrag ab dem Jahre 2010
eingeführt werden soll.
Der Satzungsentwurf ist zwischenzeitlich erarbeitet worden und liegt als Anlage mit den
entsprechenden Erläuterungen bei. Hierauf wird im Wesentlichen verwiesen.
Die Satzung lehnt sich weitgehend an die vom Städte- und Gemeindebund NRW herausgegebene
Mustersatzung an. Wie in den Erläuterungen dargelegt, ist bereits im Jahre 1991 die gesetzliche
Grundlage für die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages geschaffen worden. Danach ist
zwingende Voraussetzung, dass entweder das Gemeindegebiet oder Teile hiervon als Kur- bzw.
als Erholungsort anerkannt sind oder die Übernachtungszahlen das Siebenfache der
Einwohnerzahl beträgt. Dabei muss nur eine dieser Voraussetzungen vorliegen.
Im Jahre 2002 sind die Ortschaften Vossenack und Simonskall als staatlicher Erholungsort
anerkannt worden. Somit liegt diese Voraussetzung vor.
Die andere Voraussetzung bezieht sich auf das Siebenfache der Übernachtungszahlen im
Gemeindegebiet. Die Entwicklung der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (früher
LDS NRW) erfassten Übernachtungszahlen bei Quartieren mit mehr als 9 Betten zwischen den
Jahren 2000 – 2008 ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung:
-1 -
Jahr
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
Betriebe
Anzahl
7
8
8
9
9
8
8
8
8
Geöffnete
Beherbergungsbetriebe
Betten- Angebotene
bestand Betten
Ankünfte
Über
nachtungen
AuslasDurchtungsschnittliche
grad der
AufentBetten
haltsdauer
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Anzahl
7
7
6
8
8
8
8
8
8
305
312
320
331
332
489
489
342
313
299
299
303
324
331
332
489
342
313
21.132
23.399
21.187
19.587
20.201
17.424
18.233
18.796
18.057
47.853
46.580
49.522
44.463
45.285
38.017
40.235
40.909
39.264
2,3
2,0
2,3
2,3
2,2
2,2
2,2
2,2
2,2
44,1
42,5
44,7
42,9
41,0
33,2
26,9
34,6
35,6
Nachgewiesen werden die geöffneten Beherbergungsbetriebe mit 9 und mehr Gästebetten sowie
seit 2004 auch die geöffneten Campingplätze (ohne Dauercamping).
Bei den Gästeankünften und -übernachtungen handelt es sich um die Zahl der Ankünfte bzw. der
Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in den geöffneten
Beherbergungsbetrieben zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett oder ab 2004 auf
Campingplätzen (ohne Dauercamping) einen Stellplatz belegten.
Nicht erfasst sind die Übernachtungen in Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen sowie
Ferien auf dem Bauernhof. Entsprechende Zahlen hierzu liegen nicht vor. Hiervon sind nach dem
letzten Urlaubsmagazin 2010 des Rureifel Tourismus e.V. 10 Betriebe betroffen.
Aufgrund der sich in den letzten Jahren deutlich verschlechternden Finanzsituation der Gemeinde
Hürtgenwald und der mittlerweile geschaffenen zusätzlichen touristischen Einrichtungen in der
Ortslage Zerkall wird die Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages empfohlen.
Die Satzung sieht in § 4 außerdem die Unterteilung in zwei verschiedene Zonen vor. Dies wird
damit begründet, dass in den Ortschaften Raffelsbrand, Simonskall, Vossenack und Zerkall der
Schwerpunkt des Tourismus stattfindet. Das übrige Gemeindegebiet ist hiervon nicht so stark
betroffen. Danach richten sich auch die in § 14 genannten Vorteilssätze bestimmter
Berufsgruppen.
Nach einer vorsichtigen Schätzung kann hier mit einer Einnahme von bis zu 35.000,00 € pro Jahr
gerechnet werden.
Abschließend wird zum Bereich des Tourismus noch die nachstehende Ausführung gegeben.
Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, welches zum 01.01.2010 in Kraft getreten
ist, wurde der Satz für die Umsatzsteuer bei den Übernachtungen von 19 % auf 7 % gesenkt.
Diese Reduzierung wird sich auf den Umsatzsteueranteil der Gemeinde Hürtgenwald, bei dem pro
Jahr etwa 130.000 € bis 140.000 € vereinnahmt werden, maßgeblich auswirken. Um die zu
erwartenden Mindereinnahmen zu kompensieren, sollte darüber hinaus erwogen werden, eine
Abgabe für Übernachtungen einzuführen. Diese tritt neben dem Fremdenverkehrsbeitrag und
könnte nach Einführung zu weiteren Einnahmen von bis 50.000,00 € führen. Hierbei ist außerdem
von Vorteil, dass eine Anrechnung beim Finanzausgleich nicht stattfindet.
-2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages zu beschließen und / oder
2. einen Satzungsvorschlag über die Erhebung einer Abgabe für Übernachtungen zu erarbeiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Fachamt)
-3 -
(Bürgermeister)