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Beschlussvorlage (Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages für selbständig erwerbstätige natürliche und juristische Personen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
111 kB
Erstellt
10.02.10, 19:01
Aktualisiert
10.02.10, 19:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft Termin 23.02.2010 25/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Kowalke Aktenzeichen: Haushalt 2010 Kw/zie 02.02.2010 Datum: Bezeichnung Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages für selbständig erwerbstätige natürliche und juristische Personen Sachverhalt: Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Beratungen zur Haushaltssatzung 2009 am 30.01.2009 unter TOP 3 beschlossen, dass der Fremdenverkehrsbeitrag ab dem Jahre 2010 eingeführt werden soll. Der Satzungsentwurf ist zwischenzeitlich erarbeitet worden und liegt als Anlage mit den entsprechenden Erläuterungen bei. Hierauf wird im Wesentlichen verwiesen. Die Satzung lehnt sich weitgehend an die vom Städte- und Gemeindebund NRW herausgegebene Mustersatzung an. Wie in den Erläuterungen dargelegt, ist bereits im Jahre 1991 die gesetzliche Grundlage für die Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages geschaffen worden. Danach ist zwingende Voraussetzung, dass entweder das Gemeindegebiet oder Teile hiervon als Kur- bzw. als Erholungsort anerkannt sind oder die Übernachtungszahlen das Siebenfache der Einwohnerzahl beträgt. Dabei muss nur eine dieser Voraussetzungen vorliegen. Im Jahre 2002 sind die Ortschaften Vossenack und Simonskall als staatlicher Erholungsort anerkannt worden. Somit liegt diese Voraussetzung vor. Die andere Voraussetzung bezieht sich auf das Siebenfache der Übernachtungszahlen im Gemeindegebiet. Die Entwicklung der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (früher LDS NRW) erfassten Übernachtungszahlen bei Quartieren mit mehr als 9 Betten zwischen den Jahren 2000 – 2008 ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung: -1 - Jahr 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 Betriebe Anzahl 7 8 8 9 9 8 8 8 8 Geöffnete Beherbergungsbetriebe Betten- Angebotene bestand Betten Ankünfte Über nachtungen AuslasDurchtungsschnittliche grad der AufentBetten haltsdauer Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 7 7 6 8 8 8 8 8 8 305 312 320 331 332 489 489 342 313 299 299 303 324 331 332 489 342 313 21.132 23.399 21.187 19.587 20.201 17.424 18.233 18.796 18.057 47.853 46.580 49.522 44.463 45.285 38.017 40.235 40.909 39.264 2,3 2,0 2,3 2,3 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 44,1 42,5 44,7 42,9 41,0 33,2 26,9 34,6 35,6 Nachgewiesen werden die geöffneten Beherbergungsbetriebe mit 9 und mehr Gästebetten sowie seit 2004 auch die geöffneten Campingplätze (ohne Dauercamping). Bei den Gästeankünften und -übernachtungen handelt es sich um die Zahl der Ankünfte bzw. der Übernachtungen von Personen, die während des Kalenderjahres in den geöffneten Beherbergungsbetrieben zum vorübergehenden Aufenthalt ein Gästebett oder ab 2004 auf Campingplätzen (ohne Dauercamping) einen Stellplatz belegten. Nicht erfasst sind die Übernachtungen in Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen sowie Ferien auf dem Bauernhof. Entsprechende Zahlen hierzu liegen nicht vor. Hiervon sind nach dem letzten Urlaubsmagazin 2010 des Rureifel Tourismus e.V. 10 Betriebe betroffen. Aufgrund der sich in den letzten Jahren deutlich verschlechternden Finanzsituation der Gemeinde Hürtgenwald und der mittlerweile geschaffenen zusätzlichen touristischen Einrichtungen in der Ortslage Zerkall wird die Einführung des Fremdenverkehrsbeitrages empfohlen. Die Satzung sieht in § 4 außerdem die Unterteilung in zwei verschiedene Zonen vor. Dies wird damit begründet, dass in den Ortschaften Raffelsbrand, Simonskall, Vossenack und Zerkall der Schwerpunkt des Tourismus stattfindet. Das übrige Gemeindegebiet ist hiervon nicht so stark betroffen. Danach richten sich auch die in § 14 genannten Vorteilssätze bestimmter Berufsgruppen. Nach einer vorsichtigen Schätzung kann hier mit einer Einnahme von bis zu 35.000,00 € pro Jahr gerechnet werden. Abschließend wird zum Bereich des Tourismus noch die nachstehende Ausführung gegeben. Im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, welches zum 01.01.2010 in Kraft getreten ist, wurde der Satz für die Umsatzsteuer bei den Übernachtungen von 19 % auf 7 % gesenkt. Diese Reduzierung wird sich auf den Umsatzsteueranteil der Gemeinde Hürtgenwald, bei dem pro Jahr etwa 130.000 € bis 140.000 € vereinnahmt werden, maßgeblich auswirken. Um die zu erwartenden Mindereinnahmen zu kompensieren, sollte darüber hinaus erwogen werden, eine Abgabe für Übernachtungen einzuführen. Diese tritt neben dem Fremdenverkehrsbeitrag und könnte nach Einführung zu weiteren Einnahmen von bis 50.000,00 € führen. Hierbei ist außerdem von Vorteil, dass eine Anrechnung beim Finanzausgleich nicht stattfindet. -2 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages zu beschließen und / oder 2. einen Satzungsvorschlag über die Erhebung einer Abgabe für Übernachtungen zu erarbeiten. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)