Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
10.02.10, 19:01
Aktualisiert
10.02.10, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus
und Landwirtschaft
Termin
23.02.2010
19/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
5
Frau Palm
Aktenzeichen:
Datum:
Pa/zie
29.01.2010
Bezeichnung
Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen sowie deren stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 58 Abs.2 Satz 1 GO sind die
sachkundigen Bürger vom Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Diese Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass der Ausschussvorsitzende die
nachfolgende Verpflichtungsformel verliest und die sachkundigen Bürger sodann per Handschlag
verpflichtet.
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“
Beschlussvorschlag:
Der Vorsitzende des Schulausschusses führt die sachkundigen Bürger/innen gem. § 67 Abs. 3
GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO in ihre Ämter ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)