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Beschlussvorlage (Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen sowie deren stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
10.02.10, 19:01
Aktualisiert
10.02.10, 19:01
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Landwirtschaft Termin 23.02.2010 19/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 5 Frau Palm Aktenzeichen: Datum: Pa/zie 29.01.2010 Bezeichnung Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen sowie deren stellvertretenden sachkundigen Bürger/innen Sachverhalt: Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 58 Abs.2 Satz 1 GO sind die sachkundigen Bürger vom Ausschussvorsitzenden in ihre Ämter einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Diese Verpflichtung kann z.B. in der Weise vollzogen werden, dass der Ausschussvorsitzende die nachfolgende Verpflichtungsformel verliest und die sachkundigen Bürger sodann per Handschlag verpflichtet. „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde Hürtgenwald erfüllen werde.“ Beschlussvorschlag: Der Vorsitzende des Schulausschusses führt die sachkundigen Bürger/innen gem. § 67 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO in ihre Ämter ein und verpflichtet sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)