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Beschlussvorlage (Straßenunterhaltung 2010; hier: Übersicht über die Kostenstelle 912111 (Bereitstellung und Betrieb von Verkehrs- flächen pp.) für das Wirtschaftsjahr 2010 im Zusammenhang mit der vorläufigen Haushaltsführung nach § 83 GO)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
121 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Beschlussvorlage (Straßenunterhaltung 2010;
hier: Übersicht über die Kostenstelle 912111 (Bereitstellung und Betrieb von Verkehrs-
         flächen pp.) für das Wirtschaftsjahr 2010 im Zusammenhang mit der vorläufigen 
         Haushaltsführung nach § 83 GO) Beschlussvorlage (Straßenunterhaltung 2010;
hier: Übersicht über die Kostenstelle 912111 (Bereitstellung und Betrieb von Verkehrs-
         flächen pp.) für das Wirtschaftsjahr 2010 im Zusammenhang mit der vorläufigen 
         Haushaltsführung nach § 83 GO) Beschlussvorlage (Straßenunterhaltung 2010;
hier: Übersicht über die Kostenstelle 912111 (Bereitstellung und Betrieb von Verkehrs-
         flächen pp.) für das Wirtschaftsjahr 2010 im Zusammenhang mit der vorläufigen 
         Haushaltsführung nach § 83 GO)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 09.03.2010 37/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 22.02.2010 Bezeichnung Straßenunterhaltung 2010; hier: Übersicht über die Kostenstelle 912111 (Bereitstellung und Betrieb von Verkehrsflächen pp.) für das Wirtschaftsjahr 2010 im Zusammenhang mit der vorläufigen Haushaltsführung nach § 83 GO Sachverhalt: Im Frühjahr 2009 hat Herr Nork vom Ing.-Büro Nork & Berger zusammen mit Herrn Bauhofleiter Zimmermann eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Straßen mit dazugehörigem Unterhaltungsaufwand für die kommenden Jahre gefertigt und dokumentiert. Die Dokumentation ist für die Fraktionsvorsitzenden in Papierform beigefügt. Danach sollen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht im Jahre 2010 ca. 1 Mio. € für Unterhaltungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Bei der Mittelanforderung durch Abt. 6 im Sommer 2009 teilte Herr Kowalke hierzu mit, dass dieser Betrag nicht finanzierbar sei. Die Gemeinde rutsche mit diesem Betrag direkt in ein Haushaltssicherungskonzept. Der Haushalt – so Herr Kowalke – könne nur Unterhaltungsmaßnahmen aus den Rückstellungen in Höhe von die Brücke Zerkall mit sonstige jährlich wiederkehrende Unterhaltungsleistungen in Höhe von insgesamt 318.100,00 € 190.000,00 € 106.900,00 € 615.000,00 € ========== verkraften. Bei den Haushaltsberatungen wurden – um ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden – u. a. auch Kürzungen bei der o. g. Kostenstelle vorgenommen. Die Unterhaltungsarbeiten an der Brücke Zerkall sollen verschoben und zusätzlich noch einmal 35.000,00 € eingespart werden. Dadurch ergibt sich nachfolgender Ansatz, mit denen die aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen abgearbeitet werden sollen: - Seite 1 von 3 - 615.000,00 € ./. 190.000,00 € 425.000,00 € ./. 35.000,00 € 390.000,00 € Ursprünglicher Ansatz (Sachkonto 52110) ./. Brücke Zerkall ./. Einsparung neuer Ansatz davon Rückstellungen (Sachkonto 45820) a) Wittscheidter Straße b) Ringstraße c) Mühlenweg d) Schafberg e) Schäfergasse f) Hoppenhardter Weg g) Feldstraße h) Forststraße Summe Rückstellungen 50.000,00 € 47.000,00 € 19.350,00 € 60.000,00 € 30.000,00 € 33.000,00 € 38.700,00 € 15.050,00 € ./. 293.100,00 € 96.900,00 € ~ 97.000,00 € ========= Als Ergebnis verbleiben dann ca. 97.000,00 € für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen gem. nachfolgender Aufstellung: Wartehallen Unterhaltung Parkplätze Erweiterung der Straßenbeleuchtung Herstellung von Grenzzeichen Straßenbegleitgrün Deponiekosten Straßenunterhaltung über Hausmeistervertrag Materialkosten Summe: 2.500,00 € 2.500,00 € 5.000,00 € 5.000,00 € 6.000,00 € 3.000,00 € 67.000,00 € 6.000,00 € 97.000,00 € ========= Danach verbleibt für kleinere, über das Jahr anfallende Straßenunterhaltungsarbeiten ein Betrag von ca. 67.000,00 €. In diesem Betrag sind Kosten für die Beseitigung von Fahrbahnschäden aus der Aufstellung des Ing.-Büros Nork & Berger von weniger als 5.000,00 € sowie Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen an der „Dechant-Weisweiler-Straße“ und an der Stichstraße „Auf der Hardt“ in der Siedlung Kleinhau enthalten. Im Jahre 2009 wurde das 1. Teilstück der „Dechant-Weisweiler-Straße“ (von der „Kallstraße“ bis zur Straße „Auf dem Turm“ instandgesetzt. In 2010 soll dann das 2. Teilstück von der Straße „Auf dem Turm“ bis zur Straße „Benneganshof“ instandgesetzt werden. Die Instandsetzung der Stichstraße „Auf der Harth“ einschließlich des Wendehammers konnte aus Witterungsgründen im letzten Jahr im Zusammenhang mit den im Dezember ausgeführten Unterhaltungsarbeiten nicht mehr durchgeführt werden. Die Gemeinde befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO. Die Abwicklung der Unterhaltungsmaßnahmen über Rückstellungen ist von der vorläufigen Haushaltsführung nicht betroffen und kann, wie in der Vorlage vorgesehen, abgearbeitet werden. Für die Unterhaltungsarbeiten an den gemeindlichen Straßen wird vonseiten der Verwaltung unter Anwendung gem. § 82 GO (vorläufige Haushaltsführung) vorgeschlagen, dass nach Abgang des - Seite 2 von 3 - Winterwetters zuerst sämtliche Frostschäden erfasst und beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies soll für jeden Ort einzeln und in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Ortsvorsteher erfolgen. Beabsichtigt ist, dass diese Schäden bis spätestens zu den Osterferien erfasst sind. Hierzu wird Herr Bauhofleiter Zimmermann mit den jeweiligen Ortsvorstehern entsprechende Ortstermine abstimmen. Anschließend sollen mit dem Restbetrag dann noch weitere, dringend notwendige und unaufschiebbare über das Jahr anfallende Unterhaltungsmaßnahmen, sofern sie eine Unfallgefahr darstellen, in Absprache mit den Ortsvorstehern umgesetzt werden. Mitte der 2. Jahreshälfte ist dann zu entscheiden, ob die beiden Unterhaltungsmaßnahmen in der „Dechant-Weisweiler-Straße“ und im Bereich der Stichstraße „Auf der Harth“ noch in diesem Jahr abgewickelt werden können. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit der dargelegten Vorgehensweise im Bereich der Straßenunterhaltung die Kriterien der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW berücksichtigt und eingehalten werden. Die Verwaltung bittet daher, dieser Vorgehensweise zuzustimmen. Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss der Vorgehensweise bezüglich der Straßenunterhaltung für das Jahr 2010 unter Berücksichtigung der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW zu. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja (Siehe Ansatz im Ergebnisplan in Höhe von 390.000,00 €) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)