Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
121 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
09.03.2010
37/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
22.02.2010
Bezeichnung
Straßenunterhaltung 2010;
hier: Übersicht über die Kostenstelle 912111 (Bereitstellung und Betrieb von Verkehrsflächen pp.) für das Wirtschaftsjahr 2010 im Zusammenhang mit der vorläufigen
Haushaltsführung nach § 83 GO
Sachverhalt:
Im Frühjahr 2009 hat Herr Nork vom Ing.-Büro Nork & Berger zusammen mit Herrn Bauhofleiter
Zimmermann eine Bestandsaufnahme der gemeindlichen Straßen mit dazugehörigem Unterhaltungsaufwand für die kommenden Jahre gefertigt und dokumentiert. Die Dokumentation ist
für die Fraktionsvorsitzenden in Papierform beigefügt.
Danach sollen aufgrund der Verkehrssicherungspflicht im Jahre 2010 ca. 1 Mio. € für Unterhaltungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Bei der Mittelanforderung durch Abt. 6 im Sommer 2009
teilte Herr Kowalke hierzu mit, dass dieser Betrag nicht finanzierbar sei. Die Gemeinde rutsche
mit diesem Betrag direkt in ein Haushaltssicherungskonzept. Der Haushalt – so Herr Kowalke –
könne nur
Unterhaltungsmaßnahmen aus den Rückstellungen in Höhe von
die Brücke Zerkall mit
sonstige jährlich wiederkehrende Unterhaltungsleistungen in Höhe von
insgesamt
318.100,00 €
190.000,00 €
106.900,00 €
615.000,00 €
==========
verkraften.
Bei den Haushaltsberatungen wurden – um ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden – u. a.
auch Kürzungen bei der o. g. Kostenstelle vorgenommen. Die Unterhaltungsarbeiten an der
Brücke Zerkall sollen verschoben und zusätzlich noch einmal 35.000,00 € eingespart werden.
Dadurch ergibt sich nachfolgender Ansatz, mit denen die aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen
abgearbeitet werden sollen:
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615.000,00 €
./. 190.000,00 €
425.000,00 €
./. 35.000,00 €
390.000,00 €
Ursprünglicher Ansatz (Sachkonto 52110)
./. Brücke Zerkall
./. Einsparung
neuer Ansatz
davon Rückstellungen (Sachkonto 45820)
a) Wittscheidter Straße
b) Ringstraße
c) Mühlenweg
d) Schafberg
e) Schäfergasse
f) Hoppenhardter Weg
g) Feldstraße
h) Forststraße
Summe Rückstellungen
50.000,00 €
47.000,00 €
19.350,00 €
60.000,00 €
30.000,00 €
33.000,00 €
38.700,00 €
15.050,00 €
./. 293.100,00 €
96.900,00 €
~ 97.000,00 €
=========
Als Ergebnis verbleiben dann ca. 97.000,00 € für sonstige Unterhaltungsmaßnahmen gem.
nachfolgender Aufstellung:
Wartehallen
Unterhaltung Parkplätze
Erweiterung der Straßenbeleuchtung
Herstellung von Grenzzeichen
Straßenbegleitgrün
Deponiekosten
Straßenunterhaltung über Hausmeistervertrag
Materialkosten
Summe:
2.500,00 €
2.500,00 €
5.000,00 €
5.000,00 €
6.000,00 €
3.000,00 €
67.000,00 €
6.000,00 €
97.000,00 €
=========
Danach verbleibt für kleinere, über das Jahr anfallende Straßenunterhaltungsarbeiten ein Betrag
von ca. 67.000,00 €. In diesem Betrag sind Kosten für die Beseitigung von Fahrbahnschäden aus
der Aufstellung des Ing.-Büros Nork & Berger von weniger als 5.000,00 € sowie Kosten für Unterhaltungsmaßnahmen an der „Dechant-Weisweiler-Straße“ und an der Stichstraße „Auf der Hardt“
in der Siedlung Kleinhau enthalten.
Im Jahre 2009 wurde das 1. Teilstück der „Dechant-Weisweiler-Straße“ (von der „Kallstraße“ bis
zur Straße „Auf dem Turm“ instandgesetzt. In 2010 soll dann das 2. Teilstück von der Straße „Auf
dem Turm“ bis zur Straße „Benneganshof“ instandgesetzt werden. Die Instandsetzung der Stichstraße „Auf der Harth“ einschließlich des Wendehammers konnte aus Witterungsgründen im
letzten Jahr im Zusammenhang mit den im Dezember ausgeführten Unterhaltungsarbeiten nicht
mehr durchgeführt werden.
Die Gemeinde befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 82 GO.
Die Abwicklung der Unterhaltungsmaßnahmen über Rückstellungen ist von der vorläufigen Haushaltsführung nicht betroffen und kann, wie in der Vorlage vorgesehen, abgearbeitet werden.
Für die Unterhaltungsarbeiten an den gemeindlichen Straßen wird vonseiten der Verwaltung unter
Anwendung gem. § 82 GO (vorläufige Haushaltsführung) vorgeschlagen, dass nach Abgang des
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Winterwetters zuerst sämtliche Frostschäden erfasst und beseitigt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies soll für jeden Ort einzeln und in Zusammenarbeit mit dem
jeweiligen Ortsvorsteher erfolgen. Beabsichtigt ist, dass diese Schäden bis spätestens zu den
Osterferien erfasst sind. Hierzu wird Herr Bauhofleiter Zimmermann mit den jeweiligen
Ortsvorstehern entsprechende Ortstermine abstimmen.
Anschließend sollen mit dem Restbetrag dann noch weitere, dringend notwendige und unaufschiebbare über das Jahr anfallende Unterhaltungsmaßnahmen, sofern sie eine Unfallgefahr
darstellen, in Absprache mit den Ortsvorstehern umgesetzt werden.
Mitte der 2. Jahreshälfte ist dann zu entscheiden, ob die beiden Unterhaltungsmaßnahmen in der
„Dechant-Weisweiler-Straße“ und im Bereich der Stichstraße „Auf der Harth“ noch in diesem Jahr
abgewickelt werden können.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit der dargelegten Vorgehensweise im Bereich der
Straßenunterhaltung die Kriterien der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW
berücksichtigt und eingehalten werden. Die Verwaltung bittet daher, dieser Vorgehensweise
zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Bau- und Umweltausschuss der Vorgehensweise
bezüglich der Straßenunterhaltung für das Jahr 2010 unter Berücksichtigung der vorläufigen
Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW zu.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja (Siehe Ansatz im Ergebnisplan in Höhe von 390.000,00 €)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)