Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
09.03.2010
35/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
22.02.2010
Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. E 4 "Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“;
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die STAWAG Solar GmbH beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Brandenberg, Flur 24,
Flurstücke 19 und 224, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Umsetzung dieses
Projektes ist es erforderlich, dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen wird.
Bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat ausgesprochen.
Der aufzustellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. E 4 „Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ergeben sich aus den vom
Stadtplanungsbüro Zimmermann erarbeiteten Planunterlagen (siehe Anlage 1).
Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4
„Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“ einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu empfehlen.
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen.
1 Anlage
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ zu beschließen
(Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, mit den vorgestellten Planunterlagen das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für das Bauleitverfahren von der
STAWAG Solar GmbH zu tragen sind.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)