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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 4 "Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
81 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 4 "Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“;
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. E 4 "Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 09.03.2010 35/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 22.02.2010 Bezeichnung Bebauungsplan Nr. E 4 "Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“; hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Die STAWAG Solar GmbH beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Brandenberg, Flur 24, Flurstücke 19 und 224, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Umsetzung dieses Projektes ist es erforderlich, dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen wird. Bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde beim vorhergehenden Tagesordnungspunkt eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat ausgesprochen. Der aufzustellende Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. E 4 „Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes ergeben sich aus den vom Stadtplanungsbüro Zimmermann erarbeiteten Planunterlagen (siehe Anlage 1). Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 „Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hürtgen“ einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu empfehlen. Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen. 1 Anlage Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 4 „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, mit den vorgestellten Planunterlagen das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für das Bauleitverfahren von der STAWAG Solar GmbH zu tragen sind. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)