Daten
Kommune
                    Hürtgenwald
                Größe
                        48 kB
                    Erstellt
                        26.02.10, 18:51
                    Aktualisiert
                        26.02.10, 18:51
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
09.03.2010
34/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
22.02.2010
Bezeichnung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen den
Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen"
hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die STAWAG Solar GmbH beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Brandenberg, Flur 24,
Flurstücke 19 und 224, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Umsetzung dieses
Projektes ist es erforderlich, dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen wird.
Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung können gem. § 8 Abs. 3 BauGB im
Parallelverfahren durchgeführt werden. Bei der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um
die 8. Änderung. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus den vom
Stadtplanungsbüro Zimmermann erarbeiteten Planunterlagen, die als Anlage beigefügt sind
(Anlage 1).
Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen.
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen.
1 Anlage
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Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, mit
den vorgestellten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs.
1 BauGB durchzuführen. Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für das Bauleitverfahren
von der STAWAG Solar GmbH zu tragen sind.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)