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Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen" hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen"
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen"
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 09.03.2010 34/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 22.02.2010 Bezeichnung 8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage zwischen den Ortsteilen Kleinhau und Hürtgen" hier: Aufstellungsbeschluss Sachverhalt: Die STAWAG Solar GmbH beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Brandenberg, Flur 24, Flurstücke 19 und 224, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Zur Umsetzung dieses Projektes ist es erforderlich, dass entsprechendes Baurecht über eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen wird. Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung können gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt werden. Bei der Flächennutzungsplanänderung handelt es sich um die 8. Änderung. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus den vom Stadtplanungsbüro Zimmermann erarbeiteten Planunterlagen, die als Anlage beigefügt sind (Anlage 1). Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes einverstanden sein, ist dem Gemeinderat der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes zu empfehlen. Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Vorhabenträger übernommen. 1 Anlage - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, mit den vorgestellten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für das Bauleitverfahren von der STAWAG Solar GmbH zu tragen sind. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)