Daten
Kommune
Hürtgenwald
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47 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
09.03.2010
31/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
18.02.2010
Bezeichnung
Erweiterung des REWE-Marktes im Ortsteil Kleinhau;
hier: Änderung des Aufstellungsbeschlusses sowie Vorstellung des Projektes
Sachverhalt:
In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 15.09.2009 wurde die für die Erweiterung des
REWE-Marktes notwendige Bebauungsplanänderung durch die VDH Projektmanagement GmbH
vorgestellt. Auf Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses hat der Gemeinderat am
22.09.2009 den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes gefasst und die
Abwicklung des Bauleitverfahrens nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen.
Im Rahmen der Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz wurde bekannt, dass das Bauleitverfahren nicht im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB abgewickelt werden kann. Durch die
Größe der Erweiterung und des damit verbundenen Schallgutachtens sowie eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrages werden die Grundzüge des eigentlichen Bebauungsplanes berührt.
Der seinerzeit gefasste Aufstellungsbeschluss muss dementsprechend korrigiert werden.
Herr Schiefke vom Büro Wohn- und Gewerbebau GmbH & Co. KG wird den Umfang des Bauvorhabens in der Sitzung vorstellen.
Bezüglich der Änderung des Aufstellungsbeschlusses bitte ich, nachfolgende Empfehlung an den
Gemeinderat zu beschließen:
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
den in der Sitzung am 22.09.2009 gefassten Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des REWEMarktes im Ortsteil Kleinhau dahingehend zu ändern, dass das entsprechende Bauleitverfahren
nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt werden soll.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)