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Beschlussvorlage (Bauliche Anlagen auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 64, im Ortsteil Hürtgen; hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes Hürtgenwald mit dem Arbeitstitel "Gestaltung" vom 13.05.2008)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Beschlussvorlage (Bauliche Anlagen auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 64, im Ortsteil Hürtgen;
hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes Hürtgenwald 
         mit dem Arbeitstitel "Gestaltung" vom 13.05.2008) Beschlussvorlage (Bauliche Anlagen auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 64, im Ortsteil Hürtgen;
hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes Hürtgenwald 
         mit dem Arbeitstitel "Gestaltung" vom 13.05.2008)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 09.03.2010 29/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 18.02.2010 Bezeichnung Bauliche Anlagen auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 64, im Ortsteil Hürtgen; hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes Hürtgenwald mit dem Arbeitstitel "Gestaltung" vom 13.05.2008 Sachverhalt: Das vorgenannte Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. E 1 und wird auch vom Textbebauungsplan Hürtgenwald mit dem Arbeitstitel „Gestaltung“ erfasst. Das Grundstück ist mit einer Einfriedigung versehen, die nicht den Festsetzungen des Textbebauungsplanes hinsichtlich der Einfriedigungen entspricht. Das Amt für Bauordnung und Wohnungswesen des Kreises Düren hat diesbezüglich bereits ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 12.01.2010 den Grund für die Errichtung der hohen Einfriedigung dargelegt und beantragt gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes bezüglich der Einfriedigungen (Anlage 1). Gemäß Punkt 6 „Befreiungen“ des Textbebauungsplanes können Befreiungen von den Festsetzungen der Satzung zugelassen werden, wenn die Durchführung im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Voraussetzungen in jedem Fall nicht gegeben sind und empfiehlt, den Antrag abzulehnen. 1 Anlage Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, den Antrag vom 12.01.2010 auf Befreiung von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Gestaltung“ bezüglich der Einfriedigungen für das Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 64, abzulehnen. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Keine € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)