Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
77 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
09.03.2010
29/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
18.02.2010
Bezeichnung
Bauliche Anlagen auf dem Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 64, im Ortsteil
Hürtgen;
hier: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes Hürtgenwald
mit dem Arbeitstitel "Gestaltung" vom 13.05.2008
Sachverhalt:
Das vorgenannte Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. E 1 und wird auch vom
Textbebauungsplan Hürtgenwald mit dem Arbeitstitel „Gestaltung“ erfasst.
Das Grundstück ist mit einer Einfriedigung versehen, die nicht den Festsetzungen des Textbebauungsplanes hinsichtlich der Einfriedigungen entspricht. Das Amt für Bauordnung und Wohnungswesen des Kreises Düren hat diesbezüglich bereits ein ordnungsbehördliches Verfahren
eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Grundstückseigentümer mit Schreiben vom
12.01.2010 den Grund für die Errichtung der hohen Einfriedigung dargelegt und beantragt gleichzeitig eine Befreiung von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes bezüglich der Einfriedigungen (Anlage 1). Gemäß Punkt 6 „Befreiungen“ des Textbebauungsplanes können Befreiungen
von den Festsetzungen der Satzung zugelassen werden, wenn die Durchführung im Einzelfall zu
einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung
nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass diese Voraussetzungen in jedem Fall nicht gegeben sind
und empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
1 Anlage
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird beschlossen, den Antrag vom 12.01.2010 auf Befreiung
von den Festsetzungen des Textbebauungsplanes mit dem Arbeitstitel „Gestaltung“ bezüglich der
Einfriedigungen für das Grundstück Gemarkung Hürtgen, Flur 23, Nr. 64, abzulehnen.
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Keine
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)