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Beschlussvorlage (Bedarfsgerechte Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald; Erweiterung der Zuständigkeit und Umbenennung des Ausschusses "Jugend, Kultur und Vereine")

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
09.03.10, 16:55
Aktualisiert
09.03.10, 16:55
Beschlussvorlage (Bedarfsgerechte Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
Erweiterung der Zuständigkeit und Umbenennung des Ausschusses "Jugend, Kultur und Vereine") Beschlussvorlage (Bedarfsgerechte Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald;
Erweiterung der Zuständigkeit und Umbenennung des Ausschusses "Jugend, Kultur und Vereine")

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.03.2010 51/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I/3 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 413-10 04.03.2010 Bezeichnung Bedarfsgerechte Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald; Erweiterung der Zuständigkeit und Umbenennung des Ausschusses "Jugend, Kultur und Vereine" Sachverhalt: Der demografische Wandel stellt eine Gestaltungsaufgabe für Gesellschaft und Politik und damit auch für die Gemeinde Hürtgenwald dar. Das betrifft unter anderem auch das Politikfeld „Seniorenarbeit“. Durch die zurückgehenden Bevölkerungszahlen sind besonders die kommunalen Finanzen betroffen. Um dem soweit wie möglich entgegen zu wirken, muss überlegt werden, mit welchen Strategien die Chancen einer älter werdenden Gesellschaft in der Gemeinde Hürtgenwald genutzt werden können. Grundlage hierfür kann nur eine bedarfsgerechte zukunftsorientierte Seniorenarbeit sein, um langfristig die Lebensqualität aller Bürger zu sichern. Aufgrund der Tragweite dieser zukunftsweisenden Aufgabe wird es für geboten erachtet, hier die kommunalpolitischen Verantwortungsträger unmittelbar und fortlaufend einzubinden. Dies geschieht am ehesten dadurch, dass sich ein politisches Gremium regelmäßig mit Fragen, Anregungen und Anträgen zur Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald befasst. Aufgrund der Allzuständigkeit des Gemeinderates nach § 41 GO NW kann der Rat bestimmen, diese Aufgabe selbst vorzunehmen. Da eine Übertragung nach § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NW nicht ausgeschlossen ist, bietet es sich an, die Aufgabe der Seniorenarbeit unter Hinweis auf § 57 Abs. 1 GO NW auf einen Ausschuss zur Vorberatung zu übertragen. In der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 29.10.2009 wurde unter anderem der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine gebildet. Es wird nach alledem für sinnvoll erachtet, die politische Begleitung der Aufgabe einer bedarfsgerechten Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald diesem Ausschuss zu übertragen und diesen in Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und Vereine umzubenennen. Beschlussvorschlag: - Seite 1 von 2 - Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine in Ausschuss für Jugend, Senioren, Kultur und Vereine umzubenennen und diesem die politische Begleitung der Aufgabe der Seniorenarbeit in der Gemeinde Hürtgenwald vorberatend zu übertragen. Finanzielle Auswirkungen ? Keine 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)