Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
46 kB
Erstellt
09.03.10, 16:55
Aktualisiert
09.03.10, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Mitteilungsvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.03.2010
47/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
II
Herr Grießhaber
Aktenzeichen:
Datum:
II Gri
04.03.2010
Bezeichnung
Verschiebung der Haushaltsberatungen
Sachverhalt:
Bei Einbringung des Haushaltsplanes in der Ratssitzung am 28. Januar 2010 wurde die politische
Beratungsfolge auf eine Verabschiedung am 18. März ausgerichtet. Durch das Erfordernis, ein
Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen, lässt sich dieser Zeitplan nicht einhalten. Da das
aufzustellende HSK nicht genehmigungsfähig sein wird, verbleibt die Gemeinde Hürtgenwald auch
nach Verabschiedung des Haushalts in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82
Gemeindeordnung NRW. Somit ist ein zeitlicher Aufschub für die Handlungsfähigkeit der
Verwaltung unbedeutend.
In einem interfraktionellen Gespräch am 10. Februar 2010 wurde einstimmig vereinbart, die
Haushaltsberatungen zu verschieben. Die Verwaltung arbeitet derzeit an der Aufstellung des HSK.
Erste Ergebnisse werden in einem weiteren interfraktionellen Gespräch Mitte April vorgestellt. Im
Mai wird die Vorlage der Verwaltung in die politische Beratung gegeben.
Geplant ist, den Haushalt 2010 sowie das HSK in einer neuen Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses im Juni zu beraten und in der Ratssitzung am 8. Juli zu verabschieden.
Beschlussvorschlag:
Ohne. Der Gemeinderat nimmt den neuen Zeitplan der Haushaltsverabschiedung zur Kenntnis.
- Seite 1 von 2 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
- Seite 2 von 2 -
(Bürgermeister)