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Beschlussvorlage (Erlass einer neuen „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung)“)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
09.03.10, 16:55
Aktualisiert
09.03.10, 16:55
Beschlussvorlage (Erlass einer neuen „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung)“) Beschlussvorlage (Erlass einer neuen „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung)“)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 18.03.2010 27/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 142-00 12.02.2010 Bezeichnung Erlass einer neuen „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung)“ Sachverhalt: Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 09.10.2009 (26 K 8825/08) entschieden hat, dass die Beseitigung von Ölspuren innerhalb geschlossener Ortschaften kein Fall der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes ist, sondern vielmehr eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung darstellt, daher muss der Straßenbaulastträger die Kosten für die Beseitigung von Ölspuren in Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen übernehmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Gemeinde für die in ihrem Eigentum stehenden Verkehrsflächen entsprechend zuständig ist. Da die Verkehrssicherung der verschmutzten Stelle in erster Linie durch die Alarmierung der Feuerwehr erfolgt, benötigt die Kommune eine Ermächtigungsgrundlage nicht nur zur Erstattung der Kosten, die durch den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr entstehen, sondern auch der Kosten, welche durch die Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen anfallen. Mit Schreiben vom 22.01.2010 (Schnellbrief 10/2010 - Anlage1), weist der Städte- und Gemeindebund NRW auf diese Problematik hin und empfiehlt, die Anpassung der bestehenden Satzungen um den entsprechenden Passus der Muster-Satzung. Die Regelung „Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen“ wurde als „neuer“ § 5 in die bestehende Satzung der Gemeinde eingefügt. Die anderen Paragraphen verschieben sich entsprechend. Die neue Satzung ist als Anlage 2 beigefügt. - Seite 1 von 2 - Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die der Einladung beigefügten „Satzung über die über Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung)“ und beauftragt den Bürgermeister, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)