Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
09.03.10, 16:55
Aktualisiert
09.03.10, 16:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
18.03.2010
27/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1 142-00
12.02.2010
Bezeichnung
Erlass einer neuen „Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für
freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung)“
Sachverhalt:
Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 09.10.2009 (26 K 8825/08)
entschieden hat, dass die Beseitigung von Ölspuren innerhalb geschlossener Ortschaften kein Fall
der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung im Sinne des Straßenreinigungsgesetzes ist,
sondern vielmehr eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung darstellt, daher muss
der Straßenbaulastträger die Kosten für die Beseitigung von Ölspuren in Ortsdurchfahrten
klassifizierter Straßen übernehmen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Gemeinde für die
in ihrem Eigentum stehenden Verkehrsflächen entsprechend zuständig ist.
Da die Verkehrssicherung der verschmutzten Stelle in erster Linie durch die Alarmierung der
Feuerwehr erfolgt, benötigt die Kommune eine Ermächtigungsgrundlage nicht nur zur Erstattung
der Kosten, die durch den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr entstehen, sondern auch der
Kosten, welche durch die Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen
anfallen.
Mit Schreiben vom 22.01.2010 (Schnellbrief 10/2010 - Anlage1), weist der Städte- und
Gemeindebund NRW auf diese Problematik hin und empfiehlt, die Anpassung der bestehenden
Satzungen um den entsprechenden Passus der Muster-Satzung.
Die Regelung „Inanspruchnahme privater Unternehmen und Hilfsorganisationen“ wurde als
„neuer“ § 5 in die bestehende Satzung der Gemeinde eingefügt. Die anderen Paragraphen
verschieben sich entsprechend. Die neue Satzung ist als Anlage 2 beigefügt.
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Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhaltes beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die der
Einladung beigefügten „Satzung über die über Erhebung von Kostenersatz und Entgeltordnung für
freiwillige Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hürtgenwald (Feuerwehrsatzung)“ und beauftragt
den Bürgermeister, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)