Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
45 kB
Erstellt
28.04.10, 18:33
Aktualisiert
28.04.10, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
11.09.2008
100/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Her Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Be
25.08.2008
Bezeichnung
Beabsichtigte Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich und der K 31 auf
dem Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau
Sachverhalt:
Die Gemeinde Kreuzau hat zwischenzeitlich ein Verfahren nach dem Straßen- und Wegegesetz
NRW zur Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Langenbroich (K 39/Einmündung
Waldstraße) und der K 31 (Kreisstraße zwischen Straß und Untermaubach) eingeleitet.
Gemäß der Bekanntmachung vom 25.07.2008 können in der Zeit vom 27.07.2008 bis 27.10.2008
Einwendungen bei der Gemeinde Kreuzau gegen diese Teileinziehung vorgetragen werden. Zur
Information ist die entsprechende Bekanntmachung als Anlage beigefügt.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde mehrfach über die vorgenannte Thematik im
Gemeinderat diskutiert, letztmalig in der Sitzung am 19.06.2007. Bisher wurde die Teileinziehung
bzw. Sperrung der Gemeindestraße von den politischen Gremien der Gemeinde Hürtgenwald
abgelehnt.
Die Verwaltung bittet in der Sitzung um einen entsprechenden Beschluss.
Beschlussvorschlag:
Ohne.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
keine
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
(Bürgermeister)
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