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Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Städtebauliches Konzept für den Ortsteil Kleinhau)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Städtebauliches Konzept für den Ortsteil Kleinhau) Beschlussvorlage (Einzelhandelskonzept der Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Städtebauliches Konzept für den Ortsteil Kleinhau)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 09.03.2010 32/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: I, Abt. 4 Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 18.02.2010 Bezeichnung Einzelhandelskonzept der Gemeinde Hürtgenwald; hier: Städtebauliches Konzept für den Ortsteil Kleinhau Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 22.09.2009 das „Einzelhandelsstandort- und –Zentrenkonzept“ für die Gemeinde beschlossen. Mit Schreiben vom 28.09.2009 wurde dieses Konzept zur Zustimmung der Bezirksregierung Köln vorgelegt. Die Zustimmung ist bisher noch nicht testiert. Gemäß der Stellungnahme der Bezirksregierung vom 18.12.2009 (Anlage 1) ist diesbezüglich noch ein „Städtebauliches Konzept“ für den Ortsteil Kleinhau erforderlich. Das Stadtplanungsbüro Zimmermann hat in Absprache mit der Bezirksregierung und der Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeitet, welches als Anlage 2 beigefügt ist. Herr Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann wird in der Sitzung anwesend sein und das Konzept erläutern. Sollte der Bau- und Umweltausschuss mit dem Konzept einverstanden sein, bitte ich, für den Gemeinderat nachfolgenden Beschluss zu fassen. 2 Anlagen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, das vom Stadtplanungsbüro Zimmermann GmbH erarbeitete „Städtebaulichen Konzept“ vom 16.02.2010 in Ergänzung zum „Einzelhandelsstandort und Zentrenkonzept“ zu beschließen. - Seite 1 von 2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 2 von 2 - (Bürgermeister)