Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,1 MB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
16.02.2010
Gemeinde Hürtgenwald:
Städtebauliches Konzept zum Zentralen Versorgungsbereich (ZBV) Kleinhau
Planungsanlass
Der Ortsteil Kleinhau liegt im geographischen Mittelpunkt der Gemeinde
Hürtgenwald. Kleinhau ist daher seit Bildung der Gemeinde Hürtgenwald im Zuge der
kommunalen Neugliederung Siedlungsschwerpunkt (SSP Darstellung im FNP) mit
Sitz der kommunalen Verwaltung sowie des Schulzentrums. Daher übernimmt der
Ortsteil Kleinhau aufgrund seiner Lage und Anbindung an das Verkehrsnetz
Versorgungsfunktion für die Gesamtgemeinde Hürtgenwald. Am südlichen Rand von
Kleinhau hat sich im Einmündungsbereich der Nideggener Straße (L 11) in die
Kreuzstraße (B 399) ein verkehrlich gut erschlossener Versorgungsbereich
entwickelt. Mittelpunkt dieses Versorgungsbereiches ist ein großflächiger
Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb als Vollsortimenter (REWE); räumlich angegliedert
sind in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Discounter (Lidl), ein Drogeriemarkt
(Schlecker), ein Bekleidungsmarkt sowie ein Geldinstitut (Raiffeisenbank).
Siedlungsstruktur
Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau
Stand: 16.02.2010
S.2
Anlass für die Erarbeitung des Städtebaulichen Konzeptes zum ZVB Kleinhau ist die
Erweiterungsabsicht des bestehenden Vollsortimenters von derzeit 1.200 qm auf
zukünftig 1.750 qm Verkaufsfläche. Für den bestehenden Markt besteht der
rechtskräftige VEP Kleinhau, der als Baugebietsart ein „Sondergebiet“ festsetzt. Da
gemäß § 24a LEPro großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und
zentrenrelevanten Sortimenten nur noch in Zentralen Versorgungsbereichen (ZVB)
zulässig sind, hat die Gemeinde Hürtgenwald ein „Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzept“ (BBE Retail Experts, Köln 2009) erarbeiten lassen, das
zwischenzeitlich vorliegt. In diesem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept ist
ein Vorschlag zur Abgrenzung eines ZVB enthalten. Dieser Vorschlag wird durch das
vorliegende
Städtebauliche
Konzept
gemäß
den
Vorgaben
des
Landesentwicklungsprogramms (LEPro) ergänzt.
Planungsziel:
Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Darstellung der potenziellen
Ergänzungsmöglichkeiten des Standortes Kleinhau über die bestehenden Nutzungen
sowie kurzfristigen Erweiterungsabsichten hinaus. Grundlage hierfür bildet das
Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BBE 2009) der Gemeinde Hürtgenwald mit dem
hierin
enthaltenen
Vorschlag
für
die
Festlegung
eines
Zentralen
Versorgungsbereiches (ZBV) sowie die Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Landesplanerische Vorgaben:
In §24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) werden für die Festlegung von
„Zentralen Versorgungsbereichen“ Vorgaben genannt, die bei der Festlegung von
Zentralen Versorgungsbereichen gegeben sein müssen:
Angebot
an
öffentlichen
und
privaten
Versorgungsund
Dienstleistungseinrichtungen der Verwaltung, der Bildung, der Kultur, der
Gesundheit, der Freizeit und des Einzelhandels
Städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten
Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) des Regionalplanes
Gute verkehrliche Anbindung an das öffentliche Personennahverkehrsnetz
Hierbei steht nicht ausschließlich die Bestandssituation im Vordergrund. Vielmehr
sind auch die städtebaulichen Potenziale im Umfeld bestehender Nutzungen
hervorzuheben.
2
Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau
Stand: 16.02.2010
S.3
Darstellungen des Flächennutzungsplanes
Die Darstellungen des FNP (2004) berücksichtigen sowohl die bestehenden
Nutzungen, als auch weitere Entwicklungsmöglichkeiten.
Bestandsbereiche
Rathaus, Schulzentrum als Fläche für den Gemeinbedarf
Versorgungsbereich Kreuzstraße/ Nideggener Straße als Sondergebiet:
Großflächiger Einzelhandel
Wohnnutzungen als Wohnbaufläche
Nutzungen des angrenzenden Außenbereiches (Wald, Fläche für die
Landwirtschaft)
Entwicklungsbereiche:
Bauflächen entlang der Kreuzstraße und nördlich der Rinnebachstraße als
Gemischte Bauflächen. In den Gemischten Bauflächen ist auch heute schon die
Ergänzung der vorhandenen Wohnnutzung durch wohnverträgliche gewerbliche
Nutzungen (z.B. Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe/ nicht großflächiger
Einzelhandel) möglich.
3
Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau
Stand: 16.02.2010
S.4
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept (BBE Retail Experts, Köln 2009)
(Zitat)
„Die Gutachter schlagen vor, die von der Kreuzstraße (B 399), der Nideggener
Straße (L 11) sowie „Zum Steinbruch“ aus erschlossenen Grundstücke in den
zentralen Versorgungsbereich einzubeziehen. Die nördliche Grenze bildet die
Kreuzstraße sowie die Grundstücksgrenze des REWE- Marktes. Östlich sind sowohl
die Grundstücksgrenze des REWE- Supermarktes (im Norden) als auch die des
gemeinsamen Gebäudekörpers von Kik/ Post und Raiffeisenbank im südlichen
Bereich maßgebend.
Im Süden ist die derzeit landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche auf der Rückseite
des Lidl- Discounters sowie des Schlecker- Drogeriemarktes als Grenze des
zentralen Versorgungsbereiches anzusehen. Die Nideggener Straße bildet die
westliche Grenze des als Hauptzentrums zu definierenden Bereiches.“
4
Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau
Stand: 16.02.2010
S.5
Städtebauliche Gründe für die Abgrenzung des ZVB
Die Landesplanerischen Vorgaben des § 24a LEPro werden durch die Abgrenzung
des ZVB erfüllt. Der ZVB ist gekennzeichnet durch ein unmittelbares Nebeneinander
von
öffentlichen
Einrichtungen
(Rathaus/
Schule/
Bauhof),
Einzelhandelseinrichtungen für die tägliche Versorgung der Bevölkerung und den
unmittelbar angrenzenden Wohnbereichen. Nach dem Prinzip der „kurzen Wege“
sind die Einrichtungen von den bestehenden Parkplätzen oder den bestehenden
Bushaltestellen (Kreuzstraße und Nideggener Straße) gut erreichbar. Zukünftig
können Ergänzungen des Wegenetzes innerhalb des ZVB, auch mit Anbindungen an
das Wanderwegenetz (südöstlich des Schulzentrums) erfolgen.
Der ZVB Kleinhau liegt innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB).
Der ZVB Kleinhau ist, im Kreuzungsbereich der Kreuzstraße und Nideggener Straße
verkehrsgünstig gelegen. Der Versorgungsstandort um den bestehenden
Vollsortimenter und den benachbarten Discounter verfügt über eine ausreichende
Anzahl an Stellplätzen. Im Bereich der Kreuzstraße liegen im ZVB 2 Bushaltestellen,
von denen aus der bestehende sowie der zukünftig zu ergänzende
Versorgungsstandort sowie die öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, Schulzentrum)
fußläufig auf kurzen Wegen zu erreichen ist. Im Bereich der Nideggener Straße
besteht eine Bushaltestelle (Fahrtrichtung Brandenberg) mit einer Querungshilfe im
Straßenraum.
5
Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau
Stand: 16.02.2010
S.6
Im festgelegten zentralen Versorgungsbereich ergeben sich sowohl kurzfristige, als
auch langfristige Entwicklungspotenziale:
Kurzfristige Entwicklungspotenziale
Der bestehende Vollsortimenter (REWE) an der Nideggener Straße (L 11) wird
baulich erweitert; die Verkaufsfläche steigt von 1.200 auf 1.750 qm. Mit dieser
Erweiterung ist ebenfalls die Errichtung eines Cafe`s verbunden, das einen
eigenständigen Zugang vom Parkplatz erhält. Dieses Cafe wird auch über einen
Bereich mit Außengastronomie verfügen. Hierdurch werden sowohl die Verweildauer
am Versorgungsstandort als auch die Aufenthaltsqualität verbessert.
Langfristige Entwicklungspotenziale
Im unmittelbaren Umfeld des REWE- Marktes bestehen langfristig bauliche
Entwicklungsmöglichkeiten. Hierbei sollte die Einrichtung eines öffentlichen
Fußweges zur Bushaltestelle Kreuzstraße (östlich des REWE- Marktes)
berücksichtigt werden.
6
Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau
Stand: 16.02.2010
S.7
Innerhalb der im FNP dargestellten Gemischten Bauflächen entlang der Kreuzstraße
und Rinnebachstraße bestehen ebenfalls Entwicklungsmöglichkeiten für
wohnverträgliches
Gewerbe
wie
beispielsweise
Dienstleistungsund
Handwerksbetriebe sowie nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe.
Sowohl die bestehenden als auch die langfristig möglichen gewerblichen Nutzungen
sowie die öffentlichen Einrichtungen (Rathaus/ Schulzentrum) im Zentralen
Versorgungsbereich sind durch bestehende oder zu ergänzende Fuß- und Radwege
miteinander vernetzt.
Zentraler Versorgungsbereich und Flächennutzungsplan
Die Überlagerung der Abgrenzung des ZVB- mit den FNP- Darstellungen zeigt, dass
ein Handlungsbedarf der Gemeinde Hürtgenwald auf der Ebene der unverbindlichen
Bauleitplanung (FNP) derzeit nicht besteht:
Die Erweiterungsplanungen zum REWE- Markt werden über die Aufstellung
eines
Bebauungsplans
(2.
Änderung
des
vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes F1 „Kleinhau“/ Verfahren gemäß §13a BauGB)
planungsrechtlich vorbereitet. Die Anpassung des FNP (Darstellung der
Sortimente, Begrenzung der Verkaufsfläche) erfolgt (gemäß §13a BauGB) zu
einem späteren Zeitpunkt. Die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungs- Gesetz
erfolgt im Rahmen der Aufstellung des vorgenannten vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes gemäß der Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom
16.04.2007.
Innerhalb der im FNP dargestellten Gemischten Bauflächen ist die Errichtung
von wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen, wie dargestellt, möglich und
städtebaulich sinnvoll.
16.02.2010 fa
7