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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 32/2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
1,1 MB
Erstellt
26.02.10, 18:51
Aktualisiert
26.02.10, 18:51

Inhalt der Datei

16.02.2010 Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum Zentralen Versorgungsbereich (ZBV) Kleinhau Planungsanlass Der Ortsteil Kleinhau liegt im geographischen Mittelpunkt der Gemeinde Hürtgenwald. Kleinhau ist daher seit Bildung der Gemeinde Hürtgenwald im Zuge der kommunalen Neugliederung Siedlungsschwerpunkt (SSP Darstellung im FNP) mit Sitz der kommunalen Verwaltung sowie des Schulzentrums. Daher übernimmt der Ortsteil Kleinhau aufgrund seiner Lage und Anbindung an das Verkehrsnetz Versorgungsfunktion für die Gesamtgemeinde Hürtgenwald. Am südlichen Rand von Kleinhau hat sich im Einmündungsbereich der Nideggener Straße (L 11) in die Kreuzstraße (B 399) ein verkehrlich gut erschlossener Versorgungsbereich entwickelt. Mittelpunkt dieses Versorgungsbereiches ist ein großflächiger Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb als Vollsortimenter (REWE); räumlich angegliedert sind in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Discounter (Lidl), ein Drogeriemarkt (Schlecker), ein Bekleidungsmarkt sowie ein Geldinstitut (Raiffeisenbank). Siedlungsstruktur Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau Stand: 16.02.2010 S.2 Anlass für die Erarbeitung des Städtebaulichen Konzeptes zum ZVB Kleinhau ist die Erweiterungsabsicht des bestehenden Vollsortimenters von derzeit 1.200 qm auf zukünftig 1.750 qm Verkaufsfläche. Für den bestehenden Markt besteht der rechtskräftige VEP Kleinhau, der als Baugebietsart ein „Sondergebiet“ festsetzt. Da gemäß § 24a LEPro großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten nur noch in Zentralen Versorgungsbereichen (ZVB) zulässig sind, hat die Gemeinde Hürtgenwald ein „Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept“ (BBE Retail Experts, Köln 2009) erarbeiten lassen, das zwischenzeitlich vorliegt. In diesem Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept ist ein Vorschlag zur Abgrenzung eines ZVB enthalten. Dieser Vorschlag wird durch das vorliegende Städtebauliche Konzept gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms (LEPro) ergänzt. Planungsziel: Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist die Darstellung der potenziellen Ergänzungsmöglichkeiten des Standortes Kleinhau über die bestehenden Nutzungen sowie kurzfristigen Erweiterungsabsichten hinaus. Grundlage hierfür bildet das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (BBE 2009) der Gemeinde Hürtgenwald mit dem hierin enthaltenen Vorschlag für die Festlegung eines Zentralen Versorgungsbereiches (ZBV) sowie die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Landesplanerische Vorgaben: In §24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) werden für die Festlegung von „Zentralen Versorgungsbereichen“ Vorgaben genannt, die bei der Festlegung von Zentralen Versorgungsbereichen gegeben sein müssen: ƒ ƒ ƒ Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungsund Dienstleistungseinrichtungen der Verwaltung, der Bildung, der Kultur, der Gesundheit, der Freizeit und des Einzelhandels Städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) des Regionalplanes Gute verkehrliche Anbindung an das öffentliche Personennahverkehrsnetz Hierbei steht nicht ausschließlich die Bestandssituation im Vordergrund. Vielmehr sind auch die städtebaulichen Potenziale im Umfeld bestehender Nutzungen hervorzuheben. 2 Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau Stand: 16.02.2010 S.3 Darstellungen des Flächennutzungsplanes Die Darstellungen des FNP (2004) berücksichtigen sowohl die bestehenden Nutzungen, als auch weitere Entwicklungsmöglichkeiten. Bestandsbereiche ƒ Rathaus, Schulzentrum als Fläche für den Gemeinbedarf ƒ Versorgungsbereich Kreuzstraße/ Nideggener Straße als Sondergebiet: Großflächiger Einzelhandel ƒ Wohnnutzungen als Wohnbaufläche ƒ Nutzungen des angrenzenden Außenbereiches (Wald, Fläche für die Landwirtschaft) Entwicklungsbereiche: ƒ Bauflächen entlang der Kreuzstraße und nördlich der Rinnebachstraße als Gemischte Bauflächen. In den Gemischten Bauflächen ist auch heute schon die Ergänzung der vorhandenen Wohnnutzung durch wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen (z.B. Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe/ nicht großflächiger Einzelhandel) möglich. 3 Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau Stand: 16.02.2010 S.4 Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept (BBE Retail Experts, Köln 2009) (Zitat) „Die Gutachter schlagen vor, die von der Kreuzstraße (B 399), der Nideggener Straße (L 11) sowie „Zum Steinbruch“ aus erschlossenen Grundstücke in den zentralen Versorgungsbereich einzubeziehen. Die nördliche Grenze bildet die Kreuzstraße sowie die Grundstücksgrenze des REWE- Marktes. Östlich sind sowohl die Grundstücksgrenze des REWE- Supermarktes (im Norden) als auch die des gemeinsamen Gebäudekörpers von Kik/ Post und Raiffeisenbank im südlichen Bereich maßgebend. Im Süden ist die derzeit landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche auf der Rückseite des Lidl- Discounters sowie des Schlecker- Drogeriemarktes als Grenze des zentralen Versorgungsbereiches anzusehen. Die Nideggener Straße bildet die westliche Grenze des als Hauptzentrums zu definierenden Bereiches.“ 4 Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau Stand: 16.02.2010 S.5 Städtebauliche Gründe für die Abgrenzung des ZVB Die Landesplanerischen Vorgaben des § 24a LEPro werden durch die Abgrenzung des ZVB erfüllt. Der ZVB ist gekennzeichnet durch ein unmittelbares Nebeneinander von öffentlichen Einrichtungen (Rathaus/ Schule/ Bauhof), Einzelhandelseinrichtungen für die tägliche Versorgung der Bevölkerung und den unmittelbar angrenzenden Wohnbereichen. Nach dem Prinzip der „kurzen Wege“ sind die Einrichtungen von den bestehenden Parkplätzen oder den bestehenden Bushaltestellen (Kreuzstraße und Nideggener Straße) gut erreichbar. Zukünftig können Ergänzungen des Wegenetzes innerhalb des ZVB, auch mit Anbindungen an das Wanderwegenetz (südöstlich des Schulzentrums) erfolgen. Der ZVB Kleinhau liegt innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB). Der ZVB Kleinhau ist, im Kreuzungsbereich der Kreuzstraße und Nideggener Straße verkehrsgünstig gelegen. Der Versorgungsstandort um den bestehenden Vollsortimenter und den benachbarten Discounter verfügt über eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen. Im Bereich der Kreuzstraße liegen im ZVB 2 Bushaltestellen, von denen aus der bestehende sowie der zukünftig zu ergänzende Versorgungsstandort sowie die öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, Schulzentrum) fußläufig auf kurzen Wegen zu erreichen ist. Im Bereich der Nideggener Straße besteht eine Bushaltestelle (Fahrtrichtung Brandenberg) mit einer Querungshilfe im Straßenraum. 5 Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau Stand: 16.02.2010 S.6 Im festgelegten zentralen Versorgungsbereich ergeben sich sowohl kurzfristige, als auch langfristige Entwicklungspotenziale: Kurzfristige Entwicklungspotenziale Der bestehende Vollsortimenter (REWE) an der Nideggener Straße (L 11) wird baulich erweitert; die Verkaufsfläche steigt von 1.200 auf 1.750 qm. Mit dieser Erweiterung ist ebenfalls die Errichtung eines Cafe`s verbunden, das einen eigenständigen Zugang vom Parkplatz erhält. Dieses Cafe wird auch über einen Bereich mit Außengastronomie verfügen. Hierdurch werden sowohl die Verweildauer am Versorgungsstandort als auch die Aufenthaltsqualität verbessert. Langfristige Entwicklungspotenziale Im unmittelbaren Umfeld des REWE- Marktes bestehen langfristig bauliche Entwicklungsmöglichkeiten. Hierbei sollte die Einrichtung eines öffentlichen Fußweges zur Bushaltestelle Kreuzstraße (östlich des REWE- Marktes) berücksichtigt werden. 6 Gemeinde Hürtgenwald: Städtebauliches Konzept zum ZVB Kleinhau Stand: 16.02.2010 S.7 Innerhalb der im FNP dargestellten Gemischten Bauflächen entlang der Kreuzstraße und Rinnebachstraße bestehen ebenfalls Entwicklungsmöglichkeiten für wohnverträgliches Gewerbe wie beispielsweise Dienstleistungsund Handwerksbetriebe sowie nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe. Sowohl die bestehenden als auch die langfristig möglichen gewerblichen Nutzungen sowie die öffentlichen Einrichtungen (Rathaus/ Schulzentrum) im Zentralen Versorgungsbereich sind durch bestehende oder zu ergänzende Fuß- und Radwege miteinander vernetzt. Zentraler Versorgungsbereich und Flächennutzungsplan Die Überlagerung der Abgrenzung des ZVB- mit den FNP- Darstellungen zeigt, dass ein Handlungsbedarf der Gemeinde Hürtgenwald auf der Ebene der unverbindlichen Bauleitplanung (FNP) derzeit nicht besteht: ƒ Die Erweiterungsplanungen zum REWE- Markt werden über die Aufstellung eines Bebauungsplans (2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes F1 „Kleinhau“/ Verfahren gemäß §13a BauGB) planungsrechtlich vorbereitet. Die Anpassung des FNP (Darstellung der Sortimente, Begrenzung der Verkaufsfläche) erfolgt (gemäß §13a BauGB) zu einem späteren Zeitpunkt. Die Anfrage gemäß § 32 Landesplanungs- Gesetz erfolgt im Rahmen der Aufstellung des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß der Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 16.04.2007. ƒ Innerhalb der im FNP dargestellten Gemischten Bauflächen ist die Errichtung von wohnverträglichen gewerblichen Nutzungen, wie dargestellt, möglich und städtebaulich sinnvoll. 16.02.2010 fa 7