Daten
Kommune
Hürtgenwald
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72 kB
Erstellt
18.05.10, 18:51
Aktualisiert
18.05.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
27.05.2010
62/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I, Abt. 4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
04.05.2010
Bezeichnung
5. Änderung des Flächennutzungsplanes - Urnenwald "Ruhehain Hürtgenwald" -;
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Offenlage gem.§ 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB eingegangenen Anregungen,
b) Feststellungsbeschluss
Sachverhalt:
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 den Beschluss für die vorgenannte Offenlage der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden erfolgte in der Zeit vom 02.11.2009 bis einschließlich 02.12.2009.
Die eingegangenen Anregungen wurden in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 09.03.2010
mit einer Beschlussempfehlung an den Rat beraten. Nachdem nun die artenschutzrechtlichen
Untersuchungen abgeschlossen sind und das entsprechende Gutachten vorliegt, kann der Rat der
Gemeinde Hürtgenwald nunmehr die Beschlussempfehlungen zu den einzelnen Stellungnahmen
aus der Offenlage bestätigen und den entsprechenden Feststellungsbeschluss fassen.
Die Auswertung der eingegangenen Anregungen ist der Vorlage erneut als Anlage 1 beigefügt.
Ferner liegt als Anlage 2 die überarbeitete Begründung mit Umweltbericht bei.
Nach Beratung und Beschluss über die einzelnen Anregungen darf ich Sie bitten, nachfolgenden
Beschluss zu fassen.
2 Anlagen
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Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes – Urnenwald „Ruhehain Hürtgenwald“ – im Ortsteil Vossenack in seiner Fassung
nach der Abstimmung über die eingegangenen Anregungen. Der nach der Offenlage überarbeiteten Begründung einschließlich des Umweltberichtes wird vollinhaltlich beigetreten (Feststellungsbeschluss).
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)