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Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren; hier: Beschluss über die Baumaßnahme am Kindergarten Gey)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
96 kB
Erstellt
18.05.10, 18:51
Aktualisiert
18.05.10, 18:51
Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren; 
hier: Beschluss  über die Baumaßnahme am Kindergarten Gey) Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren; 
hier: Beschluss  über die Baumaßnahme am Kindergarten Gey) Beschlussvorlage (Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren; 
hier: Beschluss  über die Baumaßnahme am Kindergarten Gey)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 27.05.2010 60/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 2 Rie/G 29.04.2010 Bezeichnung Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren; hier: Beschluss über die Baumaßnahme am Kindergarten Gey Sachverhalt: Das Vorhaben war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen der politischen Gremien der Gemeinde Hürtgenwald, letztmalig in der Sitzung des Schulausschusses am 23.02.2010. Es wird auf die Beschlussvorlage Nr. 11/2010 verwiesen. Ferner hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 28.01.2010 die Prioritätenliste für die vorgesehenen Investitionen in diesem Jahr mit der Maßnahme „Ausbau U-3 Plätze Kindergarten Gey“ bei einem Gesamtvolumen in Höhe von 470.000 € und einer Gesamtförderung in Höhe von 320.000 € beschlossen. Grundlage dieser Förderung ist die am 18.10.2007 zwischen Bund und Ländern die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“. Demnach soll für Kinder unter drei Jahren die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, ausgerichtet an einem bundesdurchschnittlichen Bedarf für 35 % der unter dreijährigen Kinder, bis zum Jahre 2013, ausgebaut werden. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies im Jahr 2013 rund 144.000 Betreuungsplätze für diese Altersgruppe. Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) hat mit Erlass vom 09.05.2008 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren“ bereitgestellt. Hiernach gewährt das Land Finanzmittel für Investitionen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagepflege, die im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen werden, wenn diese zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder dienen. Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 28.04.2009 beschlossen, den Zuwendungsantrag für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im - Seite 1 von 3 - Kindergarten Gey zu stellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, das Architekturbüro Daheim + Uppenkamp, Heimbach, mit der Planung und Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen zu beauftragen. Anschließend wurde mit Vertretern des Landesjugendamtes, des Kreisjugendamtes, des Bauordnungsamtes, der Leiterin des Kindergartens sowie Herrn Bürgermeister Buch, Herrn Fachbereichsleiter Latz sowie Frau Stolz-Maquet in einem Ortstermin die weiteren notwendigen Einzelheiten abgestimmt, um alle einzuhaltenden rechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Basierend hierauf hat Herr Architekt Uppenkamp einen Zuwendungsantrag erarbeitet, der am 22.06.2009 über dem Kreisjugendamt dem Landesjugendamt zur Entscheidung vorgelegt worden ist. Als Anlage füge ich die Auszüge des Antrags nebst Lageplan bei. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald am 08.10.2009 wurde darüber informiert, dass der Zuwendungsantrag zwischenzeitlich gestellt worden ist. Die Bewilligung wurde bisher seitens des Landejugendamtes immer noch nicht ausgesprochen. Zwar liegt nach dortiger Auskunft „der Antrag in entscheidungsreifer Form“ vor, jedoch sind seitens des Landes NRW die Mittel für das Haushaltsjahr 2010 nicht freigegeben. Mit Schreiben vom 09.04.2010 wird die Gemeinde Hürtgenwald um Auskunft gebeten, in welcher Höhe Fördergelder voraussichtlich in diesem Jahr abgerufen werden und ob ggf. Verpflichtungsermächtigungen für 2011 in Anspruch genommen werden müssen. In Übereinkunft mit Herrn Architekt Uppenkamp wurden dem Kreisjugendamt folgende Zahlungsvariante mitgeteilt: Für 2010 (bis Kassenschluss 10.12.2010) = 35 % Barmittel Für 2011 = 65 % Verpflichtungsermächtigungen In diesem Kalenderjahr wird also aufgrund der immer noch fehlenden Bewilligung die Baumaßnahme am Kindergarten Gey nicht fertig gestellt werden können. Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 22.04.2010 bei einem Gesprächstermin im hiesigen Rathaus von mir über den Sachstand in Kenntnis gesetzt. In der Sitzung werde ich zu aktuellen Entwicklungen informieren. Um die Baumaßnahme nach Vorliegen der Bewilligung umsetzen zu können zu können, wären folgende Beschlüsse zu fassen bzw. folgende Punkte zu erledigen: 1. Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald, die Baumaßnahme „Ausbau von Plätzen für Kinder von unter 3 Jahren inkl. Räumlichkeiten für die 4. Gruppe“ nach Vorliegen des Zuwendungsbescheides umzusetzen. 2. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, einen Architektenvertrag mit dem Büro Daheim + Uppenkamp, Heimbach, abzuschließen und einen Bauantrag für die Maßnahme beim Kreis Düren zu stellen. 3. Zur Begleitung der Baumaßnahme wird ein Bauteam installiert, in welches der Rat folgende Personen entsendet (Vorschlag der Verwaltung: je Fraktion ein Mitglied). Das Bauteam hat insbesondere die Aufgabe, gestalterische Fragen zu beraten und zu entscheiden in solchen Fällen, in denen ein Beschluss eines politischen Gremiums nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann. Anlage - Seite 2 von 3 - Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald bekennt sich ausdrücklich zur Bedeutung der Familienpolitik als zentrale Aufgabe für Städte und Gemeinden. Trotz großer finanzieller Belastungen durch den zu tragenden Eigenanteil der Baumaßnahme bekräftigt er, dass eine Stärkung von Familie und Beruf elementarer Bestandteil einer verantwortlichen und zukunftsgerichteten Kommunalpolitik sind. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Landesförderung beschließt der Rat, a) die Baumaßnahme „Ausbau von Plätzen für Kinder von unter 3 Jahren inkl. Räumlichkeiten für die 4. Gruppe“ umzusetzen, b) den Bürgermeister zu ermächtigen, einen Architektenvertrag mit dem Büro Daheim + Uppenkamp, Heimbach, abzuschließen und einen Bauantrag für die Maßnahme beim Kreis Düren zu stellen, c) ein Bauteam zur Begleitung der Baumaßnahme zu installieren und entsendet folgende Personen in dieses: für die CDU- Fraktion: für die SPD- Fraktion: für die FDP- Fraktion: für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Herrn/ Frau ……………………… Herrn/ Frau ………………………. Herrn/ Frau ………………………. Herrn/ Frau ……………………… Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) 470.000,00 € € 320.000,00 € Ja Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)