Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
96 kB
Erstellt
18.05.10, 18:51
Aktualisiert
18.05.10, 18:51
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
27.05.2010
60/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
2 Rie/G
29.04.2010
Bezeichnung
Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren;
hier: Beschluss über die Baumaßnahme am Kindergarten Gey
Sachverhalt:
Das Vorhaben war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen der politischen Gremien der
Gemeinde Hürtgenwald, letztmalig in der Sitzung des Schulausschusses am 23.02.2010. Es wird
auf die Beschlussvorlage Nr. 11/2010 verwiesen.
Ferner hat der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 28.01.2010 die Prioritätenliste
für die vorgesehenen Investitionen in diesem Jahr mit der Maßnahme „Ausbau U-3 Plätze
Kindergarten Gey“ bei einem Gesamtvolumen in Höhe von 470.000 € und einer Gesamtförderung
in Höhe von 320.000 € beschlossen.
Grundlage dieser Förderung ist die am 18.10.2007 zwischen Bund und Ländern die
Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“.
Demnach soll für Kinder unter drei Jahren die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege, ausgerichtet an einem bundesdurchschnittlichen Bedarf für 35 % der unter
dreijährigen Kinder, bis zum Jahre 2013, ausgebaut werden. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet
dies im Jahr 2013 rund 144.000 Betreuungsplätze für diese Altersgruppe. Das Ministerium für
Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MGFFI) hat mit
Erlass vom 09.05.2008 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei
Jahren“ bereitgestellt. Hiernach gewährt das Land Finanzmittel für Investitionen zum Auf- und
Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren. Gefördert werden
Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagepflege, die im Zeitraum
zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013 durchgeführt und abgeschlossen
werden, wenn diese zur Schaffung neuer Betreuungsplätze für unter dreijährige Kinder dienen.
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 28.04.2009
beschlossen, den Zuwendungsantrag für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im
- Seite 1 von 3 -
Kindergarten Gey zu stellen. Gleichzeitig wurde beschlossen, das Architekturbüro Daheim +
Uppenkamp, Heimbach, mit der Planung und Erstellung der erforderlichen Antragsunterlagen zu
beauftragen.
Anschließend wurde mit Vertretern des Landesjugendamtes, des Kreisjugendamtes, des
Bauordnungsamtes, der Leiterin des Kindergartens sowie Herrn Bürgermeister Buch, Herrn
Fachbereichsleiter Latz sowie Frau Stolz-Maquet in einem Ortstermin die weiteren notwendigen
Einzelheiten abgestimmt, um alle einzuhaltenden rechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Basierend
hierauf hat Herr Architekt Uppenkamp einen Zuwendungsantrag erarbeitet, der am 22.06.2009
über dem Kreisjugendamt dem Landesjugendamt zur Entscheidung vorgelegt worden ist.
Als Anlage füge ich die Auszüge des Antrags nebst Lageplan bei.
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald am 08.10.2009
wurde darüber informiert, dass der Zuwendungsantrag zwischenzeitlich gestellt worden ist.
Die Bewilligung wurde bisher seitens des Landejugendamtes immer noch nicht ausgesprochen.
Zwar liegt nach dortiger Auskunft „der Antrag in entscheidungsreifer Form“ vor, jedoch sind
seitens des Landes NRW die Mittel für das Haushaltsjahr 2010 nicht freigegeben.
Mit Schreiben vom 09.04.2010 wird die Gemeinde Hürtgenwald um Auskunft gebeten, in welcher
Höhe Fördergelder voraussichtlich in diesem Jahr abgerufen werden und ob ggf.
Verpflichtungsermächtigungen für 2011 in Anspruch genommen werden müssen. In Übereinkunft
mit Herrn Architekt Uppenkamp wurden dem Kreisjugendamt folgende Zahlungsvariante mitgeteilt:
Für 2010 (bis Kassenschluss 10.12.2010) = 35 % Barmittel
Für 2011
= 65 % Verpflichtungsermächtigungen
In diesem Kalenderjahr wird also aufgrund der immer noch fehlenden Bewilligung die
Baumaßnahme am Kindergarten Gey nicht fertig gestellt werden können.
Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 22.04.2010 bei einem Gesprächstermin im hiesigen
Rathaus von mir über den Sachstand in Kenntnis gesetzt. In der Sitzung werde ich zu aktuellen
Entwicklungen informieren.
Um die Baumaßnahme nach Vorliegen der Bewilligung umsetzen zu können zu können, wären
folgende Beschlüsse zu fassen bzw. folgende Punkte zu erledigen:
1. Beschluss des Rates der Gemeinde Hürtgenwald, die Baumaßnahme „Ausbau von Plätzen für
Kinder von unter 3 Jahren inkl. Räumlichkeiten für die 4. Gruppe“ nach Vorliegen des
Zuwendungsbescheides umzusetzen.
2. Der Rat beauftragt den Bürgermeister, einen Architektenvertrag mit dem Büro Daheim +
Uppenkamp, Heimbach, abzuschließen und einen Bauantrag für die Maßnahme beim Kreis Düren
zu stellen.
3. Zur Begleitung der Baumaßnahme wird ein Bauteam installiert, in welches der Rat folgende
Personen entsendet (Vorschlag der Verwaltung: je Fraktion ein Mitglied). Das Bauteam hat
insbesondere die Aufgabe, gestalterische Fragen zu beraten und zu entscheiden in solchen
Fällen, in denen ein Beschluss eines politischen Gremiums nicht rechtzeitig herbeigeführt werden
kann.
Anlage
- Seite 2 von 3 -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald bekennt sich ausdrücklich zur Bedeutung der Familienpolitik
als zentrale Aufgabe für Städte und Gemeinden. Trotz großer finanzieller Belastungen durch den
zu tragenden Eigenanteil der Baumaßnahme bekräftigt er, dass eine Stärkung von Familie und
Beruf elementarer Bestandteil einer verantwortlichen und zukunftsgerichteten Kommunalpolitik
sind.
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Landesförderung beschließt der Rat,
a) die Baumaßnahme „Ausbau von Plätzen für Kinder von unter 3 Jahren inkl. Räumlichkeiten für
die 4. Gruppe“ umzusetzen,
b) den Bürgermeister zu ermächtigen, einen Architektenvertrag mit dem Büro Daheim +
Uppenkamp, Heimbach, abzuschließen und einen Bauantrag für die Maßnahme beim Kreis Düren
zu stellen,
c) ein Bauteam zur Begleitung der Baumaßnahme zu installieren und entsendet folgende
Personen in dieses:
für die CDU- Fraktion:
für die SPD- Fraktion:
für die FDP- Fraktion:
für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
Herrn/ Frau ………………………
Herrn/ Frau ……………………….
Herrn/ Frau ……………………….
Herrn/ Frau ………………………
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
470.000,00 €
€
320.000,00 €
Ja
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
- Seite 3 von 3 -
(Bürgermeister)