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Beschlussvorlage (Anlage 2 zur Beschlussvorlage 66/2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
42 kB
Erstellt
20.05.10, 15:23
Aktualisiert
20.05.10, 15:23

Inhalt der Datei

Anregung Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung 2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F3 "Extra-Markt Kleinhau“ Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 1. Pledoc, mit Schreiben vom 19.04.10 im Rahmen unserer Prüfung haben wir festge- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. stellt, dass die oben genannten Maßnahmen die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber nicht berühren. • • • • • • • • Der Rat nimmt Kenntnis. E.ON Ruhrgas AG, Essen E.ON Gastransport GmbH, Essen Ferngas Nordbayern GmbH (FGN). Nürnberg GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft GmbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Haan Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Haan Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Ver- Es handelt sich hier um eine Bebauungsplan- Der Rat schließt sich dem Vorschlag der sorgungseinrichtungen der zuvor aufgelisteten änderung. Zur Urspungsplanung liegen keine Verwaltung an. Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anla- neuen Erkenntnisse vor, so dass auf eine Be- M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 0 Anregung Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung gen sonstiger Netzbetreiber (z. B. auch weite- teiligung weiterer Versorgungsunternehmen rer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweili- verzichtet werden kann. gen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt Bei einer weiteren Bebauungsplanänderung Der Rat schließt sich dem Vorschlag der erweitert oder verlagert werden oder der Ar- erfolgt eine erneute Beteiligung der Träger Verwaltung an. beitsraum die dargestellten Projektgrenzen öffentlicher Belange. wesentlich überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 2. Straßen NRW, 20.04.2010 mit Schreiben vom gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Ich gehe davon aus, das keine zusätzlichen Zufahrten zum Bebauungsplangebiet vorgesehen sind. In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist § 28 StrWG i. V. m. § 25 StrWG zu beachten. Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zur jeweiligen Gebäudeoberkante zulässig. Anlagen der Außerwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werden. Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwen- Der bestehende Erschließungsansatz bleibt Der Rat schließt sich dem Vorschlag der so bestehen wie bisher. Verwaltung an. Es ergibt sich bezüglich Werbeanlagen durch Der Rat schließt sich dem Vorschlag der die Bebauungsplanänderung keine Verände- Verwaltung an. rung, so dass keine Notwendigkeit eines besonderen Beschlusses vorliegt. M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 1 Anregung Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung det werden. Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. 3. LANUV, mit Schreiben vom 20.04.10 mit Schreiben vom 07.04.2010 beteiligen Sie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) gem. BauGB § 4 (2) am Vorentwurf des Bebauungsplans und bitten um Prüfung und ggf. Stellungnahme. Aus Sicht des Landesamtes für Natur, Umwelt Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. und Verbraucherschutz ist eine Regelbeteiligung des LANUV in Bauleitplanverfahren nicht erforderlich. In der überwiegenden Zahl der Bauleitplanverfahren werden alle Belange, die die Aufgabenbereiche des LANUV berühren können, bereits durch die Kreise und Bezirksregierungen wahrgenommen. Bei besonderen Problemstellungen bezüglich Natur- und Umweltschutz kann das LANUV als Fachdienststelle sowohl von den o. g. Behörden als auch von Städten und Gemeinden jederzeit beteiligt werden. Ich bitte Sie, Ihren Verteiler für Bauleitplanverfahren an diesen Sachstand anzupassen. Der Rat nimmt Kenntnis. Zu meiner Entlastung erhalten Sie die Planunterlagen zurück. M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 2 Anregung Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung 4. Wehrbereichsverwaltung West, Schreiben vom 29.04.10 unter Bezugnahme auf Ihr o. a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass - unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange - meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o. a. Planung bestehen. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen - einschl. untergeordneter Gebäudeteile – eine Höhe von 20 m nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung - zur Prüfung zuzuleiten. Eine Höhenbeschränkung von baulichen Anla- Die Belange sind im Bebauungsplan begen ist im Bebauungsplan durch die Begren- rücksichtigt worden. Der Rat schließt sich zung der Geschossigkeiten gegeben. Es han- dem Vorschlag der Verwaltung an. delt sich hier im tatsächlichen nur um einen Anbau, der sich bezüglich der Höhen an das Bestandsgebäude anpasst. Es besteht deshalb kein weiterer Regelungsbedarf. 5. Amprion, mit Schreiben vom 21.04.2010 im Plan bereich der o. a. Maßnahme verlaufen Der Hinweis wird zur Kenntis genommen. keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV Netzes. Der Rat nimmt Kenntnis. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüg- Die Unternehmen weiterer Versorgungslei- Der Rat schließt sich dem Vorschlag der Verwaltung an. lich weiterer Versorgungsleitungen die zustän- tungen wurden um Stellungnahme gebeten. M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 3 Anregung Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung digen Unternehmen beteiligt haben. Abschließend erlauben wir uns darauf hinzu- Der Hinweis wird zur Kenntis genommen. weisen, dass sich der RWE Konzern zum 01.09.2009 neu geordnet hat. Wir haben den Übertragungsnetzbetreiber RWE Transportnetz Strom GmbH mit sofortiger Wirkung im Wege der Umfirmierung als Amprion GmbH neu aufgestellt. Um die Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft der RWE AG intern und extern deutlich herauszustellen, hat das Unternehmen einen neuen Namen und einen eigenständigen Marktauftritt erhalten. Die Amprion GmbH wird zukünftig alle Netzaktivitäten der RWE Transportnetz Strom GmbH fortführen. Der Rat nimmt Kenntnis. 6. IHK, mit Schreiben vom 28.04.10 gegen die beabsichtigte Planung und die damit verbundene Erweiterung der Verkaufsfläche des großflächigen Einzelhandelsbetriebes bestehen seitens der Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) grundsätzlich keine Bedenken. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass in der Begründung keine Argumente für die Zulässigkeit einzelner zentrenrelevanter Sortimente zu finden sind. So sind nach der Festsetzung 1 des Planentwurf z. B. die Sortimen- Der Anregung wird nicht gefolgt. Es handelt Der Rat schließt sich dem Vorschlag der sich bei dieser Änderung lediglich um die Er- Verwaltung an. weiterung der Baufenster zur Erhöhung der Grundfläche. Die Sortimentszusammensetzung bleibt hiervon unberührt, so dass dies- M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 4 Anregung Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung te Unterhaltungselektronik und Informations- bezüglich die Festsetzung des Ursprungstechnologien nicht zulässig, obwohl sie gemäß plans bestehen bleibt. des Einzelhandelserlasses des Landes Nordrhein-Westfalen zu den zentrenrelevanten Leitsortimenten zu zählen sind. Wir empfehlen daher, zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente grundsätzlich als zulässig zu erklären, da das Vorhaben innerhalb des einzigen Zentralen Versorgungsbereiches liegt. Sollte das nicht den planerischen Absichten der Gemeinde entsprechen, ist die Zulässigkeit einzelner zentrenrelevanter Sortimente bzw. deren Unzulässigkeit besonders zu begründen, um einen Abwägungsmangel im weiteren Verfahren zu vermeiden und die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans nicht zu gefährden. 7. Kreis Düren vom 11.5.2010 zum o.g. Bauleitplanverfahren wurden folgende Ämter der Kreisverwalung Düren beteiligt: • Straßenverkehrsamt • Kämmerei • Kreisentwicklung - -straßen • Bauordnung und Wohnungswesen • Wasser, Abfall und Umwelt • Landschaftspflege und Naturschutz Immissionsschutz Anlässlich des o.a. Bauleitplanverfahrens wurde seitens des Ing. Büros Dr. Szymanski & Partner mit Bericht 2010 1304 vom Der Anregung wird gefolgt. M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Im Bebauungsplan werden die Öffnungszeiten von 6:00-21:45 Uhr festegsetzt. Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 5 Anregung 10.03.2010 eine gutachterliche Stellungnahme zur Lärmsituation im Umfeld des Bebauunsplanes Nr. F 1 „Extra-Markt Kleinhau – REWE-Markt“ verfasst. Hierzu ist aber anzumerken, dass in dem Gutachten von keinem Kundenverkehr in der zeit von 22:00 – 06.00 Uhr ausgegangen wird. Unter Punkt 4 (Lärmschutz) des Entwurfs zum o.g. Bauleitplanverfahren wird aber eine mögliche Öffnungszeit von 06:00 – 22:00 Uhr in Erwägung gezogen. Dies hätte zur Folge, dass auf dem Parkplatz nach Schließung des Verbrauchermarktes auch noch nach 22:00 Uhr Kundenverkehr zu rechnen ist. Sofern von der Möglichkeit, die Öffnungszeiten des Verbrauchermarktes bis 22:00 Uhr auszuweiten Gebrauch gemacht wird, müsste diese Lärmsituation neu betrachtet werden. Des weiteren wird empfohlen, entsprechend des o.g. Gutachtens auf dem Grundstück Flur 19 Flurstück 133 keine Wohnbebauung zuzulassen, weil dort wegen der Nähe zur Anlieferung des Verbrauchermarktes mit erhöhten Lärmkonflikten zu rechnen ist. Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung Der Anregung wird nicht gefolgt. Es erfolgt Der Rat schließt sich dem Vorschlag der eine Einhausung der Anlieferung, so dass Verwaltung an. keine Konlikte vorliegen. Ansonsten bestehen aus immissionsschutzrechticher Sicht unter Berücksichtigung des v.g. schallschutztechnischen Gutachtens keine Bedenken. Wasserwirtschaft Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist folgendes zu beachten: M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 6 Anregung Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung Niederschlagsbeseitigung In der textlichen Festsetzung Nr. 6 der o.g. Änderung wird festgelegt, dass die anfallenden Oberflächenwässer an den Kanal angeschlossen werden müssen. Derzeit werden die Dachflächenwässer des vorhandenen REWE-Marktes gemäß wasserrechtlicher Erlaubnis vom 01.07.1997 über eine Rigole in den Untergrund versickert. Da die 2. Änderung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. F 1 mit seinen Festsetzungen ersetzen soll, steht der Anschluss an den Kanal dem entgegen. Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit Frau Christ, Planungsbüro VDH Projektmanagement GmbH stattgefunden. Ihr wurde eine Kopie der zeichnerischen Darstellung der Versickerungsanlage ausgehändigt. Mit E-Mail vom 05.05.2010 bestätigt Frau Christ folgendes: 1. Die textliche Festsetzung Nr. 6 wird wie folgt ergänzt: Auf der Fläche EW 1 (Bestand) ist das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu versickern und das Niederschlagswasser der Dachflächen der Fläche EW 2 (Anbau) der Ortskanalisation zuzuführen. Das verschmutzte Niederschlagswasser von den VerM:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 7 Anregung Vorschlag Stellungnahme Beschlussempfehlung kehrsflächen ist der Ortskanalisation zuzuführen. 2. Die Abstandsflächen von der Versickerungsanlage zum geplanten Anbau werden eingehalten. Unter der Voraussetzung, dass diese Änderungen bzw. Ergänzungen in den Bebauungsplan einfließen, bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine bedenken gegen die o.g. 2. Änderung. Der Anregung wird gefolgt. Es wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass das Niederschlagswasser der Dachflächen der Erweiterung und das verschmutzte Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen der Ortskanalisation zuzuführen ist. Das verschmutzte Niederschlagswasser von den Verkehrsflächen ist der Ortskanalisation zuzuführen. Keine Bedenken haben geäußert: 1. Stadtwerke Düren, mit Schreiben vom 07.04.10 2. EWV, mit Email vom 13.04.10 3. Kreispolizeibehörde Düren, mit Schreiben vom 13.04.10 4. RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH, mit Schreiben vom 14.04.10 5. Handwerkskammer Aachen, mit Schreiben vom 23.04.10 6. Wasserverband Eifel-Rur, mit Schreiben vom 27.04.10 7. Stadt Stolberg, mit Schreiben vom 28.04.10 M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-04-13-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc 8