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Hürtgenwald
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20.05.10, 15:23
Aktualisiert
20.05.10, 15:23
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Anregung
Vorschlag Stellungnahme
Beschlussempfehlung
2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F3 "Extra-Markt Kleinhau“
Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
1. Frau Maria Hensch, Rosenweg 8,
52372 Kreuzau-Winden,
mit Schreiben vom 10.05.2010
als Eigentümerin der Grundstücke Gemarkung
Kleinhau, Flur 19, Flurstücke 133 und 134
habe ich Einsicht in den offen gelegten Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
"Extra-Markt, Kleinhau" genommen.
In den bisherigen Planungen sehe ich meine
Belange als Eigentümerin der angrenzenden
(Wohn) Grundstücke noch nicht ausreichend
gewahrt.
Entsprechend des Gutachtens zur Lärmbelas- Der Anregung wird gefolgt.
tung geht insbesondere für das Grundstück
Flurstück 133 durch den Anlieferverkehr eine
deutliche Einschränkung der Nutzbarkeit des
Grundstückes einher. Diesem sollte dadurch
begegnet werden, dass der Anlieferbereich
mit den anstehenden Umbaumaßnahmen gemäß Vorgaben im Bebauungsplan überdacht
werden muss und nicht wie bisher geplant
durch Aufnahme einer Bestimmung, bei Bebauung des Grundstückes Flurstück 133 die
Überdachung
nachzuholen
zu
müssen.
Schließlich war und ist es die unternehmeri-
M:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-05-12-Bürger-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
In einer Bescheinigung des Eigentümers
und einer Festsetzung im Bebauungsplan
wird die Einhausung der Anlieferung vertraglich festgehalten. Demnach erfolgt die
Einhausung zusammen mit der Errichtung
des Anbaus.
Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc
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Beschlussempfehlung
sche Entscheidung des Marktbetreibers, den
lärmintensivsten Teil seines Betriebes nächstmöglich an die langjährig gewachsene Wohnbebauung in der Rinnebachstraße zu legen.
Ich überlege zudem, das vorgenannte Grundstück, nachdem es nunmehr als Bauland erschlossen ist, mit einem Wohngebäude zu
bebauen bzw. zu veräußern. Ein nachträgliches Überdachen des Anlieferbereiches wäre
verwaltungs- und verfahrensaufwändig für alle
Beteiligten. Eine Rücksprache mit dem
Bauordnungsamt bei der Kreisverwaltung Düren hat dies bestätigt. Der Marktbetreiber
müsste mehrere Baumaßnahmen in zeitlichem
Abstand durchführen. Eine im Bebauungsplan
vorgeschriebene Überdachung zur Lärmreduzierung bereits mit den Umbaumaßnahmen
wäre also im allgemeinen Interesse.
2. Herr Benedikt Goggart, Rinnebachstraße
12, 52393 Hürtgenwald,
mit Schreiben vom 10.05.2010
nach mehr als zehn Jahren Erfahrung mit den
Gegebenheiten des EXTRA-Marktes, möchte
ich im Sinne verträglicher, nachbarschaftlicher
Verhältnisse mit bestehender, aber auch künftiger, von der Gemeinde zugesagter Wohnbebauung bezüglich der Anstehenden REWEMarkterweiterung auf folgende Punke eingehen:
1. Immissionen des Anlieferbereichs
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Nr. F1 Extra-Markt Kleinhau.doc
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Das Sondergebiet Extra-Markt ist unmittelbar
mit umfangreichen Sondergebieten (LIDI ...
sowie KIK bis Schlecker) und einem Mischgebiet (Rettungswache etc.) benachbart. Ein im
Schallgutachten genannter Abschlag von 6
dB(A) aufgrund vorhandener Vorbelastung
erfolgt letztlich nicht. Es ist zu erwarten, dass
die Immissionen durch zusätzliche Gewerbeansiedlung z. B. im Mischgebiet zunehmen
werden. Die Richtwerte nach TA-Lärm nimmt
der Gutachter zu 100% nur für den erweiterten REWE-Markt in Anspruch.
Das Schallgutachten bewertet trotzdem die Der Anregung wird gefolgt.
Immissionen für die bebaubaren Grundstücke
132 und 133 an der Straße "Zum Steinbruchbruch" als kritisch. Dies gilt ebenfalls für die in
nördlicher Richtung dahinter liegenden freien
Flächen, deren Bebaubarkeit von der Gemeinde Hürtgenwald zugesagt wurde ("Bauerwartungsland“).
Der Gutachter empfiehlt, den Konflikt durch
eine später durchzuführende Einhausung der
Ladezone zu begegnen und regt an, den Anlieferbereich als überbaubare Fläche auszuweisen. Es linden sich keine Hinweise, wer die
Einhausung bezahlen wird. Betroffenen Künftigen Bauherrn (in den freien Flächen gegenüber der Anlieferzone aber auch im Mischgebiet) ist kein ist kein passiver Schallschutz
zuzumuten! Nicht auszudenken sind die möglichen Folgen, wenn jeder Bauwillige (z.B. die
in den anderen Sondergebieten, die im MischM:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-05-12-Bürger-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
In einer Bescheinigung des Eigentümers
und einer Festsetzung im Bebauungsplan
wird die Einhausung der Anlieferung vertraglich festgehalten. Demnach erfolgt die
Einhausung zusammen mit der Errichtung
des Anbaus.
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gebiet oder die in künftigen Baugebieten) die
Grenzwerte nach TA-Lärm jeweils für sich
alleine beansprucht, obendrein die Lösung der
selbst verursachten Lärmprobleme in die Zukunft schiebt und ggf. anderen Bauherrn deren Kosten aufbürdet.
Nach dem Verursacherprinzip rege ich an, die
in Betracht gezogene Einhausung nicht irgendwann anzugehen, sondern jetzt in die
Änderung des Bebauungsplanes zu integrieren.
2. Lüftungsanlagen und Ventilatoren
Im zweiten Betriebsjahr des EXTRA-Marktes
ergaben sich erhebliche Probleme durch laut
gewordenen Dachventilatoren. Unsere privaten Messungen ergaben bis zu 12dB(A) (d.h.
400 %) überhöhte Grenzwerte. Das Problem
wurde nach Anlieger-Reklamation durch den
Einbau einer zweiten parallelen Kühlanlage
und den Ersatz der schnell laufenden durch
langsam laufende Ventilatoren gelöst.
Um zukünftigen Konflikten durch Lüftungsanlagen, Ventilatoren etc. auszuschließen, rege
ich an, folgenden Text aus dem ersten Schallgutachten Extra-Markt (Nr. 960 751/ Dr. Szymanski/ 13.04.1996/ Seite 8/ Absatz I) in die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F§
„Extra-Markt Kleinhau – Erweiterung des Rewe-Marktes“ zu übernehmen:
Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Lüf- Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
tungstechnik bleibt aufgrund der Be- Verwaltung an.
bauungsplanänderung unberührt, so dass
hier keine Änderungen ergeben. Die Forderungen des Lärmschutzgutachtens Nr. 960
751 vom 13.04.1996 bleiben diesbezüglich
weiterhin bestehen und werden weiterhin
erfüllt.
„Soweit motorische Zu- und Fortluftanlagen
auf dem Dach des geplanten Extra-Marktes
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installiert werden, sollen diese zur Vermeidung
einer akustisch wahrnehmbaren Anhebung der
Prognose-Beurteilungspegel Immissionspegel
von je 40 dB(A) gemessen in 10 m Entfernung
nicht überschreiten; bei Eihaltung dieser Werte ist gewährleistet, dass an allen Immissionsorten die Beurteilungspegel unverändert bleiben.“
Darüber hinaus sollten alle planerischen Vorgaben, die für den Extra-Markt galten und von
den derzeit geplanten Änderungen nicht betroffen sind, auch für die Erweiterung des
Rewe-Marktes Gültigkeit beibehalten.
3. Licht-Emissionen
In den ausliegenden Unterlagen zur Erweiterung des Rewe-Marktes werden keine Aussagen über Lichtemissionen gemacht. Neonröhren an den Außenwänden verursachten Probleme. Diese wurden durch nachträglich angebrachte Abdeckung der Lichtquellen gelöst.
Andererseits leuchtet ein 1000 Watt Strahler
(Getränkebereich) seit Jahren ins Umfeld und
sogar in privaten Wohnraum.
Ich rege an, die Leuchtmittel so anzubringen,
dass direkter Blick von benachbarten Grundstücken in die Lichtquellen nicht stattfinden
kann.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Durch die Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
Bebauungsplanänderung erfolgt keine we- Verwaltung an.
sentliche Veränderung der Lichtimmissionen.
Die Anregung der Anbringung der Leuchtmittel betrifft nicht die Ebene der Bauleitplanung, sondern der Ausbauplanung.
4. Nachtanlieferung
Die ausliegende Planung (Entwurf!?) sowie Eine Nachtanlieferung und Öffnungszeiten im Die Öffnungszeiten und die Anlieferungsdas zugehörige Schallgutachten gehen bezüg- Nachtzeitraum sind nicht vorgesehen, so zeiten werden im Bebauungsplan festgeM:\09-44-Edeka Kleinhau\Word\Abwägung\10-05-12-Bürger-2. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans
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lich der Anlieferung und dem Kundeverkehr
von reinem Tagesbetrieb aus. In der Nacht
von 22.00 bis um 6.00 Uhr soll weder geliefert
noch eingekauft werden. Immissionen im
Nachtzeitraum werden deshalb erst gar nicht
untersucht.
Wie bekannt sein dürfte, wurde trotz entsprechender Beschilderung zu Extra-Marktzeiten
das Nachtanlieferverbot nicht eingehalten. Es
kann den Anliegern nicht zugemutet werden,
einzelne nächtliche Lieferfahrzeuge anzuzeigen, wenn gleichzeitig Nachtanlieferung normal ist. Statt wie zu Extra-Markt-Zeiten den
nächtlichen Lieferanten Gebäudeschlüssel
auszuhändigen, könnte man z.B. mit einer
Schranke die Zufahrt nachts sperren. Möglicherweise war das Problem der Geschäftsleitung nicht einmal bekannt.
Damit sich die Planung nicht (wieder) als
wertlos erweist, rege ich an, die Managementebene des Rewe-Marktes über die Vorgabe „Keine Anlieferung während 22.00 und
6.00 Uhr“ zu informieren.
Vorschlag Stellungnahme
Beschlussempfehlung
dass hierfür keine notwendig waren. setzt.
Zusützlich wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass die Öffnungszeiten von 6:0021:45 und die Anlieferung von 6:00-22:00
Uhr erfolgen.
Die Anregung betrifft nicht die Ebene der Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
Bauleitplanung, sondern ist eine bauord- Verwaltung an.
nungsrechtliche Angelegenheit.
5. Sonstige Hinweise
Veranstaltungen jeglicher Art auf den Parkflä- Die Anregung betrifft nicht die Ebene der Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
chen der Sondergebiete wurden ausgeschlos- Bauleitplanung, so das kein Beschluss erfor- Verwaltung an.
sen. Gewerbliche Nutzung am Wochenende derlich ist.
hat es trotzdem gegeben. Zuzüglich kommt es
zu privater Nutzung. Die Parkplätze sind zu
allen Zeiten beliebte Treffpunkte. Sehr störend
erweis sich an Wochenende die Nutzung als
Rennbahn für ferngesteuerte Spielautos.
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Das Marktgelände ist in östlicher Richtung mit Die Anregung betrifft nicht die Ebene der Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
einer Buchenhecke umgrenzt. Die Buchen- Bauleitplanung, so das kein Beschluss erfor- Verwaltung an.
pflanzen, die nach landschaftspflegerischem derlich ist.
Begleitplan ursprünglich für den Kundenparkplatz vorgesehen waren, wurden nach meinem Vorschlag hier eingeschlagen (Änderung
der Parkordnung). Die Pflegearbeiten oblagen
bisher mir, dem Bauhof der Gemeinde und
dem für den Extra-Markt tätigen Landschaftspfleger auf freiwilliger Basis.
Ich rege an, die Buchenhecke mit ihren Überhältern zu erhalten. Für das Ortsbild von
Kleinhau wäre es schön, wenn die Firma Rewe
die Pflege ihrer Buchenhecke nach nordeifler
Art übernehmen und fördern, d.h. in Auftrag
geben würde.
Die Lärmschutzwand wurde als beidseitig beplankter Fichtenholzzaun ausgeführt. Die nicht
unbedingt als dauerhaft stabil ausgeführte
Schallschutzwand ist zumindest reparaturbedürftig.
Neben dem verschmutzten Niederschlagswas- Das Niederschlagswasser wird gemäß beste- Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
ser der Verkehrsflächen, soll künftig zusätzlich henden Ortsrechts in die Kanalisation einge- Verwaltung an.
auch das Niederschlagswasser der Dachflä- leitet.
chen der Ortskanalisation zugeführt werden.
Ich bitte bezüglich ausreichender Aufnahmekapazität der Ortskanalisation um Prüfung
durch das hiesige Bauamt.
Die Sauberkeit im Umfeld des Marktes lässt zu Die Anregung betrifft nicht die Ebene der Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
wünschen übrig. Nicht nur Schüler, auch an- Bauleitplanung, so das kein Beschluss erfor- Verwaltung an.
dere Kunden, aber auch Anlieferfahrer entsor- derlich ist.
gen durch Wegwerfen. Dem Erscheinungsbild
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des Marktes ist es zuträglich, wenn umliegende, direkt benachbarte Gehwege auch sauber
gehalten werden.
6. Zusammenfassung
6.1 Nach dem Verursacherprinzip rege ich an, Der Anregung wird gefolgt.
die Ladezone nicht nur als überbaubare Fläche
auszuweisen, sondern die Einhausung des
Anlieferbereiches unmittelbar in die ReweErweiterung aufzunehmen, so dass zukünftige
Bebauung nicht behindert wird.
6.2 Die im ersten Gutachten festgeschriebene
Grenzbelastung bezüglich der Maximalwerte
der Immissionen von Dachventilatoren und
Lüftungen („je 40 dB(A) gemessen in 10 m
Abstand…“) bitte ich fortzuschreiben.
In einer Bescheinigung des Eigentümers
und einer Festsetzung im Bebauungsplan
wird die Einhausung der Anlieferung vertraglich festgehalten. Demnach erfolgt die
Einhausung zusammen mit der Errichtung
des Anbaus.
Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Lüf- Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
tungstechnik bleibt aufgrund der Be- Verwaltung an.
bauungsplanänderung unberührt, so dass
hier keine Änderungen ergeben. Die Forderungen des Lärmschutzgutachtens Nr. 960
751 vom 13.04.1996 bleiben diesbezüglich
weiterhin bestehen und werden weiterhin
erfüllt.
6.3 Ich rege an, Leuchtmittel so abzudecken Die Anregung betrifft nicht die Ebene der Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
oder zu montieren, dass direkter Blick von Bauleitplanung, sondern ist Bestandteil der Verwaltung an.
benachbarten Grundstücken in die Lichtquel- Ausbauplanung.
len nicht möglich ist.
6.4 Ich bitte um Einhaltung der in der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. F3 „ExtraMarkt Kleinhau- Erweiterung des ReweMarktes“ festgeschriebenen Nachtruhe.
Der Anregung wird gefolgt. Im Bebauungs- Die Öffnungszeiten und die Anlieferungsplan wird festgesetzt, dass die Öffnungszei- zeiten werden im Bebauungsplan festgeten von 6:00-21:45 und die Anlieferung von setzt.
6:00-22:00 Uhr erfolgen.
Die Probleme, die sich mit dem benachbarten Die Anregung betrifft nicht die Ebene der Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
Sondergebiet Extra-Markt ergaben, lösten die Bauleitplanung, so das kein Beschluss erfor- Verwaltung an.
Anlieger alleine oder durch Kontaktaufnahme derlich ist.
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mit der Fa. Extra. Für zukünftige Problemlösungen im Umfeld umfangreicher Sondergebiete rege ich an, dass es neben den Beschlüssen und Spatenstichen noch andere
Betätigungsmöglichkeiten
besonders
für
Kleinhauer Kommunalpolitiker gibt.
Die sich 1996 vom Extra-Markt betroffen füh- Die Anregung betrifft nicht die Ebene der Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
lenden Anlieger sind bezüglich der anstehen- Bauleitplanung, so das kein Beschluss erfor- Verwaltung an.
den Rewe-Erweiterung nicht mehr ange- derlich ist.
schrieben worden. Die Anlieger, mit denen ich
sprach, haben allenfalls davon gehört. Auf den
ab 1996 gemachten Erfahrungen mit unserer
Kommune ist kaum noch ein Anlieger bereit,
sich mit den Sondergebieten und ihrer Entwicklung durch Stellungnahmen zu beschäftigen. Bitte betrachten Sie diese meine Eingabe
deshalb auch stellvertretend für die vielen
Anrainer, die mürbe geworden die Meinung
vertreten, dass jegliche Stellungnahmen am
Handelsstandort ohnehin vergeblich sind.
Ich würde mich freuen, wenn meine Anregun- Die Anregung betrifft nicht die Ebene der Der Rat schließt sich dem Vorschlag der
gen diesmal nicht wieder in Rekordzeit vom Bauleitplanung, so das kein Beschluss erfor- Verwaltung an.
Tisch gefegt werden. Letztlich liegt es wieder derlich ist.
einmal in Ihrer Hand, ob in der bürgerfreundlichen Gemeinde Hürtgenwald ein gegebenes
Wort noch einen Wert darstellt.
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