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Beschlussvorlage (Investitionen in gemneindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
02.06.10, 18:37
Aktualisiert
02.06.10, 18:37
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Schulausschuss Termin 17.06.2010 76/2010 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 2 Rie/G 31.05.2010 Bezeichnung Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren; hier: Gemeindliche Kindergärten in Brandenberg und Kleinhau Sachverhalt: Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2010 beschlossen, zum Ausbau der Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren (U-3) vordringlich die Baumaßnahme in der Kindertageseinrichtung in Gey umzusetzen. Zu dieser Maßnahme hat auch eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am 27.05.2010 stattgefunden. Am 17.04.2009 hat ein Ortstermin in den Kindergärten Brandenberg und Kleinhau mit Vertretern des Jugendamtes und des Bauordnungsamtes stattgefunden. Ergebnis war, dass in Brandenberg Ausbaumöglichkeiten innerhalb des Gebäudes als gegeben angesehen wurden, in Kleinhau müsste hingegen eine bauliche Erweiterung des Gebäudes zur Straße hin erfolgen. Zu entscheiden ist, ob und ggf. in welchem Umfang weitere Zuwendungsanträge beim Landesjugendamt für Maßnahmen in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen in Kleinhau und Brandenberg erarbeitet und gestellt werden sollen. Auf Beschluss des Schulausschusses vom 28.04.2009 sind dem Kreisjugendamt vorsorglich folgende beabsichtigte Ausbaumaßnahmen gemeldet worden: Kindergarten Kleinhau, Schaffung von 9 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Jahr 2011 Kindergarten Brandenberg, Schaffung vom 6 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Jahr 2012 - Seite 1 von 3 - Die Zuwendungsrichtlinien sehen folgende Förderung und Eigenbeteiligung vor: a) Für kleinere bauliche Maßnahmen innerhalb der Bausubstanz (wie in Brandenberg) ein Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben von 8.500 € pro U-3 Platz sowie für die Ausstattung der Räume zusätzlich max. 3.500 € pro U-3 Platz; Gesamt Förderhöchstbetrag 12.000 € x 90% Zuschuss = 10.800 €, Eigenanteil Träger 1.200 € b) Bei Neubaumaßnahmen (wie in Kleinhau) ein Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben von 20.000 € pro U-3 Platz; Gesamt Förderhöchstbetrag 20.000 € x 90% Zuschuss = 18.000 €, Eigenanteil Träger 2.000 € Nach den Förderrichtlinien (siehe Rundschreiben Nr. 42/570/2008 des Landesjugendamtes-LVR-) sind Zuwendungsanträge jährlich zum 30.06. für das kommende Haushaltsjahr zu stellen, beispielsweise zum 30.06.2010 für das Jahr 2011. Die tatsächliche Situation für das kommende Kindergartenjahr, welches am 01.08.2010 beginnt, stellt sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wie folgt dar: Kindergarten Kleinhau Von Erziehungsberechtigten angemeldeter Bedarf aufgrund der schriftlichen Bedarfsabfrage im Dezember 2009 zum 01.08.2010 Vom Kreisjugendamt bewilligte U-3 Plätze Zum 01.08.2010 tatsächlich belegte U-3 Plätze (unterschriebene Betreuungsverträge liegen vor) 8 8 4 Von Erziehungsberechtigten angemeldeter Bedarf aufgrund der schriftlichen Bedarfsabfrage im Dezember 2009 zum 01.08.2010 Vom Kreisjugendamt bewilligte U-3 Plätze Zum 01.08.2010 tatsächlich belegte U-3 Plätze (unterschriebene Betreuungsverträge liegen vor) 4 7 7 Kindergarten Brandenberg Das Kreisjugendamt hat aufgrund der aktuellen vorliegenden Kinderzahlen den Bedarf im Einzugsbereich des Kindergartens Brandenberg für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren von bisher 6 Plätzen auf nunmehr 10 bis 12 Plätze nach oben korrigiert. Zur Einrichtung der zweiten Gruppe im Kindergarten Brandenberg zum 01.08.2010 (im jetzigen Kindergartenjahr ist dort nur eine Gruppe eingerichtet) hat am 19.05.2010 ein Ortstermin mit Vertretern des Kreisjugendamtes, des Kreisbauordnungsamtes, der Kindergartenleitung sowie dem Kindergartenträger stattgefunden. Ergebnis ist, dass bereits zum kommenden Kindergartenjahr die sanitären Anlagen zu überarbeiten sind (u.a. Schaffung von Wickelmöglichkeiten) und ein zusätzlicher Ruhe- bzw. Schlafraum einzurichten ist. Diese Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um den Bedarf von 10 bis 12 Plätzen für U-3 Kinder decken zu können. Um kein zeitlich befristetes Provisorium zu schaffen, wird seitens des Kreisjugendamtes vorgeschlagen, die Maßnahmen für die Einrichtung der zweiten Gruppe zum 01.08.2010 mit den darüber hinausgehenden Maßnahmen für 10 bis 12 Plätze für U-3 Kinder zu verbinden. Hierzu wäre unter Einschaltung eines Architekten sowohl ein Zuwendungsantrag an das Landesjugendamt als auch ein Bauantrag zu erarbeiten (gleiches Verfahren wie bei der Baumaßnahme am Kindergarten Gey). - Seite 2 von 3 - Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die baulichen Maßnahmen im Kindergarten Brandenberg für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2010/2011 umzusetzen. Er beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, einen hierauf abgestimmten Zuwendungs- und Bauantrag erarbeiten zu lassen, der dem Bedarf von 10 bis 12 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Rechnung trägt. Die abschließende Entscheidung über die Umsetzung hierzu bleibt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald vorbehalten. Für den Kindergarten Kleinhau wird die Entwicklung der Bedarfszahlen weiterhin beobachtet und zu gegebener Zeit den politischen Gremien vorgetragen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja, bei Umsetzung der Baumaßnahme. Höhe wird zurzeit ermittelt. Ggf. mündl. Ausführungen in der Sitzung. € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen Kostenstelle bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abteilung) - Seite 3 von 3 - (Bürgermeister)