Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
87 kB
Erstellt
02.06.10, 18:37
Aktualisiert
02.06.10, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Schulausschuss
Termin
17.06.2010
76/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
2 Rie/G
31.05.2010
Bezeichnung
Investitionen in gemeindliche Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren;
hier: Gemeindliche Kindergärten in Brandenberg und Kleinhau
Sachverhalt:
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 23.02.2010 beschlossen, zum Ausbau der
Kindergartenplätze für Kinder unter 3 Jahren (U-3) vordringlich die Baumaßnahme in der
Kindertageseinrichtung in Gey umzusetzen. Zu dieser Maßnahme hat auch eine entsprechende
Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald am
27.05.2010 stattgefunden.
Am 17.04.2009 hat ein Ortstermin in den Kindergärten Brandenberg und Kleinhau mit Vertretern
des Jugendamtes und des Bauordnungsamtes stattgefunden. Ergebnis war, dass in Brandenberg
Ausbaumöglichkeiten innerhalb des Gebäudes als gegeben angesehen wurden, in Kleinhau
müsste hingegen eine bauliche Erweiterung des Gebäudes zur Straße hin erfolgen.
Zu entscheiden ist, ob und ggf. in welchem Umfang weitere Zuwendungsanträge beim
Landesjugendamt für Maßnahmen in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen in Kleinhau
und Brandenberg erarbeitet und gestellt werden sollen.
Auf Beschluss des Schulausschusses vom 28.04.2009 sind dem Kreisjugendamt vorsorglich
folgende beabsichtigte Ausbaumaßnahmen gemeldet worden:
Kindergarten Kleinhau, Schaffung von 9 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Jahr 2011
Kindergarten Brandenberg, Schaffung vom 6 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren im Jahr 2012
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Die Zuwendungsrichtlinien sehen folgende Förderung und Eigenbeteiligung vor:
a) Für kleinere bauliche Maßnahmen innerhalb der Bausubstanz (wie in Brandenberg) ein
Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben von 8.500 € pro U-3 Platz sowie für die
Ausstattung der Räume zusätzlich max. 3.500 € pro U-3 Platz;
Gesamt Förderhöchstbetrag 12.000 € x 90% Zuschuss = 10.800 €, Eigenanteil Träger 1.200 €
b) Bei Neubaumaßnahmen (wie in Kleinhau) ein Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben
von 20.000 € pro U-3 Platz;
Gesamt Förderhöchstbetrag 20.000 € x 90% Zuschuss = 18.000 €, Eigenanteil Träger 2.000 €
Nach den Förderrichtlinien (siehe Rundschreiben Nr. 42/570/2008 des Landesjugendamtes-LVR-)
sind Zuwendungsanträge jährlich zum 30.06. für das kommende Haushaltsjahr zu stellen,
beispielsweise zum 30.06.2010 für das Jahr 2011.
Die tatsächliche Situation für das kommende Kindergartenjahr, welches am 01.08.2010 beginnt,
stellt sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wie folgt dar:
Kindergarten Kleinhau
Von Erziehungsberechtigten
angemeldeter Bedarf aufgrund der
schriftlichen Bedarfsabfrage im
Dezember 2009 zum 01.08.2010
Vom Kreisjugendamt
bewilligte U-3 Plätze
Zum 01.08.2010 tatsächlich
belegte U-3 Plätze
(unterschriebene Betreuungsverträge liegen vor)
8
8
4
Von Erziehungsberechtigten
angemeldeter Bedarf aufgrund der
schriftlichen Bedarfsabfrage im
Dezember 2009 zum 01.08.2010
Vom Kreisjugendamt
bewilligte U-3 Plätze
Zum 01.08.2010 tatsächlich
belegte U-3 Plätze
(unterschriebene Betreuungsverträge liegen vor)
4
7
7
Kindergarten Brandenberg
Das Kreisjugendamt hat aufgrund der aktuellen vorliegenden Kinderzahlen den Bedarf im
Einzugsbereich des Kindergartens Brandenberg für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren von
bisher 6 Plätzen auf nunmehr 10 bis 12 Plätze nach oben korrigiert.
Zur Einrichtung der zweiten Gruppe im Kindergarten Brandenberg zum 01.08.2010 (im jetzigen
Kindergartenjahr ist dort nur eine Gruppe eingerichtet) hat am 19.05.2010 ein Ortstermin mit
Vertretern des Kreisjugendamtes, des Kreisbauordnungsamtes, der Kindergartenleitung sowie
dem Kindergartenträger stattgefunden. Ergebnis ist, dass bereits zum kommenden
Kindergartenjahr die sanitären Anlagen zu überarbeiten sind (u.a. Schaffung von
Wickelmöglichkeiten) und ein zusätzlicher Ruhe- bzw. Schlafraum einzurichten ist. Diese
Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um den Bedarf von 10 bis 12 Plätzen für U-3 Kinder decken
zu können.
Um kein zeitlich befristetes Provisorium zu schaffen, wird seitens des Kreisjugendamtes
vorgeschlagen, die Maßnahmen für die Einrichtung der zweiten Gruppe zum 01.08.2010 mit den
darüber hinausgehenden Maßnahmen für 10 bis 12 Plätze für U-3 Kinder zu verbinden. Hierzu
wäre unter Einschaltung eines Architekten sowohl ein Zuwendungsantrag an das
Landesjugendamt als auch ein Bauantrag zu erarbeiten (gleiches Verfahren wie bei der
Baumaßnahme am Kindergarten Gey).
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Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald beschließt, die baulichen Maßnahmen im
Kindergarten Brandenberg für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren im Kindergartenjahr
2010/2011 umzusetzen. Er beauftragt die Verwaltung darüber hinaus, einen hierauf abgestimmten
Zuwendungs- und Bauantrag erarbeiten zu lassen, der dem Bedarf von 10 bis 12 Plätzen für
Kinder unter 3 Jahren Rechnung trägt. Die abschließende Entscheidung über die Umsetzung
hierzu bleibt dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald vorbehalten.
Für den Kindergarten Kleinhau wird die Entwicklung der Bedarfszahlen weiterhin beobachtet und
zu gegebener Zeit den politischen Gremien vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja, bei Umsetzung der Baumaßnahme. Höhe wird zurzeit ermittelt. Ggf. mündl.
Ausführungen in der Sitzung.
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)