Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
18.06.10, 18:50
Aktualisiert
18.06.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
01.07.2010
92/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
14.06.2010
Bezeichnung
Errichtung einer Biogasanlage im Ortsteil Kleinhau;
hier: a) Vorstellung der Bauleitplanung,
b) Vorstellung der Biogasanlage
Sachverhalt:
Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Düren mbH – GWS – plant im Ortsteil Kleinhau
den Bau und Betrieb einer Biogasanlage. Der Standort der möglichen Anlage liegt im Außenbereich. Um für die Anlage Baurecht zu erhalten, muss der Flächennutzungsplan geändert und ein
Bebauungsplan aufgestellt werden. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist vorab die
Zustimmung der Bezirksregierung gem. § 32 Landesplanungsgesetz erforderlich. Der Antrag auf
Zustimmung liegt der Bezirksregierung vor. Diesbezüglich findet am 22.06.2010 ein Ortstermin mit
der Bezirksregierung, der Kreisverwaltung, der GWS und der Gemeinde statt. Über das Ergebnis
dieses Gespräches wird in der Sitzung berichtet.
Bei einem positiven Ergebnis wird Herr Henze von der GWS die Bauleitplanung für die Änderung
des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes vorstellen. Zu Ihrer Information sind aber schon vorab die Planzeichnung und die Begründung für die beiden vorgenannten
Bauleitverfahren als Anlage beigefügt.
Sollte das Projekt die Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses finden, könnte in der
Gemeinderatssitzung am 08.07.2010 ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für die Änderung
des Flächennutzungsplanes und für die Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst werden.
Weiterhin wird Herr Dipl.-Ing. Neuß vom Ing.-Büro Berg & Partner GmbH in der Sitzung den Bau
und Betrieb der Biogasanlage vorstellen.
1 Anlage
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Beschlussvorschlag:
Ohne
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein, da Bauleitverfahren von der GWS durchgeführt werden.
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)