Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
74 kB
Erstellt
18.06.10, 18:50
Aktualisiert
18.06.10, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
01.07.2010
89/2010
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Abteilung:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
14.06.2010
Bezeichnung
Errichtung einer Flächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück Gemarkung Vossenack,
Flur 3, Nr. 504
Sachverhalt:
Der Grundstückseigentümer hat für das vorgenannte Grundstück eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Flächenphotovoltaikanlage beim Kreis Düren eingereicht. Mit Datum vom 12.05.2010
bittet der Kreis Düren um Herstellung des Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB. Nähere Erläuterungen können Sie der in Kopie beigefügten Bauvoranfrage (Anlage 1) entnehmen.
Bauplanungsrechtlich liegt das besagte Grundstück im Außenbereich (siehe Anlage 2).
Der Flächennutzungsplan weist das besagte Grundstück als „Wohnbaufläche“ aus.
Nach Rücksprache mit dem Amt für Bauordnung und Wohnungswesen des Kreises Düren kann
für die Flächenphotovoltaikanlage nur Baurecht geschaffen werden, indem der Flächennutzungsplan geändert und ggf. ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob man derartige Flächenphotovoltaikanlagen in den Ortslagen
zulässt.
2 Anlagen
Beschlussvorschlag:
Ohne
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Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen
Kostenstelle
bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abteilung)
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(Bürgermeister)